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Sonderfälle der Montage von Rauchmeldern

Last Updated on 28. November 2019 by Sebastian Fischer

Teil 9 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: Planung und Einbau eines Rauchmelders Teil V (Sonderfälle)

Montagebeispiel

So kann die Ausstattung mit Rauchmeldern in einem Einfamilienhaus aussehen, wenn man sich optimal absichern möchte, um Brände und Rauchentwicklung rechtzeitig zu bemerken:

Ausstattungsbeispiel 

Bei offenen Treppenhäusern/Verbindungen zwischen mehreren Etagen ist auf der obersten Ebene min. ein Rauchmelder anzubringen.

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Wandmontage

Wann darf ich einen Rauchmelder auch an der Wand installieren?

Gründe für eine Montage an der Wand können sein, dass…

… die Decke des Raumes nicht genug Festigkeit bietet, um einen Rauchwarnmelder sicher zu montieren (z.B. Textildecken),

… es sich um einen Flur mit max. 6qm handelt,

… es sich um eine Küche handelt, die gleichzeitig einen Fluchtweg darstellt.

 

Regeln zur Wandmontage

–       längste Wand auswählen

–       0,3-0,5m Abstand zur Decke einhalten

–       in der Länge der Wand möglichst im mittleren Drittel den Rauchmelder befestigen

–       mindestens 0,5m Abstand um den Melder und

unter dem Rauchmelder sogar 1m Abstand zu Einrichtungsgegenständen einhalten

 

Skizze zur Wandmontage

 

Kleine Räume

Was ist, wenn der Mindestabstand zu Leuchten (0,5m) und Wand (0,5m) nicht eingehalten werden kann?

Geschlossener Raum:

In dem Fall ist es wichtiger den Abstand von 0,5m zur Wand als zur Beleuchtung einzuhalten. Der Abstand zur Beleuchtung gilt im RFegelfall wegen der Gefahr an vermehrten Täuschungsalarmen durch elektromagnetische Strahlung bzw. Hitzeentwicklung. Der Abstand zur Wand ist hier jedoch wichtiger, weil sich bis zu 0,5m von Wänden entfernt, keine Luftbewegung statt findet.

Offener Raum:

Durch einen offenen Durchgang, der zu dem kleinen Raum führt, wird der Bereich der Totluft am Durchgang unterbrochen. Wird der Rauchmelder zwischen Durchgang und Beleuchtung montiert wird, kann der Abstand zur Beleuchtung eingehalten werden.

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

80 comments

  1. Hallo zusammen,
    Habe eine abgehangene Decke mit eingelassenen Leuchten. Die Leuchten sind so nah beieinander das ich einen Abstand von 0,5m nicht einhalten kann. Welche Möglichkeiten habe ich Rauchmelder zu installieren??

    Gruß
    Udo Hohlbaum

  2. Hallo habe einen Raum ca. 40 Quadratmeter groß und mit einem bis zu 6 m hohen Schrägdach. Abgesehen davon, dass die Montage dort nicht einfach ist, würde auch eine evtl. Fehlauslösung es schwierig machen an das Gerät zu kommen, um es abzuschalten. Wäre eine Wandmontage auf halber Höhe möglich, oder haben Sie einen besseren Vorschlag?
    MfG
    Frank Richter

    • Guten Tag,

      das wichtigste sollte sein, dass der Melder rechtzeitig auslöst. Das kann er nur, wenn er nach der DIN 14676 montiert ist. Demnach darf der (erste) Melder nicht höher als 6 m über dem Boden und bei Schrägen über 20° nur mit einem Abstand von min. 0,5. vom höchsten Punkt montiert werden. Wenn Sie Stress durch Täuschungsalarme vermeiden wollen, sollten Sie ein Modell von EiElectronics nehmen und das Gerät min. 1x im Jahr absaugen. Bei korrekter Montage lässt sich so ein Fehlalarm nahezu ausschließen. Viel Zigarettenqualm, Rauch durch angebranntes Essen, hohe Staubbelastung (z.B. durch Bauarbeiten) und hohe Luftfeuchtigkeit können natürlich trotzdem Auslöser sein.

      Viele Grüße

      • Hallo,
        ich habe eine ähnliche Situation: Ein Kinderzimmer mit Dachschräge bis 6m Höhe. Es gibt auf 2.50m Höhe einen Dachbalken auf dem auch eine Lampe montiert ist.
        Wenn ich die DIN14676 richtig verstehe, dann muß der Melder nicht nur min 0,5m unter dem höchsten Punkt sondern auch min 1,0m ab höchsten Punkt montiert sein. D.h. der Melder ist mindestens auf 5m Höhe !
        Wie löst man das Problem?
        Danke und Gruß

        • Ohne ein Bild des Raumes zu haben, ist es schwer eine genaue Aussage zu treffen. Wenn ich Ihre Aussage jedoch richtig verstehe, würde ich den Rauchmelder einen halben Meter unterhalb der Dachspitze montieren. Der Balken sollte hier keine Auswirkung auf den Montageort haben.

          • Guten Tag

            1.Wie ist die Situation in einer Wohnung mit zwei Etagen, oben schläft niemand.reicht Es dann nur unten rauchmelder zu haben?

