Last Updated on 13. September 2019 by Sebastian Fischer
Teil 4 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: Normen für Rauchmelder
Normen… das hört sich nach einem trockenen Thema an. Und warum sollte mich das interessieren? Ich will die Melder noch nur kaufen, anbauen und von ihnen rechtzeitig gewarnt werden!
Nun, wenn Sie auf die folgenden Fragen vielleicht doch gerne Antworten hätten, könnte Sie das Thema durchaus interessieren:
Was heißt das eigentlich, wenn man liest, dass ein Rauchwarnmelder „zertifiziert“ ist?
Welche Grundvoraussetzungen muss ein Melder erfüllen, dass ich ihn bei mir einbauen kann und dann auch der Rauchmelderpflicht entspreche?
Wie wichtig ist so eine Qualitätsprüfung?
EN 14604
Diese europäische Produktnorm (Herstellernorm) bildet die Grundlage zur Prüfung von Rauchwarnmelder und legt damit die Anforderungen, das Prüfverfahren (inkl. Qulitätsprüfung/-sicherung des Werks) und die Leistungskriterien fest, die für die Vergabe des CE-Zeichens Voraussetzung sind. Ohne dieses CE-Zeichen (Zertifizierung) dürfen Rauchwarnmelder in Europa nicht verkauft werden.
Grundvoraussetzungen eines Rauchwarnmelders:
→ Melder muss Rauch detektieren können und einen akustischen (ggf. optischen =rot) Alarm abgeben
→ Melder muss über einen Testknopf verfügen
→ Melder muss 30 Tage vor vollständiger Entladung der Batterie Signal abgeben
→ Anzeige, wenn keine Batterie eingebaut ist (lässt sich ohne Batterie nicht installieren)
Erweiterte Funktionen sind eine Stummschaltung bei Alarm, eine Demontagesicherung und die Vernetzungsmöglichkeit, z.B. über Funk.
EN 14676
Diese deutsche Anwendungsnorm regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und besagt, dass nur Rauchwarnmelder mit CE-Zeichen eingebaut werden dürfen. Diese Norm richtet sich also an den Installateur des Melders.
Beispiele für Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung:
Die Rauchmelderpflicht gilt auch für
– Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
– Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten
– Containerräume
– Hütten und Gartenlauben
– Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast (z.B. Elektrogeräten)
Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.
Als Flur zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer.
Erweiterte Qualtitätsprüfung nach vfdb 14-01
vfdb = Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
Nach vfdb geprüfte Produkte verfügen über eine besonders langlebige (min. 10+1 Jahr), fest eingebaute Batterie, weisen deutlich weniger Täuschungsalarme auf und sind gegenüber äußeren Einflüssen deutlich beständiger.
Die Prüfung und Zertifizierung wird durch ein unabhängiges Institut, z.B. Kriwan und VdS (Vertrauen durch Sicherheit), durchgeführt.
Diese Auszeichnung soll die besondere Qualität des Produkts hervorheben, ist aber nicht notwendig, um der Rauchmelderpflicht zu entsprechen. Achten Sie vor allem auf die Garantiezeit und Testergebnisse wie von Stiftung Warentest. Gerne beraten wir Sie auch gern und teilen unsere Erfahrungen.

Silke Fischer

Neueste Artikel von Silke Fischer (alle ansehen)
- Feuermelder – Alle Antworten - 24. Januar 2022
- Rauchmelder anbringen – Fakten zur Wandmontage - 6. Juli 2017
- Rauchmelderpflicht in NRW – Muss man Wissen Teil 1 - 21. Juni 2016
- Warum Sie nicht einfach Rauchwarnmelder kaufen sollten - 14. Juli 2015
- Verschmutzungskompensation – ein hilfreiches Plus für Rauchmelder - 14. Juli 2014
Hallo Frau Fischer.
Meine Hausverwaltung hat jetzt von mir als Mieter verlangt eine Überprüfung der Rauchmelder in unserer Wohnung durchzuführen.
Ich bin absoluter Laie und habe einmal meinen Mietvertrag durchgesehen und nichts gefunden, was mich zur Überprüfung oder Wartung verpflichtet. Muss ich nun diese Überprüfung durchführen und was würde passieren wenn bei einem Brand (nach meiner Überprüfung) der Rauchmelder nicht anschlägt?! Muss ich die Kosten tragen, wenn ich mich weigere die Überprüfung durchzuführen und die Hausverwaltung eine Firma beauftragt?
Guten Tag,
in welchem Bundesland leben Sie? Hier ist wichtig, was in der jeweiligen Bauordnung steht. Prinzipiell gilt, dass die Verkehrssicherungspflicht beim Vermieter liegt. Dieser sollte sich daher schon vergewissern, ob und wie die Wartung durchgeführt wird.