Last Updated on 10. September 2019 by Sebastian Fischer
Das Onlineportal der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ-online.de) berichtete in der vergangenen Woche von einem Feuer in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Grevenbroich und zeigte auf, dass viele Schulen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Obwohl die Melder an Schulen in Nordrhein-Westfalen nicht vorgeschrieben sind, meint Experte Peter Hilgers gegenüber der NGZ, dass der Brandschutz auf hohem Niveau sei.
Rauchmelder sind in immer mehr Wohnungen zu finden. In diesem Jahr wurde zudem die Landesbauordnung geändert, und die Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser eingeführt. In den Schulen der Stadt Grevenbroich sind die Geräte jedoch gar nicht oder nicht ausreichend installiert, berichtet die NGZ.
Vor kurzem kam es an einer Gesamtschule in Grevenbroich zu einem Brand. Der Rauch drang bereits ins Treppenhaus, als Schüler auf den Brand aufmerksam wurden. Grund für das Feuer war ein Mülleimer in einem Unterrichtsraum im Kellergeschoss der in Brand geraten war. Schüler bemerkten den Brand und informierten einen Lehrer. Dieser brachte den qualmenden Eimer ins Freie und löschte dort das Feuer.
Der Zwischenfall verlief glimpflich, allerdings wirft der kleine Brand Fragen zum Thema Brandschutz an Schulen auf. Wieso hat kein Rauchwarnmelder ausgelöst, fragt die NGZ? Die Gesamtschule ist nicht flächendeckend mit Rauchmeldern ausgestattet. In anderen Schulgebäude der Stadt sind gar keine Melder installiert. „In den Schulen sind lediglich in einzelnen Fällen Melder installiert, etwa bei offenen Ganztagsgrundschulen in Kellerräumen oder manchmal bei Kopierern“, erklärt Peter Hilgers, Leiter der Brandschutzdienststelle im Rathaus Grevenbroich.
Der 59 Jährige ist Leiter der Brandschutzdienststelle. Er leitet Brandschauen in 450 Gebäuden, in Schulen, Unternehmen und Kraftwerken. Zudem ist Hilgers Vorsitzender der Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz und Vizepräsident des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz (DIvB), Köln.
„Grundsätzlich sind nach gesetzlichen Bestimmungen in Schulen keine Rauchwarnmelder erforderlich – im Gegensatz etwa zu Krankenhäusern oder Altenheimen“, sagt Hilgers der NGZ. „In Schulen, in denen tagsüber ja viel Betrieb ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Brände schnell entdeckt werden.“ Melder sind dort also nicht erforderlich.
Allerdings gibt es andere Brandschutzvorschriften für Schulen: „Die Schulbaurichtlinien schreiben eine Alarmierungseinrichtung, das kann etwa ein Alarm-Gong sein, sowie Schulungen vor“, sagt Hilgers und erklärt weiter: „Die Schulen der Stadt, sind, was den Brandschutz angeht, auf einem sehr guten Stand.“ In vier Monaten geht Hilgers in Ruhestand. Davor hat er sich zum Ziel gesetzt alle Schulen nochmals durchgehend zu prüfen. „Wo ich vor Jahren einen fünf Seiten langen Brandschaubericht verfasst habe, komme ich heute mit einer Seite aus. Die Mängel, die ich feststelle, sind eher geringfügig, etwa wenn Tische und Stühle auf einem Flur stehen.“
Die Verbesserungen in den vergangenen Jahren schreibt er den Anstrengungen der Stadt zu. „Vor etwa zwölf Jahren hat sie begonnen, für 6,5 Millionen Euro in vielen Schulgebäuden Außentreppen als zweite Rettungswege, Brandschutztüren und anderes zu schaffen“, erklärt Hilgers der NGZ. „In der Gesamtschule haben wir vor einigen Jahren Rauchschutztüren zur Trennung von Treppenhäusern und Fluren eingebaut.“ Doch es gibt noch einiges zu tun. In der Grundschule Neukirchen wird gerade im ersten Obergeschoss ein Laufsteg als Fluchtweg zwischen zwei Gebäudeteilen gebaut. „Das Gebäudemanagement leistet mit wenig Geld enormes“, sagt Hilgers.