            2.Muss der Dienstleister davon ausgehen das wenn ein Raum ein Bett hat dort jemand schläft? Oder muss er mir glauben und darf in dem Raum keine rauchmelder anbringen?
            (Geht mir um die pflicht, muss alleine im Schlafzimmer 2 bis 3 rauchmelder zahlen an den Dienstleister, freiwillig habe ich oben welche will nur wissen ob der Dienstleister das Recht hat dort auch zu kassieren wenn es dort Pflicht ist)

            3.ist Es richtig, dass auch in einem kleinen Zimmer, ca 10qm mehrere Melder verbaut werden müssen wenn dort decken eingezogen sind die durch mehr als 20cm tiefe Balken getrennt sind?

          • Sebastian Fischer

            Um eine genaue Aussage treffen zu können, wäre es wichtig zu wissen wo Sie wohnen. Wenn ein Bett in einem Raum steht, dass wäre dies ein Schlafraum und somit müsste ach hier ein Rauchmelder montiert werden. Zu 3. Nein. In solchen Räumen reicht ein Rauchmelder.

            Auszug aus der DIN 14676:

            Ist die Balkenhöhe kleiner oder genau 20cm in der Höhe, so muss man sie nicht berücksichtigen. Der Melder kann auf der Unterteilung oder dem dazwischen liegenden Deckenfeld angebracht werden, vorzugsweise in der Raummitte.
            Ist die Balkenhöhe höher als 20cm und sind die sich daraus ergebenden Deckenfelder insgesamt größer als 36 Quadratmeter, dann sollte je Deckenfeld ein Rauchmelder montiert werden.
            Ist die Balkenhöhe höher als 20cm und sind die daraus entstehenden Deckenfelder insgesamt kleiner als 36 Quadratmeter, so bleiben die einzelnen Felder ohne Berücksichtigung, d.h. der Melder kann hier in einem Deckenfeld oder auf einer der Unterteilungen montiert werden. Vorzugsweise bei beiden Montagen immer in der Raummitte.

  3. Also diese Bedingungen, zur alternativen Plazierung der Rauchmelder, kann wohl,aus fehlender Erfahrung,keine Wissenschaft berechnen.

    Noch nie verursachte ein falsch angebrachter Rauchmelder einen Brand.!

    Den montiere ich auch von der Decke ab und lege ihn auch nur auf mein Regal. Wer will das kontrollieren und ahnden ?

    Genauso dumme EU-Vorschriften,mit den Staubsaugern,die stromsparender sein sollen, mit nur noch erlauibten 1000 WATT ! Solar-Module sollte der Staat jedem Haus sponzern,bei diesem Steuerüberschuss,wo Strom immer verfügbar wäre.

    Den Staubsauger frisiere ich halt auf gefühlte 2000 Watt und der dumme Staat kann wieder nix machen !

    Aber zum Schluss merke ich noch an,dass es schlimm ist keinen fehlerfreien Text mehr zu lesen,wo ich bei Udo Hohlbaum beginne .Dass und das….kann Herr Hohlbaum nicht auseinderhalten,wie 80% der Deutschen auch. …….So nah beieinander das ich den Abstand….(Zitat von Hohlbaum ).Heißt aber: So nah beieinander, dass………,also mit Komma und -dass-!

    Silke Fischer, enttäuscht bin ich aber von Studierten,die auch keine Substantivierung kennen ! Sie schrieben….das wichtigste….!

    Etwas rücksichtslos,wenn man immer wieder von vorne lesen muss,bis man versteht !

    Das Wichtigste, dasTeuerste, das Glaubwürdigste, es ist ein Leichtes, das Geld ist ein Knappes, Zurückgelassene, im Argen, im Allgemeinen, in Kürze,bei Weitem, um Längen, Verbliebene , das Nichts,, das Dunkelste, das Erbaulichste, des Öfteren, die Armen sind arm, das Beste (aber bestens ),Folgendes,Wesentliches, im Voraus, im Übrigen, im Vorbeigehen usw.

    Am Morgen,der Morgen,aber morgens,nachts,samstags usw.

    Bin am oder beim Radieren/Putzen etc.. Zum Essen oder zu essen haben.

    Oder auch Aufzählungen : die Erste,Vorderster, Manche,die Meisten,unter Anderem,die Anderen sind anders,das Letzte/Letztere,Einige,Etliche,Nächster, Neuer, Einziger, Einzelne, das Eine. Wenn Einem das passiert…!

    Auch Anreden sind groß ! Du, Dich, Deine, Ihr, Euch, Euer,das Seine,das Deinige, das Meinige.Des Loches,Tuches,aber nie…des Lochs oder Tuchs.

    1 Penis-2 Penen,1 Taxi-2 Taxen,Pizza-Pizzen und nicht Penisse,Taxis,Pizzas,da das nur in Sonderschul-Duden erlaubt wird.

    Salto-2 Salti, Sauna-Saunen, 1 Praktikum-2 Praktika, 1 Cello-2 Celli, 1 Phallus-2 Phalli, 1 Motto-2 Motti,Ghetto-Ghetti .

    herein oder ‚rein (mit Apostroph),da -rein-auch sauber heißt .

    Passe auf oder pass‘ auf,da -pass– Ausweis heißt .

    Einmal oder ‚mal,da -Mal- ein Muttermal sein kann.

