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Montage von Rauchmeldern in L-förmigen Räumen und Fluren

Last Updated on 13. September 2019 by Sebastian Fischer

Teil 6 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: Planung und Einbau eines Rauchmelders Teil II (L-förmige Räume und Flure)

Hier können Sie anhand von Beispielen lernen wie Sie in L-förmigen Räumen und Fluren Ihre Rauchmelder installieren müssen, so dass es der Rauchmelderpflicht entspricht.

 

L-förmige Räume

Ein Rauchwarnmelder deckt maximal Räume bis 60qm ab. In L-förmigen Räumen bis 60qm ist der Melder in der Mitte der Gehrungslinie an der Decke zu installieren. Bei größeren Räumen (>60qm = 2 Melder, > 120 qm = 3 Melder…) werden mehr Rauchmelder benötigt, die dann in der Mitte der Teilräume (bei 2 Meldern) montiert werden müssen.

Beispiel Montage bei L-förmigem Raum

 

Flure

In max. 3m breiten Fluren, sichern Rauchwarnmelder einen Radius von 7,5 m ab. Deshalb dürfen sie maximal 7,5m von der Flurstirnfläche und maximal 15m vom nächsten Melder entfernt angebracht werden. Flure, deren Form geknickt ist, müssen jeweils in der Mitte der Gehrungslinie mit einem Melder ausgestattet werden.

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

15 comments

  1. „Ein Rauchwarnmelder deckt maximal Räume bis 60qm ab“ – sehr ungenaue Behauptung, denn 60qm darf der Melder zwar überwachen, schafft aber wohl nichtmal die hälfte der Melder aus dem Baumarkt. Außerdem richtet sich der Wert nach der Raumhöhe, welche hier gar nicht erwähnt wird.

    Die Mittellinie muss meines Wissens nach nicht unbedingt eingehalten werden, außer aus ästhetischen Gründen. Genannt werden sollte aber, dass eine Melderfreihaltung von einem halben Meter eingehalten werden muss. (Zu Lampen, wänden, aber auch nach unten zu zB Schränken…

  2. Ok.. Ich nehme es ansatzweise zurück, da diese Punkte in anderen Artikeln aufgeführt sind. Bin per link direkt auf diese Seite geworfen worden und hatte übersehen das es vorangegangene Teile gibt.

    • Sehr geehrter Herr Hoeper,

      bei diesem Beitrag versuchen wir einen Überblick über den Inhalt der DIN14676 zugeben. Die DIN formuliert klar, dass bei Räumen mit einer Grundfläche von bis zu 60qm ein Rauchmelder zu platzieren ist. Ob der gekaufte Rauchmelder für die Überwachung von dieser Fläche geeignet ist, sollte man dann dem Beipackzettel des Herstellers entnehmen. Auf Sonderfälle wie Räume mit Deckenhöhen, Lampen…. sind/werden wir in den restlichen Beiträgen eingegangen/eingehen.

  3. Sehr geehrte Frau Fischer, wirklich eine gelungene Website, welche durch die bebilderte Darstellung auch gut zu verstehen ist. Allerdings hätte ich noch eine Frage: Unser Hausflur ist 7,60 m lang und 1,50 m breit. Muss ich hier ein oder zwei Rauchmelder anbringen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe mit freundlichen Grüßen

  4. Sehr geehrte Frau Fischer,
    in einer von uns vermieteten Wohnung ist der Flur ca. 8 Meter lang und ca 1 Meter breit. Wo müsste man Rauchmelder anbringen, wenn sich In der Mitte des Flurs ein Unterzug von 18 cm oder von 22 cm befindet? Diese Alternativangaben deswegen, weil wir die genaue Höhe des Unterzugs wegen Abwesenheit des Mieters noch nicht ausmessen konnten, und wir die Anbringung planen müssen.
    Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
    Peter Haas

    • Guten Tag Herr Haas,

      bei Unterzügen bis 20 cm können diese vernachlässigt werden. Bei einer Tiefe von mehr als 20 cm müsste in einem der Deckenfelder ein Rauchmelder angebracht werden. Dabei ist aber auch entscheidend wie breit die einzelnen Deckenfelder sind. Wenn diese sehr schmal sind, können Hitzepolster in den Deckenfeldern entstehen, weshalb hier evtl. ein Ausnahmefall vorliegt und der Rauchmelder an der Unterseite des Unterzugs montiert werden muss.

    • Sehr geehrte Frau Fischer,
      herzlichen Dank. Ihre präzise Antwort hat mir sehr geholfen.
      Mit besten Grüßen,
      Ihr Peter Haas
      P.S. Verkaufen Sie auch Rauchmelder?

      • Guten Tag Herr Haas,

        ja, wir bieten auch Rauchwarnmelder an. Unseren Online-Shop finden Sie unter http://www.rauchmelder-experten.de.

