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Montage von Rauchmeldern bei Unterzügen, Podesten und Galerien

Last Updated on 22. Mai 2021 by Silke Fischer

Teil 7 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: Planung und Einbau eines Rauchmelders Teil III (Unterzüge, Podeste und Galerien)

Unterzüge

Was ist ein Unterzug?

Ein Unterzug ist in der Bautechnik ein Träger, der die Last einer Decke oder einer darüber liegenden Wand aufnimmt und auf andere Bauteile ableitet und einen freien Durchgang ermöglicht.

Gemeint sind hier also z.B. Balken, die sich sichtbar von der Fläche der Decke abheben.

Ragt ein Unterzug bis zu 20cm von der Decke nach unten, ist dieser für die Wahl des Montageortes für Ihren Rauchmelder nicht relevant.

 
Unterzug kleiner 20cm

 

Eine Besonderheit sind Unterzüge, die höher als 20cm sind.

Ist die Summe der Deckenfelder, die durch die Unterzüge getrennt sind,

  1. größer als 36qm, muss ein Rauchmelder angebracht werdenUnterzug größer 20cm, Deckenfeld kleiner 36qm
  2. bis 36qm groß, muss in das mittlere aller Deckenfelder ein Rauchmelder installiert werden.Unterzug größer 20cm, Deckenfeld größer 36qm

Podeste und Galerien

Ein Podest ist die Bezeichnung für eine erhöhte Bodenfläche oder auch für die Plattform an der Biegung einer Treppe.

Eine Galerie stellt eine offene, balkonartige Wohnraumgestaltung dar, die beispielsweise in Treppenhäusern, Dielen oder in Wohn- und Schlafbereichen zu finden ist. Sie befindet sich, von der unteren Bezugsetage gesehen, auf einer um ein halbes oder auch ein ganzes Stockwerk höher gelegenen Ebene.

(Quelle: www.hausbau.net/baulexikon)

Bei Podesten und Galerien, die Räume in der Höhe unterteilen und größer als 16qm und länger und breiter als 2m sind, muss an deren Unterseite ein Rauchwarnmelder angebracht werden.

Podest mit Rauchwarnmelder

 

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

15 comments

  1. Zu Rauchmeldern hätte ich eine zentrale Frage:

    Wie verhält es sich, wenn im Januar 2015 nicht alle Rauchmelder montiert sind?

    Es wird unwahrscheinlich sein, dass diese große Menge bis zum 31.12.2014 (besonders in Baden-Württemberg -kurze Frist von Juli 2013 bis Dez. 2014)
    komplett installiert sein wird.

    Was sage ich mögl.Kunden, wenn ich aus Zeitgründen, erst im Januar/Februar montieren kann?
    Was passiert meinem Auftraggeber/Wohnungseigentümer?
    Was passiert mir/Montagefirma?

    Danke für die Infos.

    Gruss
    Koch

    • Guten Tag Herr Koch,

      es gibt eine gesetzliche Frist. Dies bedeutet -wie Sie als Montage- und Schulungsfirma wissen sollten-, dass im Schadensfall strafrechtlich ermittelt wird, bis dahin allerdings mit keinen Konsequenzen zu rechnen ist. Es ist eine Frage der Firmenphilosophie, ob man seinen Kunden rät, sich schnellmöglich abzusichern oder mit dem Verstreichen der Frist ein unnötiges Risiko einzugehen. Die Entscheidung mit allen Konsequenzen liegt letztendlich beim Kunden.

  2. Hallo!
    Ich glaube, Ihr Artikel „Montage von Rauchmeldern bei Unterzügen, Podesten und Galerien“, speziell der Untertitel „Unterzüge“ ist unverständlich oder falsch.
    Ich denke es sollte so heißen:

    Ist die Summe aller Deckenflächen eines Raumes größer als 36qm, muss in in jede der Deckenflächen ein Rauchmelder installiert sein.

  3. Wo wird ein Rauchmelder montiert, wenn die Gesamt-Deckenfläche unter 36qm aber die Unterzüge höher als 20cm sind?

    • Hallo Herr Stierle,

      der Melder muss an der Decke mittig montiert werden und darf nicht auf dem Unterzug selbst angebracht werden.

      Viele Grüße

  4. Heinrich Pfeiffer

    Hallo,

    finde ich diese Vorschrift in der DIN VDE 0833-2? In welchem Absatz? War bist jetzt erfolglos auf der Suche nach genau diesem Punkt…

    Grüße

    • Hallo Herr Pfeiffer,

      die von Ihnen genannte DIN bezieht sich auf Brandmeldeanlagen. In unserem Beitrag geht es jedoch um Rauchwarnmelder. Der Einbau und die Prüfung von Rauchwarnmeldern wird in der DIN 14676 geregelt.

  5. Hallo,
    in unseren Räumen sind die Unterzüge knapp weniger als 20 cm hoch (ca. 19 cm). Die Deckenflächen aller relevanten Räume sind kleiner als 36 qm. Die Abstände zwischen den Unterzügen sind jedoch klein, nämlich
    a) 55 cm,
    b) 65 cm und
    c) 70 cm.
    Wo sollte ich die Rauchmelder anbringen: an den Deckenflächen (zentral zwischen den Unterzügen) oder an den Unterzügen selbst?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße

  6. Hallo!
    Ist der Post noch aktuell?
    Hätte eine wichtige Frage 😉
    Lag

  7. Eckhardt Wittig

    Guten Tag , ich möchte u.a. im Flur(Treppenhaus) einen Rauchmelder anbringen. Leider ist der Flur
    nur ca. 95 cm breit, so dass der Wandabstand von 50 cm nicht eingehalten werden kann.
    Ist es trotzdem sinnvoll ?

    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße

    Eckhardt Wittig

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Wittig,

      in diesem Fall könnte der Rauchmelder auch an der Wand 30 – 50 cm unterhalb der Decke erfolgen. Beachten Sie jedoch: Die Montage an der Wand führt unter Umständen dazu, dass der Rauch den Melder später erreicht als bei einer Deckenmontage.
      Es muss abgewogen werden, ob mit alternativen Befestigungsmöglichkeiten die maximale Sicherheit durch frühzeitiges Auslösen des Alarms im Brandfall erreicht werden kann.

  8. Hallo, weil es da unterschiedliche/missverständliche Angaben im Netzt gibt: Wird die Grenze von 36 qm für die einzelne Fläche zwischen 2 Unterzügen angesetzt oder für die Gesamtdeckenfläche eines Raums? Hintergrund: Wir haben einen offenen Wohn-/ Essbereich mit über 70qm. Die Summe aller Deckenfelder ist somit deutlich über 36 qm, einzelne Deckenfelder erreichen diese Größe aber nicht. Brauch ich da tatsächlich in jedem Deckenfeld einen Rauchmelder?

    Vielen Dank schon mal!

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