    Sage oder sag‘, komme oder komm‘, schaue oder schau‘, gehe oder geh‘, hab‘, seh‘, werd‘, hol‘, hab‘, zwick‘, dreh‘ , herunter oder ‚runter, heraus oder ‚raus, herum oder ‚rum .

    Trotz dem oder jenem Grund, gerhört zwischen 2 Kommas und auch, lt.Absprache, z.B.!

    Etwas zum Schreiben/zu schreiben ,aber nie ….was zum Schreiben! Was- ist nur ein Fragewort ! Ein Duden für Hochschulen der alten Germanistik beweist es !

    • Sehr geehrte Frau Reimer,

      1. Natürlich hat noch nie ein falsch montierter Rauchmelden einen Brand ausgelöst, aber vielleicht hat ein falsch montierter Rauchmelder einen Brand zu spät erkannt?!
      2. Wenn Sie es nicht schaffen selbst fehlerfrei eine Satz zu tippen, sollten Sie vorsichtig sein mit Maßregelung anderer. Allein in den ersten 4 Sätzen sind 4 Fehler!

  4. Hallo,

    ich habe einen Miniflur von 2,5m x 1,5m, der einerseits mit dem Wohnzimmer und andererseits über einen offenen Türrahmen mit einer Miniküche verbunden ist (keine Tür vorhanden). In zwei Tagen soll dort ein Rauchmelder hinkommen. Ich habe aber immer wieder ordentlichen Dampf in der Küche, der garantiert für Alarme sorgen wird. Da ist doch ein Rauchmelder direkt nebendran unsinnig. Muss ich den Einbau dort tatsächlich dulden?? Ich finde es nicht zumutbar, mein Kochverhalten zu ändern, nur damit der Rauchmelder nicht anspringt! Wie sieht das rechtlich aus in Bayern?

    • Sehr geehrte Frau Stelten, da es sich hier um einen Flucht- und Rettungsweg handelt müssen Sie hier den Einbau des Melders leider dulden.

      • Danke für Ihre Antwort. Kann ich denn dann wenigstens auf einem Einbau eines dampfunempfindlichen, „Küchen-tauglichen“ Rauchmelders bestehen? Schließlich kommt auch niemand auf die Idee, einen „normalen“ Rauchmelder in einer Küche einzubauen und genau solche Verhältnisse habe ich hier aber.

        • Guten Tag Frau Stelten,

          die Entscheidung, welche Geräte wo verbaut werden und durch wen sie gewartet werden, liegt allein beim Eigentümer (Vermieter). Dampfunempfindliche Melder gibt es nicht. Es gibt Hersteller, die damit werben, küchentaugliche Melder anzubieten. Tatsächlich ist es aber genormt, ab welcher Konzentration von Partikeln in der Rauchkammer ein Melder auslösen muss. Alle Hersteller weisen aber darauf hin, dass der Einsatz von Meldern nur bedingt empfohlen wird. Bei Meldern von EiElectronics haben wir jedoch die Erfahrung gemacht, dass diese auch in Küchen nur sehr selten einen Fehlalarm abgeben. Der Melder sollte in jedem Fall nicht zu nah an der Kochstelle montiert werden. Beim Kochen sollte – falls vorhanden- der Luftabzug angeschaltet sein und/oder das Fenster geöffnet sein. So kann man die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms massiv reduzieren.

      • Hallo! Wir haben überall Deckenplatten und Raufasertapete an den Wänden. Wäre ein Magnet an der Decke trotzdem denkbar oder soll ich die Rauchmelder lieber an den Wänden befestigen? Viele liebe Grüße

        • Sebastian Fischer

          Nach unserer Erfahrung, halten die Magnetpads auch sehr gut an Raufasertapeten. Insofern steht einer Montage nichts im Weg.

    • Hallo. Ich habe im ersten Stock einen 35 Quadratmeter großen Raum der zur Treppe hin offen ist. Wo platziere ich am besten den Rauchmelder? Und reicht einer?

      Vielen Dank
      Und mit herzlichen Grüßen
      Julia Kern

      • Sebastian Fischer

        Die Platzierung des Rauchmelder in der Mitte des Raumes wenigstens einen halben Meter von Deckenanbauten (Lampen) wäre völlig in Ordnung.

    • Hallo, ich habe eine Denkmalgeschützte Decke wo nichts angebracht werden darf. Wo kann ich den Rauchmelder sonst noch anbringen?

      • Sebastian Fischer

        Sehr geehrte Frau Krumm,

        das ist eine sehr gute Frage. Prinzipiell gilt die LBO und diese verpflichtet zur Montage von Rauchmeldern. Diese müssten zur ordnungsgemäßen Funktion an der Decke montiert werden. In Ausnahmefällen kann die Montage an der Wand erfolgen. Ob hier ein solcher Fall vorliegt, kann ich leider von hier aus nicht beurteilen. Ich würde mich an die zuständige Behörde wenden.

  5. Guten Tag,

    Wir haben einen durch einen ca 50cm abgehängten Bogen zweigeteilten Flur. Dabei ist der vordere Teil (ca 3×2,5m) zusätzlich breiter als der hintere (ca 4×1,5m). Werden hier jetzt ein oder zwei Rauchwarnmelder benötigt?

