Last Updated on 10. Juni 2020 by Sebastian Fischer
Wenn trotz Rauchmelderpflicht keine Melder installiert sind, kann dies im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung führen. Sicherheitsvorschriften sind fester Bestandteil der Versicherungsbedingungen z.B. der Wohngebäudeversicherungen und der Hausratversicherungen.
Demnach muss der Versicherungsnehmer seiner Pflicht nachkommen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten. Die Rauchmelderpflicht ist Bestandteil der Landesbauordnung und somit eine gesetzliche Bestimmung. Sie müssen sich also an diese halten.
Ist trotz Rauchmelderpflicht kein Rauchmelder installiert, ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht frei. Auch das Argument, man wisse nichts von der Rauchmelderpflicht gilt nicht. Das Versicherungsunternehmen hat auch dann die Möglichkeit wegen grober Fahrlässigkeit ihrer Leistungspflicht nicht nachzukommen.
Es ist dann dem Versicherungsnehmer überlassen, zu beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Höhe eingetreten wäre. Sie können sich vorstellen, dies ist nahezu unmöglich.

Sebastian Fischer

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