Als sehr wichtig erachtet der Brandschutzexperten Schulungen von Schülern und Mitarbeitern für das korrekte Verhalten im Brandfall. „Das wird beim Probealarm zwei Mal im Jahr trainiert. Vor kurzem haben wir außerdem alle städtischen Mitarbeiter geschult – auch Schulhausmeister und Sekretariatsmitarbeiter.“
Quelle: http://www.ngz-online.de/grevenbroich/nachrichten/schulen-ohne-rauchmelder-1.3025224
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Sebastian Fischer

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Guten Tag,
ich wohne in einem Haus, welches eine kleine Schule und 8 Privatwohnungen beherbergt.
Sämtliche Räume wurden vom Bauherrn mit Rauchmeldern ausgestattet. Auch die Schulräume und Kellerräume. Außerdem hat die Schule eine Brandmeldeanlage. Alle Melder sind untereinander vernetzt und zur Feuerwehr aufgeschaltet. Innerhalb von sechs Monaten hatten wir fünf sogenannte Täuschungsalarme. Jedes Mal musste erst die Feuerwehr kommen um das Getöse der Anlagen auszuschalten. Das ist für uns Bewohner unerträglich. Es war kein einziger Brand dabei.
So weit ich im Internet herausfinden konnte dürfen Rauchmelder überhaupt nicht auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden.
Vielen Dank, wenn Sie mir ausführlich und kompetent antworten würden.
Mit freundlichen Grüssen, Elfriede Puppe Nehls.
Guten Tag Frau Elfriede Puppe Nehls,
hierbei ist zwischen Rauchmeldern bzw. Brandmeldern und Rauchwarnmeldern zu unterscheiden. Rauchwarnmelder werden nicht auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet. Brandmelder hingegen schon. Haben Sie sich schon mit der Hausverwaltung diesbezüglich auseinandergesetzt?
Guten Tag Frau Fischer!
Ja ich habe mich mit der Hausverwaltung und der Behörde diesbezüglich auseinander gesetzt. Ebenso mit der Firma, welche die Anlage eingebaut hat. Das Ergebnis war: alles bleibt so wie es ist. Wir hatten jetzt im September 2018 den zehnten Rauchmelder Alarm in drei Jahren. Jedes Mal kamen zwei Löschzüge der Feuerwehr und begleitende PKWs. Zweimal wurde wegen Handwerkerstaub ausgelöst. Zweimal wegen Pellets Lieferung. Vier mal wegen Dampf beim Kochen. Letztes Mal nachts um zwei. Wir selber dürfen den Lärm (welcher in sieben Wohnungen ertönt und in den Treppenhäusern und in den Schulräumen – die meistens gerade unbenutzt sind) nicht ausschalten. Sondern müssen den Horror ertragen bis die Feuerwehr soweit ist, es abzuschalten.
Sehr geehrte Frau Puppe,
leider reden wir hier nach wie vor von einer Brandmeldeanlage. Hier gelten leider andere Normen.
Guten Tag Herr Fischer,
Niemals hat es gebrannt! Es war immer nur Dampf oder Staub, welche den Alarm ausgelöst haben. Da kann doch etwas nicht stimmen! Ich bin der Meinung, wir Bewohner müssten selber die Anlage abstellen können, wie es in allen Wohnhäusern der Fall ist.
guten tag herr/Frau Fischer
Guten Tag Frau Puppe,
Falschalarmierung ist in jedem Fall zu vermeiden was auch in der DIN 14676 näher beschrieben wird. Es kann mehrere Ursachen für diese Fehleinschätzungen der Brandmeldeanlagen der Situation geben. Zusammengefasst sollten Sie Ihre Hausverwaltung erneut konfrontieren und gemeinsam einen Brandschutzspezialisten aufsuchen. Die Melder können beispielsweise auch mit Qualitätssiegel wie der VdS-Anerkennung qualitativ minderwertiger sein oder die Melder müssen gewartet und getestet werden. In Küchen sollten generell wegen erhöhter Staub- und Wasserdampfentwicklung auf Rauch- oder Funkrauchmelder verzichtet und alternativ auf küchentaugliche Rauchmelder oder Hitzemelder zurückgegriffen werden. Das Brandschutzkonzept in ihrer Anlage erscheint mir ohne viel darüber zu wissen nochmal überdacht zu werden um Falschalarmierungen zum Wohle aller zu vermeiden.
LG
Mengilli