    Mit freundlichen Grüßen, S. Hansel

  6. Guten Tag, ich habe eine Frage zur Installation eines Rauchmelders in einem Mini-Flur (1,60 x 1,20 m). An der Decke hängt eine ziemlich große LED-Lampe. Wenn ich nun versuche den Abstand von 50cm zu den Wänden einzuhalten, müsste ich den Rauchmelder mitten in die Lampe hängen, was technisch leider nicht möglich ist. Wenn ich sie direkt daneben hänge, beträgt der Abstand zur Wand maximal 20cm. Die Wände sind leider auch ziemlich voll (ingesamt 4 Türen an drei Seiten, 2 Garderobenschränke und ein Hoch-Hängeschrank, was die Deckenfläche theoretisch nochmals verkleinert). Wie löse ich dieses Problem am besten? Danke und freundliche Grüße

    • Guten Tag,

      in diesem Fall wäre die Montage des Melders an der Wand denkbar. Einen genaueren Lösungsvorschlag kann ich Ihnen leider anhand Ihrer Beschreibung nicht geben.

  7. Guten Tag,

    Mein Frage bezieht sich auf die Rauchmelderpflicht in Bayern.
    Die Verordnung schreibt ja vor: alle schlaf und Kinderzimmer, sowie Fluchtweg.

    Sind Fluchtweg fest defeniert mit der Wohnungseingangstür oder zählt auch die Terasentür über die ich außerhalb vom Gebäude zum Eingang komme?

    Mfg Florian

    • Hallo,

      der Weg über die Terrasse gilt dann als zweiter Fluchtweg. In der Regel führt der erste Fluchtweg durch die Wohnungstür. Gemeint ist in der Rauchmelderpflicht der erste Fluchtweg.

  8. Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur Positionierung in einem länglichen Raum. Da sich in der Raummitte die Lampe befindet, kann ich hier keinen Rauchmelder positionieren. An den Seitenwänden stehen links und rechts jeweils ein Schrank und eine Couch. Deshalb möchte ich den Rauchmelder auf der Längsachse Fenster – innenliegender Bereich montieren. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Rauchmelder in Richtung Fenster oder besser in Richtung innenliegender Bereich (Gebäude) montiert werden soll. Aufgrund möglicher Zugluft würde ich diesen eher in Richtung innenliegender Bereich montieren.

    Danke für Ihre Unterstützung.

    • Guten Tag,

      das lässt sich ohne die Maße des Raums und der Abstände zu den Möbeln nur schlecht einschätzen. Ggf. können Sie die Entscheidung auch daran fest machen, wo eine höhere Brandlast im Raum besteht. In jedem Fall ist es nicht zwingend, dass der Melder exakt in der Raummitte installiert wird.

  9. Ich habe mal gehört, dass Rauchmelder, älter als zehn Jahre alt, ausgetauscht werden müssen, da durch Staub, etc. über die Jahre die Kamera verschmutzt und keine einwandfreie Funktion mehr sichergestellt werden kann…da wir schon seit Jahren Rauchmelder im Haus haben (ob nun genau 10 oder mehr oder weniger weiß ich nicht mehr genau, da wir immer wieder nachgerüstet haben), wollte ich fragen, müssen die „älteren“ weg?
    (allerdings mach ich regelmäßige Funktionsprüfungen, und da funktionieren noch alle…)
    Also trotzdem präventiv austauschen ?
    Danke für die Antwort

    • Guten Tag,

      die DIN 14676 schreibt vor, dass Melder nach 10 Jahren getauscht werden sollen. Diese Zeit sollten Sie auch nicht mehr als einige Monate überschreiten.

  10. Guten Tag,
    ich finde Rauchmelder sehr wichtig und lebensrettend. Doch meine Mutter, 87 Jahre, allein lebend in einem Einfamilienhaus und auch noch sehr rüstig, kann aber auf keine Leiter mehr steigen um Batterien im Rauchmelder zu wechseln. Wir wohnen fast 500 Km entfernt und kommen selten nach hause. Muss der Rauchmelder unbedingt an der Decke platziert werden, oder auch da, wo sie bequem selbst einen Batteriewechsel durchführen kann?

    ich danke für die Antwort schon im voraus!

    • Guten Tag,

      das Anbringen von Rauchmeldern an der Wand ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Diese Ausnahmefälle sind durch bestimmte bauliche Bedingungen gegeben. Ein Melder an der Wand wird Rauch immer deutlich später detektieren, als an der Decke, da der Raum sich von der Decke nach untern mit Rauch füllt und der Melder möglicherweise erst auslöst, wenn der Raum schon zur Hälfte mit Rauch gefüllt ist. Besser ist es hier, einen Melder mit fest integrierter 10-Jahresbatterie zu wählen. Nach 10 Jahren muss dann entsprechend der DIN jeder Melder ersetzt werden. Zu den Produkten von EiElectronics und FireAngel gäbe es zusätzlich Controller, über die ein Melder bei einem Fehlalarm stumm geschaltet werden kann oder getestet werden kann. Mindestens 1x im Jahr sollten die Melder aber zusätzlich mit einem Staubsauger rundum abgesaugt werden, um zu verhindern, dass Staub zu tief in den Melder eindringen kann.

  11. Ich bin aufgefordert worden, der Rauchmeldereinbaupflicht in meiner Wohnung nachzukommen und will keine Rauchmelder an der Decke haben.

    Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (Art. 46 Abs. 4 Satz 2 BayBO). Hier orientiere ich mich an den Vorgaben mindestens 0,5m Abstand um den Melder und unter dem Rauchmelder 1m Abstand zu Einrichtungsgegenständen.

    DIN 14676 ist zwar die Anwendungsnorm, die Angaben zu Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern enthält und besagt, dass Rauchmelder an die Decke gehören. Sie ist in Bayern aber nicht als Technische Baubestimmung (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) bekannt gemacht, ihre Beachtung also baurechtlich nicht gefordert.

    Insofern sehe ich keinen Hinderungsgrund, meine Rauchmelder in meiner bayerischen Wohnung an der Wand zu installieren.

    • Sehr geehrte Frau Dorr,

      letzten Endes gilt es aber die Anleitung zur Montage des Rauchmelders zu beachten, da die korrekte Montage über die korrekte Funktion des Produktes entscheidet. Ein Rauchmelder der an der Wand montiert ist wird einen Brand leider viel zu spät erkennen.

  12. Sehr geehrte Frau Dorr,
    was mach ich bei einer Deckenhöhe von 3,60?

    Wandmontage erlaubt?

    • Guten Tag,

      ob eine Wandmontage erlaubt/angemessen ist, hängt nicht von der Deckenhöhe ab. Der Rauch steigt zu erst zur Decke auf und füllt den Raum von oben nach unten. Je höher die Decke, desto später erreicht der Rauch den Melder, wenn dieser an der Wand montiert wurde.

  13. Mal ein Frage: Bei mir hat vorher in der Wohnung ein starker Raucher gewohnt und der Vermieter hat mich nicht darüber informiert. Können die Dämpfe, die in die Wand eingedrungen sind, und sich ab und an lösen ebnfalls einen Alarm auslösen?

  14. Guten Tag,
    ich wohne in einem gemieteten Einfamilienhaus mit 2 Stockwerken. Im unteren Stockwerk (Flur, Gästezimmer, Hauswirtschaftsraum, Gästebad, Wohnzimmer incl. offener Küche) ist kein einziger Rauchmelder angebracht worden.
    Im oberen Stockwerk (offener Ankleidebereich, Bad, Schlafzimmer) sind jeweils im Spitzdach (ca. 4,5 bis 5 m hoch) Rauchmelder an der obersten Waagerechten – also am höchsten Punkt – angebracht worden. Der nach oben führende Treppenaufgang besitzt ebenfalls keinen Rauchmelder. Der Aufgang geht in den offenen Ankleidebereich im oberen Stockwerk über. Da sich auch im Erdgeschoss im Flur kein Rauchmelder befindet, ist der 1. verfügbare Rauchmelder im Ankleidebereich im beschriebenen Spitzdach an der höchsten Stelle angebracht. Wenn also im unteren Geschloss ein Brand ausbräche, müsste der Rauch erst bis zum höchsten Punkt des Hauses steigen, bevor überhaupt ein Alarm ausgelöst würde.
    Das kann doch nicht richtig und normgerecht sein, oder?
    Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Rückinformation.

    • Sehr geehrter Herr Döring,

      das ist natürlich nicht korrekt. Es sollten alle Schlafräume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Optimalerweise auch das Wohnzimmer, da hier die Brandlast meist am höchsten ist (hier besteht jedoch keine Pflicht). Eine wirklich korrekt Aussage in welchen Räumen Rauchmelder bei Ihnen vorhanden sein müssen, können wir jedoch leider nur mit einer Bauzeichnung treffen.

  15. hallo, ich habe eben diese seite entdeckt…und habe eine frage, die mich seit wochen beschäftigt/belastet. wir haben schon seit 2 jahren eigene rauchmelder, die wir per magnetplatte und 2 schraubhaken an unser seilsystem (abstand zur decke 15 cm, abstand zu lampen und schränken über 50 cm) waagerecht angebracht/eingehängt haben. nun hat sich unsere hausverwaltung ausgedacht, dass sie alle eigentümer mit einem einbau und vertrag zur wartung verdonnert will und wir wurden leider überstimmt. also bedeutet das für uns, dass wir unsere noch 8 jahre funktionstüchtigen rauchmelden abhängen müssen und die neuen gemieteten werden lt. anbieter (BRUNATA) nun direkt an die decke montiert.. wir haben holzpaneele, die ich nicht mit löchern verziert haben möchte. was können wir tun? können wir auf einer einhängung an unseren seilsystemen bestehen??????????? ich finde hierzu keine verbindliche aussagen im internet.
    dank im voraus für die beantwortung.
    v. hanslick

  16. Hallo Zusammen,
    wir haben im Obergeschoß (2 Schlafzimmer, Arbeitszimmer, Flur, Bad) praktisch nur Räume mit 35° schrägen Decken, die in der Spitze fast 4m hoch sind. Vor Jahren hatte ich preiswerte Rauchmelder in der Schräge – einen guten Meter von der Spitze entfernt – montiert.
    Diese wollte ich jetzt gegen vernetzte 10-jahres Geräte in HomeMatic-Technik (von ELV) ersetzen, und hier erscheint plötzlich in der Montageanleitung die Bemerkung, daß sie nur waagerecht zu montieren sind.
    Ist es jetzt notwendig/sinnvoll, die in der Schräge auf kleine keilförmige Sockel zu plazieren?, damit nur das Gerät waagerecht steht?
    Oder ist es notwendig, auf Geräte mit Wandzulassung auszuweichen, die es allerdings in der HomeMatic-Welt bisher nicht gibt?