        • Meine HV hat Rauchmelder an bringen lassen. Da es eine Kostenfrage ist, für mich, wollte ich wissen ob es genau richtig ist oder falsch, das sie 3 Melder in einem L Förmigen Flur, langer Schenkel 4,50 m und der kurze 2 m angebracht haben. Ich finde das sehr viel. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.

          • Sebastian Fischer

            Unter normalen Umständen reicht hier ein Rauchmelder der mittig an der Decke im Schenkel des L montiert wird. Um eine genau Aussage treffen zu können müsste man ein Bild des Flures sehen.

  5. Vielen Dank.
    Könnte man mal per Mail, das nochmals abklären? Dann kann ich Ihnen auch ein Bild senden meines Flures, bevor ich einen Widerspruch einlege…. Das würde mir helfen. Da es ja schon kostengünstiger wäre das 3 im Flur nur einen zu bezahlen.

  6. Hallo Frau Fischer,

    ich finde Ihren Artikel sehr interessant! Ich habe schon einiges gelesen, aber mir fehlen noch ein paar Detail-Angaben.
    Es wird von Maximalmaßen gesprochen und Mindestabständen.

    Also, bei uns im Haus wurden 2016 von der Firma Ista (bzw. ihrem Montage- und Ablesedienst) in allen Räumen „normale“ Rauchwarnmelder an der ca. 2,80 m hohen Decke installiert. Auch in der Küche, da sie ein Durchgangszimmer darstellt. Der Abstand zum Herd beträgt weniger als 2,50 m! Für eine (von mir bevorzugte) Wandmontage sehe ich leider keinen geeigneten Platz. Ich habe als Kompromisslösung einen Kombimelder (Hitze und Rauch) vorgeschlagen. Damit wäre die Pflicht doch auf allen Seiten erfüllt, oder? Kann ich darauf bestehen? Die Firma Ista meint, für die Entfernung oder Ummontage müsse die Vermieterin sie aus der Haftung entlassen. Das kann m. E. nicht stimmen. Ich habe ohnehin den Eindruck, als ob die Firma die Neufassung der DIN 14676 entweder nicht kennt oder bewusst so tut als ob. Und der Monteur/Ableser kennt sie vermutlich auch nicht, zumindest nicht komplett. Ich bezweifle in beiden Fällen die Zertifizierung.
    Es dürfte aber auch schwierig werden, einen besseren Montageplatz zu finden. An der langen Seite ist die Einbauküche verbaut, gegenüber ist das Fenster fast mittig, an einer kurzen Seite ist die Tür zum Wohnzimmer (immer offen) und an der anderen kurzen Seite die Tür zur Diele/zum Flur Richtung Bad, Wohnungstür, Arbeitszimmer und dem hinteren Teil der Wohnung (auch immer offen). Ich hatte schon mehrere Fehlalarme und bin jedes Mal extrem gestresst! Es gibt zwar einen Stummschalter (10 Minuten), aber wer hat schon immer einen Besen in der Küche? 2,80 m sind ganz schön hoch! Der Melder befindet sich an einer Stelle, wo der Rauch von heißem Fett zuerst den Melder erreicht, bevor er aus dem dann aufgekippten Fenster abziehen kann! Die anschließende Diele (bzw. der Flur) ist nur ca. 1,20 m breit und ca. 2,60 m lang, ist also ein sehr kleiner Raum. In der Mitte ist eine Deckenlampe befestigt. Der Rauchmelder wurde vorne zwischen den Seitenwänden, der Türwand und der Lampe montiert. Da meine Türen immer offenstehen, kann es leicht passieren, dass eventuell entstehender Bratrauch nicht nur in der Küche, sondern kurz danach auch in der Diele Alarm auslöst. Ich bin extrem lärm- und lautstärkeempfindlich und leide jedes Mal Höllenqualen! Ich passe schon so auf und traue mich kaum noch, Fleisch „scharf“ anzubraten! Der Dunstabzug macht auch Geräusche! Und ich bin oft sehr spät dran mit Kochen usw. Aber auch bei Nachbarinnen habe ich schon Fehlalarme gehört!
    Im hinteren Wohnungsteil ist auch noch ein kleiner Flur mit knapp 3 qm Größe (ca. 1,17 m breit und ca. 2,27 m bzw. ca. 2,50 m lang, je nach dem, an welcher Wand man misst. An der Decke ist eine Leiste mit 3 Spots (vermutlich Halogen) montiert. Nicht ganz mittig in der Länge des „Raumes“. Die Stirnseite dürfte die mit der Tür zum „Gäste-WC“ sein (meist zu oder angelehnt), rechts ist die ca. 2,27 m lange Wand mit der Tür zum „kleinen Zimmer“ (offen), das als Abstellraum definiert wurde und keinen Melder bekam und ca. gegenüber davon die Tür zum Schlafzimmer (offen). Die vierte Seite ist ein offener Durchgang (zum Arbeitszimmer). In dieser sehr kleinen Diele (oder Flur?) wurde der Melder entgegen der Norm sehr nah an der Spotleiste montiert (mit sehr wenig Abstand)! Bei 1,20 m Raumbreite ist es kaum möglich, die Mindestabstände einzuhalten! Das sind definitiv weniger als 50 cm! Etwas mehr Platz wäre vor der Toil.-Tür, aber das wäre vermutlich nicht ideal. Sollte/könnte der Melder in dem Fall an der Wand montiert werden? An der ca. 2,27 m langen Wand wurden Regalbretter in eine frühere Türöffnung gesetzt. Stehen kaum vor. M. E. könnte es darüber gehen. Mindestgrößen für Räume gibt es wohl nicht. Oder?
