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Montage von Rauchmeldern

Last Updated on 28. April 2021 by Sebastian Fischer

Rauchmelder-Montage: Wo muss man Rauchmelder anbringen?

Die Antwort auf die Frage nach dem Montageort für Rauchmelder stützt sich auf zwei Grundlagen:

  1. Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes: Hier wird vorgeschrieben, in welchen Räumen
    ein Rauchmelder Pflicht ist.
  2. Die DIN 14676: Die Richtlinie macht Angaben, wo im Raum Rauchmelder anzubringen sind.

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

Die Bauordnungen und damit die Formulierung zur Rauchmelderpflicht ist in den meisten Bundesländern sehr ähnlich. Dabei wird meist vorgeschrieben, in Schlafzimmern, Kinderzimmern
und auf Rettungswegen Rauchwarnmelder zu installieren. Zu beachten ist, dass immer der Weg durch die Wohnungstür bzw. Haustür als Rettungsweg gilt und auch Durchgangszimmer als Rettungswege gelten. Unter Schlafzimmer sind auch Gästezimmer zu verstehen, die nur gelegentlich als Schlafraum genutzt werden.

Neben der Angabe zu den Räumen, die überwacht werden müssen, wird in der Bauordnung auch geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder zuständig ist.  Einen Überblick über die Bauordnungen der Bundesländer finden Sie in der Kategorie Rauchmelderpflicht.

Die richtige Rauchmelder-Montage

Zunächst gibt es einige Grundregel zur Montage von Rauchmeldern:

  1.  Rauchmelder sollten, wenn möglich, möglichst mittig an der Decke angebracht werden.
  2. Um den Rauchmelder sollten im Abstand von 0,5 m keine anderen Geräte, Möbel oder
    andere Hindernisse das Einströmen des Rauchs verhindern.
  3. Auch zu Wänden ist ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten.

Diese Regeln sollen ermöglichen, dass Rauch im Ernstfall schnellst möglich den Melder erreicht. Hier ist es wichtig zu wissen, dass Rauch zunächst immer aufsteigt, sich unter der Zimmerdecke sammelt und den Raum dann von oben nach unten füllt.

In den Raumecken kommt es bei einem Brand jedoch zu Hitzepolstern, sodass der Rauch dort nicht zuverlässig detektiert werden würde. Hindernisse wie Lampen unmittelbar neben einem Melder ebenso das Eindringen des Rauchs in den Melder verzögern können. Ein Melder deckt max. 60 qm und Räume bis 6 m Höhe ab.

Räumen mit Teilwänden oder Möbeln, die den Raum teilen, sind wie mehrere Räume zu betrachten und müssen in jedem Raumteil durch einen Melder ausgestattet werden. Eine Besonderheit sind zuggefährdete Räume. Klima- und Lüftungsauslässe können Rauch ansaugen und somit verhindern, dass dieser (verzögert) vom Melder detektiert wird.

Dies gilt es durch die Wahl des Montageortes zu verhindern. In solchen Räumen sollte vor der Montage die Luftströmung getestet werden (z.B. durch Räucherstäbchen in verschiedenen Bereichen des Raumes).

Die Decke, an der sich der Rauchwarnmelder befindet, muss im Umkreis von 0,5m um den Melder geschlossen sein (besonders bei perforierten Decken zu beachten).

Rauchmelder im Einfamilienhaus – ein Montagebeispiel

So kann die Ausstattung mit Rauchmeldern in einem Einfamilienhaus aussehen, wenn man sich optimal absichern möchte, um Brände und Rauchentwicklung rechtzeitig zu bemerken:

Rauchmelder im Treppenhaus

Bei offenen Treppenhäusern beziehungsweise Verbindungen zwischen mehreren Etagen ist auf der obersten Ebene min. ein Rauchmelder anzubringen. Dies gilt für den Fall, dass sich das Treppenhaus innerhalb einer Wohnung befindet, also in einem Einfamilienhaus. Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern befinden sich außerhalb der Wohnung und sind somit nicht Teil
der Rauchmelderpflicht. Der Grund dafür liegt darin, dass die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung unter “Wohnungen” zu finden ist.