    Danke im Voraus für Ihre Auskunft
    E J Salz

    • Sehr geehrter Herr Salz,

      beides wäre möglich. Sie könnten einen Keil entsprechend der Dachschrägen anbringen um eine möglichst gerade Montage zu realisieren oder einen Melder (z.B. Ei Electronics Ei650) verwenden der für diese Montageart geeignet ist.

  17. Hallo,

    in unserer Wohnung sind die Rauchmelder jeweils in der Zimmermitte angebracht. Das hat bislang niemanden gestört. Bei der neuerlich Funktionskontrolle wurde eine zu dichte Lage zur Zimmerbeleuchtung benängelt, zwischen 25 und 40 cm beträgt der Abstand.

    Es handelt sich um räumlich sehr kleine LED-Strahler, die zudem nicht in die Richtung der Rauchmelder leuchten. Täuschungsalarme hat es noch nie gegeben und die Strahler werden maximal handwarm. Der Monteur wollte die Rauchmelder versetzen und berief sich auf die DIN-Norm 14676. Allerdings konnte er mir nicht erklären, warum der angebliche Mindestabstand zu den Lampen evident sei. Die Strahler bilden auch keine Barriere an der Decke, wo sich Rauch sammeln und vom Rauchmelder fernhalten könnte.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Einschätzung und vielen Dank auch für Ihre Mühe, die Sie sich hier mit dieser sehr informativen Seite geben.

    Gruß
    D. Doege

    • Sehr geehrter Herr Doege,

      bei einer Norm geht es immer darum eine möglichst allgemein gütige Lösung zu finden. So werden eben alle Leuchtmittel unter Lampen bzw. Deckenanbauten zusammengefasst. Für jede Art von Leuchte eine Ausnahme in einer Norm festzulegen wäre nahezu unmöglich. Daher gibt es die Regelung eine Abstand von mindestens einem halben Meter einzuhalten. Ich hoffe dies hat Ihnen geholfen.

      P.S. Danke für das Lob!

      • Sehr geehrter Herr Fischer,

        ich kann also feststellen, dass es keinen sachlichen Grund dafür gibt, sondern „nur“ eine Norm, die in meinem Sonderfall sinnlos ist und in Bezug auf die in den Wohnungen und Häusern ständig zunehmenden winzigen LED-Strahlern immer sinnloser wird. Hier stößt die Normung um jeden Preis an Grenzen, weil bei diesen kleinen LEDs weder Wärme noch eingeschränkte Luftströmungen die Funktion des Brandmelders beeinflussen können.

        Nur wegen dieser Norm neue Löcher in die schöne ebenmäßige Decke bohren und die alten garantiert nicht unsichtbar verspachteln zu können, kommt für mich nicht infrage. Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe.

        • Wie bereits geschrieben, ist es nahezu unmöglich für jede Eventualität eine Vorgabe/Norm zu schaffen. Es ist im Zweifel immer ratsam sich an die Vorgabe aus der Beilage des Herstellers oder eben an die Norm zu halten.

  18. Sehr geehrte Frau Fischer,
    ich habe eine Frage zur Rauchmelderpflicht in Thüringen. Die Installation in den Schlaf- bzw. Kinderzimmern ist klar, Fragen habe ich zum Fluchtweg. In einem Mehrfamilienhaus gibt es zwei verschiedene Wohnungsgrundrisse. Diese werfen bei mir Fragen zur richtigen Anbringung der Rauchmelder auf:
    1. Der eine Wohnungstyp verfügt über eine Diele (10 qm), die über einen offenen Wanddurchbruch ohne Tür in einen kleinen Flur/Vorraum mit 2,6 qm übergeht. Da das Schlafzimmer über den Flur und Diele verlassen wird, handelt es sich um einen Fluchtweg. Reicht wegen des Wanddurchbruches ein gemeinsamer Rauchmelder für Flur und Diele aus oder sind zwei Rauchmelder erforderlich?
    2. Beim anderen Wohnungszuschnitt ist das Wohnzimmer ebenfalls über einen offenen Wanddurchbruch ohne Tür mit einen kleinen Flur von 2,2 qm verbunden. Der Fluchtweg aus dem Schlafzimmer führt über den Flur durch das Wohnzimmer zur Diele. In der Diele würde ich ohnehin einen Rauchmelder anbringen. Meine Frage ist, reicht ein Rauchmelder im Wohnzimmer aus oder sind zwei Rauchmelder, einer im Wohnzimmer und einer im Flur, erforderlich?
    Da es sich um mehrere Wohnungen mit identischen Zuschnitt handelt, kommen in der Summe einige Rauchmelder heraus.
    Bereits jetzt, vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bauer

    • Sehr geehrter Herr Bauer,

      vielen Dank für Ihren Kommentar und die Fragen. Zu der Frage Nummer 1. Leider wird dies wie ein einzelner Rauch betrachtetet. Daher müsste hier ein Rauchmelder installiert werden. Frage 2. Auch hier müssten in beiden Räumen jeweils ein Rauchmelder montiert werden.