    Mein Vermieter hatte die Wartung von Anfang an von der Firma Ista „managen“ lassen, die ihren Monteur-/Ablesedienst damit beauftragt. Seltsamerweise finde ich unter dessen Namen nichts im Internet! Einen Vornamen oder eine Adresse habe ich nicht. Nur einen Namen (Nachname oder Firma?), eine Handynr. und eine Email-Adresse.
    Ich muss ehrlich gestehen, dass ich der Firma Ista nicht über den Weg traue. Die sind hier auch für die Heizungsablesung und -abrechnung zuständig und rechnen die Rauchmelderkosten einfach gleich zusammen mit der „Einzelabrechnung Energiekosten“ ab! Und so werden sie auch von der Vermieterin in der Hk-/Bk-Abrechnung unter dem Posten „Heizungskosten“ aufgeführt! Aber das kläre ich mit dem Mieterverein.
    Können Sie mir bitte konkrete Tips geben, was mit den Meldern in den Dielen/Fluren zu geschehen hat und was ich für die Küche fordern/erwarten kann!?! Ich habe insgesamt 6 Melder in der Wohnung! Für eine Wandmontage sind sie angeblich geeignet. Ob das auch in der Beschreibung steht, muss ich noch einmal nachlesen. Es sind fumonic 3 … Funkrauchmelder, die mind. 1 x /Jahr hier vor Ort „gewartet“ (auf Funktionalität/Beschädigungen geprüft) werden. Bi-Sensor-Melder haben sie vermutlich (noch) nicht. Entsprechen angeblich nicht den Vorschriften. Ich bin mir nicht sicher, was ich meiner Vermieterin schreiben (per Mail) soll/kann, um sie zu überzeugen, dass in der Küche ein Kombimelder durchaus seine Berechtigung hat. Ein paar Infos habe ich ihr schon gefaxt. Das Kompendium werde ich ihr wohl als Anhang zukommen lassen. Allerdings ist dieses ja von 2014 und nicht die Neufassung, die seit 2019 gilt. Aber dazu habe ich mir auch schon etwas ausgedruckt. Ich muss nur aufpassen, dass ich nicht für alles mögliche eine Rechnung „aufgebrummt“ bekomme! Aber mit dem jetzigen Rauchmelder in der Küche stehe ich kurz vor einem Herzschlag oder Nervenzusammenbruch! Der muss weg! Sie will ihrer Pflicht nachkommen, Ista will keine Haftungsprobleme bekommen und ich suche nach einem din-konformen Kompromiss, mit dem alle leben können!
    Was soll ich tun? „Zertifizierte Fachkraft“ werden, damit mir keiner mehr was vormachen kann? Was kostet das? Ich brauche jetzt erstmal kurzfristig die richtigen Tips. Der Rauchwarnmelder in der Küche muss angeblich ausgetauscht werden, weil er vor ein paar Wochen von der Decke genommen werden musste und dadurch wohl die Plombe zerstört wurde. Er ist wieder an der Decke und funktioniert noch, aber es gibt scheinbar ein Signal wegen der Plombe. Ich muss das also schnellstmöglich klären!

    Ich hoffe, Sie können mir helfen!?!

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Irene J.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau J.,

      vielen Dank für Ihren Post. Leider ist es schwierig, ohne die Räume gesehen zu haben, eine verlässliche Aussage zu den Montageorten der Melder zu treffen. Ein Kombimelder wird Ihr Problem leider nicht lösen, da die Auslöseschwelle eines Rauchmelder in der DIN EN 14604 festgelegt ist. Abgesehen davon bezweifele ich, dass ISTA Fremdmodelle montieren wird.

  7. Hallo Herr Fischer.

    Ich habe einen ausgebauten Dachboden als Schlafzimmer vorgesehen. Dieser Raum ist L förmig mit 30° Schräge und hat einen horizontalen Deckenanteil über 100 cm bis zur Gehrungsecke der L Form. Danach ist die Schräge durchgehend und endet an einer horizontalen Fläche mit ca. 90 cm breite bis zum gegenüberliegenden Schenkel.
    Ich finde es schwierig bei den Gegebenheiten den richtigen Ort für einen Rauchmelder zu finden.

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