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Rauchmelderpflicht Rheinland/Pfalz

Die Rauchmelderpflicht wurde in Rheinland/Pfalz bereits im Jahr 2003 beschlossen. In der Landesbauordnung (LBauO) von Rheinland/Pfalz wurde
unter dem Paragraphen 44 Wohnungen, Absatz 8 die Rauchmelderpflicht wie folgt aufgenommen:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Diese Regelung gilt für Neubauten, Umbauten und Bestandsbauten. Für bereits vorhandene Wohnungen gilt eine Nachrüstpflicht bis zum Juli 2012.

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Die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz gilt ab Juli diesen Jahres sowohl für neu errichtete Häuser und Wohnungen als auch für Bestandsbauten. Die Landesbauordnung erklärte die Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz für neu errichtete Gebäude bereits 2003.

Update – Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz – Sie gilt !

Nun läuft auch die Übergangsfrist für Bestandsbauten ab. „In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss bis dahin jeweils ein Rauchwarnmelder angebracht werden“, sagt Antje Kahlheber von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wird der Pflicht nicht nachgegangen, haften Vermieter im Schadensfall gegenüber ihren Mietern.Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz

Die Versicherungen haben ihre Versicherungsbedingungen der Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz angepasst. Die Verbrauchzentrale rät daher den Versicherten alle gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften strikt zu befolgen. Demnach reicht es nicht Rauchmelder anzubringen. Die kleinen Lebensretter müssen zudem regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit untersucht werden. Eigentümer, die diese Vorschriften unbeachtet lassen, verlieren im Falle eines Brandes automatisch ihren Versicherungsschutz in der Wohngebäude- und Hausratversicherung.

„Wer die Vorschrift kennt und dennoch nicht handelt, muss im Schadensfall mit einer Weigerung der Versicherung rechnen“, erklärt der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Michael Wortberg gegenüber www.prport.net. Auch in Fällen, in denen die Versicherung die fehlende Installation der Rauchmelder lediglich als grob fahrlässig und nicht als vorsätzlich einstuft, kann der Schadensersatz erheblich gekürzt werden. Die jährliche Wartung der Geräte ist ebenfalls für die Versicherung relevant. Wartungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um die Voraussetzung für den Schutz im Brand- und damit im versicherungsrelevanten Schadensfall zu gewährleisten. Diese Prüfung sollte schriftlich dokumentiert werden. Eine Überprüfung per Funk reicht hier nicht aus.

Feuerwehren erklären, dass die große Mehrheit an Brandopfern, bis zu 95%, nicht an den Flammen, sondern an den entstehenden Gasen sterben. In der Schwellbrandphase entstehen verschiedene giftige Gase wie Kohlenmonoxid. CO ist farb-, geschmacks- und geruchslos und wird somit nicht im Schlaf wahrgenommen. Das Einatmen von Kohlenmonoxid führt in kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit. Die Lebensretter Rauchmelder alarmieren frühzeitig und geben somit Zeit alle Bewohner ins Freie und somit in Sicherheit zu bringen.

Die Herstellung und der Verkauf von Rauchmeldern unterliegt in Deutschland verschiedenen Anforderungen. Alle Geräte müssen z.B. den Anforderungen der DIN EN 14604 genügen. Diese Nummer ist bei zulässigen Geräten immer auf der Verpackung vermerkt. Zudem gibt es in Deutschland zahlreiche Verbände, die durch Kennzeichnungen auf der Verpackung bei der Auswahl helfen. Ein relativ neues Qualitätszeichen für Rauchmelder ist ein „Q“ in Verbindung mit den Prüfzeichen von VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum. Diese Rauchmelder haben bei Tests besonders gut abgeschnitten und wurden im Langzeiteinsatz positiv bewertet. Gute Geräte sind bereits ab ca. 20 Euro im Fachhandel oder im Baumarkt erhältlich.

Als weitere Qualitätskennzeichen gelten Insektennetze, die um die Rauchkammer angebracht sind. Zusätzlich sollte eine Garantie mit vollständigem Herstellernachweis vorhanden sein.

Die Rauchmelder müssen durch einen Signalton oder das Blinken einer LED zu erkenne geben, dass die Batterie gewechselt werden muss. Rauchmelder ausgestattet mit Lithiumbatterien halten bis zu 10 Jahre. Solche mit Alkaline-Batterien sind über einen deutlich kürzeren Zeitraum funktionstüchtig. Für Gehörlose gibt es Geräte die eine schwache Batterie durch vibrieren anzeigten.

Beim Kauf von Rauchmeldern gibt es zudem die Option die Rauchmelder per Kabel und/oder Funk zu vernetzen. Alarmiert ein Gerät, lösen automatisch auch alle anderen Geräte im Netzwerk aus. Der Alarm ist somit in allen Räumen hörbar.

Mehr Informationen zu diesem Thema und einen ausführliche Beratung erhalten Sie bei uns, den Rauchmelder Experten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail (info@rauchmelder-experten.de) oder rufen uns an (033397.272228)