  19. Sehr geehrte Frau und Herr Fischer
    In einem kurzen Flur (2 m), der aus der offenen Küche einer kleinen Einliegerwohnung, der auch als Fluchtweg zur Haustür hin liegt, möchte ich einen Rauchmelder wie beschrieben an die Wand montieren.
    Folgende Frage:
    Welchen Abstand zu einer Zimmertür, die in der Mitte des Flurs hinein führt (von innerhalb des Hauses in die ELW) muss ich mindestens einhalten; bzw. auch zu der Ausgangstür, die am Ende des Flurs liegt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort und die Mühe und „Detailverliebtheit“, die Sie in die Seite stecken.
    Grüße
    A. Donatoni

  20. Sehr geehrter Herr Fischer,
    Ich habe in meinem gesamten Haus nur Spanndecken, so dass es mit Rauchmeldern an der Decke unmöglich ist. Nun meine Frage, wenn ich die Abstände einhalte und den Hektarron Genius H anbringe, erfülle ich dann die gesetzlichen Bedingungen und vor allembleibt mein Versicherungsschutz erhalten.

    Danke für Ihre Antwort

  21. Sehr geehrter Herr Fischer,
    mein Vermieter hat in meiner Wohnung durch eine Fachfirma 2010 Brandmelder montieren lassen.
    Diese werden halbjährlich durch diese Fachfirma gewartet.
    Jetzt hat der Monteur der Fachfirma behauptet er müsse die Brandmelder umsetzen, weil sie nicht der Ausführungsnorm entsprechen. Abstand zur Wand z.B. nur 40 statt 50 cm.
    Da die Räume alle sehr klein sind ,teilweise nur 6m² groß und ich keine zusätzlichen Bohrlöcher in den Decken haben möchte, habe ich dieses erst einmal abgelehnt.
    Schließlich galt diese Norm ja bereits beim damaligen Einbau durch die Fachfirma.
    Muss ich hier die Standorte der Brandmelder anpassen/umrüsten.

    MfG

    • Das die Rauchmelder nicht korrekt montiert wurden, steht ausser Frage. Insofern sollte diese Mangel für eine ordnungsgemäße Funktion behoben werden. Die Frage ist, wie kann der entstandene Schaden repariert werden. Ich würde hierzu den Vermieter konsultieren.

  22. Sehr geehrter Herr Fischer,
    können Sie mir vielleicht auch bei meiner Fragestellung helfen.
    Neubau, das Treppenhaus erhält einen Rauch- und Wärmeabzug (1 qm Veluxfenster) welches ca. 2m über der Dachgeschossdecke liegt. Das Fenster ist mit einem senkrecht verkleideten Schacht an die Decke (Deckenausschnitt ca. 1x2m breit) angeschlossen. Ist nun für diesen kleinen Schacht (ca. 4qm Luftraum) ein gesonderter Rauchmelder vorgeschrieben und sinnvoll oder genügt ein Rauchmelder unter der Dachgeschossdecke?
    Gruß aus Berlin,
    Jan Eggers

    • Sehr geehrter Herr Eggers,
      ich muss zugeben, dass die s sehr speziell ist. Ich würde jedoch ganz klar empfehlen den Rauchmelder an der Dachgeschossdecke zu montieren und nicht in diesem Schacht. In Zweifel können Sie uns gerne ein Foto senden (info@rauchmelder-experten.de)

  23. hallo

    wir haben die woche die rauhmelder bekommen
    meine frage ist nun
    muss ich im flur 2 rauchmelder dulden
    mein flur ist 6 meter 60 und ich frage mich warum da 2 rauchmelder sein müssen laut monteur
    der sagte doch glatt zu mir das kommt davon weil mein flur einen kurzen knick nach rechts geht zur haustüre
    das glaube ich nicht

  24. Hallo Herr Fischer,
    ich habe mehrere Konstellationen im Haus, wo ich nicht weiß, wie ich das lösen soll. Im gesamten Flur unten schlängelt sich eine Lampe (flight) mit Halogenstrahlern. Ebenso eine Spirale im Wohnzimmer- da gibt es keine 0,5 m Abstand – nirgends. Bringe ich die Rauchmelder an der senkrechten Wand an? Mitten unter der Lampe – doch in der Zimmerecke?
    Und mein Dach geht spitz mit 4 Wänden nach oben zu (stellen Sie sich ein Zirkuszelt vor, oder eine Pyramide mit 4 Seiten) , oben mittig hängt ein großer Ventilator. Die Schrägen beginnen schon bei einem Meter Wandhöhe. An 3 Seiten sind Gauben. Aber macht es Sinn unter die Gauben Rauchmelder zu installieren? (Also direkt über den Fenstern – da bleibt doch kein Rauch…) Und selbst wenn ich irgendwie eine 5 Meter Leiter ins Dach bekäme (keine Ahnung, wie) – oben am Ventilator oder den 4 zulaufenden Schrägen (wo sich Rauch vermutlich irgendwann auch in der Höhe sammelt) – wer kann dort einen Rauchmelder warten oder bedienen? Also, ich klettere da nie im Leben hoch.
    Bin etwas ratlos hier…
    🙂

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Meyer,

      es ist in solch speziellen fällen sehr schwer genau zu sagen wo der Rauchmelder montiert werden soll. Der einfachste Weg wäre, wenn Sie uns an info@rauchmelder-experten.de eine Foto des Raumes senden. So können wir eine zuverlässige Aussage dazu treffen.

