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Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Die niedersächsische Landesregierung hatte bereits am 14.12.2010 einen Gesetzes-Entwurf eingereicht. Dieser wurde am 20.03.2012 in der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO) aufgenommen. Der niedersächsische Sozial- und Bauministerin Aygul Özkan begrüßt diesen Entwurf und appellierte:

„Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Sie erkennen Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Betroffenen.“

Inkrafttreten wird die Rauchmelderpflicht für alle Neubauten in Niedersachsen voraussichtlich ab dem 01.November 2012; für bereits bestehenden Wohnräume soll eine Übergangsfrist bis 2015
eingeräumt werden.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder montiert werden?

Ausgestattet werden müssen, ähnlich wie in allen anderen Bundesländern mit einer Pflicht für Rauchmelder alle Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flucht- und Rettungswege. Für die Montage und Wartung der Rauchwarnmelder wird der Vermieter bzw. Eigentümer zuständig sein. Festgelegt ist die Rauchmelderpflicht im §44 Wohnungen Absatz 5 wie folgt: “In Wohnungen müssen
Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

[Entsprechend § 88 Abs. 1 Satz 2 treten die Sätze 3 bis 5 erst zum 1. November 2012 in Kraft.]”

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Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ohne Kontrollen

„Wir fordern die Pflicht schon seit Jahren“, meint Kreisbrandmeister Bernd Kühle. Weiter erklärt er, dass die Todesursache bei Feuern meist der Rauch sei. Nur die wenigsten Brandopfer sterben durch Verbrennungen. Deshalb verstehe er nicht, warum nur zehn bis 15 Prozent der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sind.

Durch die Rauchmelderpflicht haben der Bund und immer mehr Länder bewiesen, dass sie den lebensrettenden Nutzen von Frühwarnsystemen erkannt haben. Kontrollen zur Einhaltung der
Rauchmelderpflicht sind in Niedersachsen jedoch nicht vorgesehen, teilt Claudia Wolfgang vom Landkreis Northeim mit. „Es kann nicht jede Wohnung kontrolliert werden“, erklärt sie. „Das ist nicht leistbar.“ Somit handelt es sich Großteils um eine Versicherungsfrage. Dass sich die Rauchmelderpflicht tatsächlich auf den Versicherungsschutz auswirkt, bestätigt Christian
Worms, Sprecher der VGH Versicherungen. „Allerdings ist die qualitative Auswirkung eher als gering anzusehen, da es schwierig sein dürfte festzustellen, dass ein Brandschaden geringer ausgefallen wäre, wenn funktionstüchtige Rauchmelder installiert gewesen wären“, sagt Worms.

Trotz fehlender Kontrollen raten Feuerwehren und Wohnungsgenossenschaften zur Installation von Rauchmeldern. „Nachweislich konnten durch Rauchmelder viele Menschenleben gerettet werden“, sagt Brandmeister Kühle. Für größere Häuser empfiehlt der Experte funkvernetzte Anlagen. Springt hierbei nämlich in einem Stockwerk oder Zimmer ein Alarm aus, werden auch alle anderen im Haus befindlichen Rauchmelder aktiviert. In den Fluchtwegen, also im Flur und in Treppenhäusern, sind Rauchmelder besonders wichtig, meint Kühle.