Achtung! Eine Ausnahme bildet das Bundesland Baden-Württemberg. Hier ist die Rauchmelderpflicht im Bereich “Brandschutz” definiert. Somit sind auch Treppenhäuser, die Wohnungen miteinander verbinden, Teil der Rauchmelderpflicht.

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Sonderregelungen zur Montage von Rauchmeldern

Bauliche Sonderheiten wie kleine Räume, verwinkelte Räume, Räume mit Unterzügen und Podesten erfordern eine detailliertere Betrachtung, sodass es für solche Fälle Sonderregelungen gibt.
Diese Sonderregelungen haben wir hier für Sie verständlich im Detail erklärt:

Eine Zusammenfassung aller Regeln zur Montage von Rauchmeldern finden Sie auch in unserem Rauchmelder-Kompendium, das Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

Rauchmelder in kleinen Räumen

Was ist, wenn der Mindestabstand zu Leuchten (0,5m) und Wand (0,5m) nicht eingehalten werden kann?

Geschlossener Raum:
In dem Fall ist es wichtiger den Abstand von 0,5m zur Wand als zur Beleuchtung einzuhalten. Der Abstand zur Beleuchtung gilt im RFegelfall wegen der Gefahr an vermehrten Täuschungsalarmen durch elektromagnetische Strahlung bzw. Hitzeentwicklung. Der Abstand zur Wand ist hier jedoch wichtiger, weil sich bis zu 0,5m von Wänden entfernt, keine Luftbewegung statt findet.

Offener Raum:
Durch einen offenen Durchgang, der zu dem kleinen Raum führt, wird der Bereich der Totluft am Durchgang unterbrochen. Wird der Rauchmelder zwischen Durchgang und Beleuchtung montiert wird, kann der Abstand zur Beleuchtung eingehalten werden.

Welche Rauchmelder müssen verwendet werden?

Nach DIN EN 14676 dürfen nur Rauchwarnmelder mit CE-Zeichen verwendet werden. Melder mit einer 230 V Netzversorgung müssen durch eine weitere Stromquelle (z.B. Batterie) verfügen. Bei der Montage von 230V-Meldern sollte eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden!

In der Regel empfehlen die Hersteller zur Montage der Rauchmelder die beigefügten Schrauben und Dübel zu verwenden. Viele Melder lassen sich aber auch bequem mit einem Magnetpad befestigen.

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

7 comments

  1. „Ein Melder deckt max. 60qm und Räume bis 6m Höhe ab. In größeren bzw. höheren Räumen müssen demnach mehrere Rauchmelder installiert werden“

    Falsch. In größeren Räumen müssen mehr installiert werden, in höheren weniger.

    • Leider verstehe ich den Einwand nicht. Zitat DIN: “ Die maximale Einbauhöhe eines installierten Rauchwarnmelders sollte 6m nicht überschreiten. Bei Einbauhöhen grösser 6m sind die Rauchwarnmelder in mehreren Ebenen anzubringen. „

  2. Meiner Meinung nach dürfen Rauch oder Mehrkriterienmelder auch noch bis zu 12m Höhe installiert werden. Dadurch steigt die Überwachungsfläche von 60 auf 80qm. Demnach brauch ich bei höheren Decken weniger Melder als an niedrigen. In ihrem Text steht aber, dass bei größeren , höheren Räumen mehr Melder installiert werden müssen.

    Ich habe als Website mal einen Link angefügt. Reine Thermomelder dürfen natürlich nicht über 7,5m installiert werden.

    • Das mag stimmen nur gibt es bezüglich der Normen zwischen einem Rauchmelder und Brandmeldern signifikante Unterschiede! Auf der verlinkten Seite geht es um Brandmelder! Das sind zwei verschiedene Sachen über die wir da reden und hat auch keine Relevanz für die DIN14676 und die Rauchmelderpflicht.

  3. Hallo, wäre es am sichersten sowohl Rauch- und Brandmelder oder universale melder zu installieren? Oder können die universalen alles aber nichts richtig? Danke

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