  25. Hallo Herr Fischer,
    bei mir wurden 2 Melder im Flur angebracht. Der Flur hat einen Sturz (Bogen) ca 50cm an der Decke, wobei eine Seite 1,8 m² (Treppenhaus) und die andere Seite 5m² hat. Der Flur ist nicht abgewinkelt und hat auf beiden Seiten eine Beleuchtung.
    Müssen 2 Melder da sein? Weil ich (Mieter) ja die jährlichen Kosten tragen muß. Reicht nicht einer auf der größeren Seite?
    Danke im Voraus! MfG

    • Sebastian Fischer

      Das ist so völlig korrekt!

      • Diese Aussage halte ich für nicht korrekt. Ich betrachte den Bogen als Unterzug. Ein Unterzug ist in der Bautechnik ein Träger, der die Last einer Decke, eines Bogens oder einer Wand aufnimmt und auf andere Bauteile ableitet. Unterzüge bestehen heutzutage meist (also nicht zwingend!) aus Stahlbeton oder Stahl, die entweder direkt vor Ort mit einer Schalung betoniert oder als Fertigbauteil eingesetzt werden. Bei historischen Bauten handelt es sich gewöhnlich um Holzbalken, aber auch um Konstruktionen aus Stein (Bögen!). Die Tragkraft bzw. die Spannweite einer Decke oder eines Bogens können auf diese Weise erhöht werden. Laut DIN ist die Höhe eines Unterzuges nicht begrenzt. Die DIN unterscheidet lediglich zwischen Unterzügen von mehr oder weniger als 20 cm. Entscheidend für die Montage von einem oder 2 Rauchwarnmeldern ist laut DIN die Fläche in den jeweiligen vom Unterzug getrennten Deckenfeldern, wenn der Unterzug höher als 20 cm ist. Beträgt diese weniger als 36 QM reicht ein Rauchwarnmelder in einem der Deckenfelder aus.
        Somit reicht auch in dem genannten Beispiel ein Rauchwarnmelder in dem größeren Flurteil aus!
        Ich persönlich halte die DIN im Punkt zwar für schlecht, da es wäre sinnvoller gewesen, hier anstelle einer QM-Angabe eine Volumenangabe (Kubikmeter) zu machen.
        Fakt bleibt jedoch, dass die Montage von 2 Rauchwarnmeldern hier laut DIN nicht erforderlich war! Die DIN aber auch der sich ausbreitende Rauch unterscheidet nämlich nicht zwischen historischen Bauten und modernen!

        • Sebastian Fischer

          Das ist nicht korrekt, da hier nicht die Regelung für Deckenfelder greift, sondern der Sturz meines Erachtens einen neuen Raum definiert!

  26. Sehr geehrte Frau Fischer, sehr geehrter Herr Fischer,
    mir stellt sich folgendes Problem. In einem Reihenhaus befindet sich hinter der Eingangstür ein kleiner, geschlossener Vorflur (ca. 1 m * 1 m mit Lampe in der Mitte). An den Vorflur angrenzend befindet sich ein offenes Treppenhaus zum Obergeschoss mit Flur, Bad, Schlaf- und Kinderzimmer. Diese Räume sind mit Ausnahme des Bades alle mit Rauchwarnmeldern abgesichert. An das offene Treppenhaus mit Rauchwarnmelder grenzt im Erdgeschoss das offene Wohnzimmer (ebenfalls mit Rauchwarnmelder ausgestattet) mit Balkontür (Fluchtweg!) und die offene Küche. Muss in diesem Fall auch der Vorflur ausgestattet werden, obwohl der Fluchtweg über die Balkontür durch den Rauchwarnmelder im Wohnzimmer und Treppenhaus abgesichert ist.
    Vielen Dank im Voraus.
    MfG

  27. Hallo Zusammen ,

    ich habe folgende Frage :

    Rauchmelder Typ Hekatron Genius Plus

    Dachaufbau 2 Kinderzimmer mit jeweils <20 Grad Dachschräge mit einem Mittelteil von ca 80 cm

    Flur < 20 Grad Dachschräge mittelteil von 30 cm

    Ist es möglich bei den beiden Kinderzimmer den Melder mittig an die Deck zu setzen ?

    Ist bei dem genannten Flur eine Wandmontage möglich ?

    Problem ist das die Rauchmelder so tief sitzten würden ,dass ich mit dem Kopf dagegen laufen kann /könnte

    Ist hier eine generelle Wandmontage auch in den anderen beiden Zimmern möglich (mit einhaltung der Abstände)

    Mit freundlichen Grüßen

    Niklas

    • Sebastian Fischer

      Entsprechend der DIN müsste der Rauchmelder an der Dachschrägen montiert werden. Ich gebe Ihnen Recht, dass dies nicht der optimale Ort ist, aber die DIN würde eine Montage so verlangen. Ob Sie den Melder auf der 80cm Fläche steht Ihnen natürlich frei, aber einen Rat darf und kann ich Ihnen nicht geben.

  28. Hallo, ich habe ein sehr schmales Treppenhaus mit Absätzen von 1x2m in deren Mitte eine Lampe montiert ist… Wo platzieren ich dort einen Rauchmelder?

  29. Seit wann gibt es diese Regelung mit 50 cm ? Meine Rauchmelder wurden mir im Haus alle mit 25 cm Abstand zur Tuer angebracht ?

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