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Wartung und Instandhaltung eines Rauchmelders

Last Updated on 27. Mai 2021 by Sebastian Fischer

Die Wartung von Rauchmeldern wird von drei Faktoren bestimmt:

  1. Herstellerangaben – Wie oft muss der Rauchmelder gewartet werden?
  2. Landesbauordnung – Wer wartete die Melder?
  3. DIN14676 – Wie wird der Melder richtig gewartet?

Auf dies letzten beiden Punkte möchte wir im Folgenden näher eingehen.

Wer wartet die Rauchmelder?

Rauchmelder werden in mehr Bundesländern zur Pflicht. Mieter wundern sich nun, wer für den Einbau und die Wartung der Geräte verantwortlich ist. Geregelt ist dies in der jeweiligen Landesbauordnung.

Bundesland

Installation

Wartung und Instandhaltung

Baden-Württemberg

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Bayern

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Berlin

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Brandenburg

?

?

Bremen

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Hamburg*

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)

Hessen

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Mecklenburg-Vorpommern

Besitzer (Mieter)

Besitzer (Mieter)

Niedersachsen

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Nordrhein-Westfalen

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Rheinland-Pfalz*

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)

Saarland*

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)

Sachsen

Sachsen-Anhalt*

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)

Schleswig-Holstein

Eigentümer (Vermieter)

Besitzer (Mieter)

Thüringen*

Eigentümer (Vermieter)

Eigentümer (Vermieter)

 

* In Bundesländern ohne eindeutige Regelung der Zuständigkeit für Montage und Wartung richtet sich die Landesbauordnung an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Rauchmelder-Wartung durch den Mieter?

Der Eigentümer darf die Wartung an den Mieter übertragen, wenn er dem zustimmt. Dennoch muss der Vermieter im Schadensfall aber nachweisen, wie die Wartungspflicht in rechtlichem Sinne
übertragen wurde, also dass der Mieter diese Pflicht auch tatsächlich übernommen hat. Weiterhin muss der Vermieter kontrollieren, dass die Wartung vom Mieter durchgeführt wurde.

Das ist aber praktisch fast unmöglich. Stattdessen wird die Wartung meist durch externe Firmen durchgeführt. Die Kosten werden dann als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung) auf den Mieter umgelegt. In der Regel kostet die Wartung im Jahr nicht mehr als 5€ je Melder.

Beim Übertragen der Wartungsarbeit auf den Mieter gibt es folgende Möglichkeiten:

Manche Vermieter oder Wohnungsunternehmen überlassen/schenken Mietern die Rauchmelder. Mieter tragen dann die Verantwortung diese zu installieren und zu warten. Der Mietvertrag wird dann um die jährliche Wartung ergänzt. In diesem Fall, bleibt der Vermieter in der Haftung. Denn die Installations- und Wartungspflicht kann nur an Mieter übergeben werde, die dazu auch technisch, physisch  und geistig in der Lage sind. Von älteren oder körperlich beeinträchtigten Mietern kann nicht erwartet werden, dass sie auf eine Leiter steigen oder technische Geräte wie eine Bohrmaschine bedienen. Übergibt der Vermieter die Installations- und Wartungspflicht dennoch an Mieter, die dazu nicht in der Lage sind, ist er im Schadensfall haftbar.

Wie oben beschrieben, stellt sich die Montage und regelmäßige Wartung für manche Vermieter und Mieter als schwierig und zeitaufwendig dar. In solchen Fällen können spezielle Dienstleistungsunternehmen diese Aufgaben übernehmen. Dieses Unternehmen handelt im Auftrag der Wohnungswirtschaft. Bei Fragen oder Funktionsstörungen des Rauchmelders, können Sie die Service-Hotline des Dienstleisters jederzeit kontaktieren. Diese kümmern sich dann um die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder.

Erfolgt der Kauf der Rauchmelder durch ihr Wohnungsunternehmen, werden die Geräte auch von diesem eingebaut. Um die jährliche Wartung kümmert sich dann der Hausmeister. Dieses Szenario hat den Vorteil, dass der Mieter sich keinerlei Gedanken um die Montage und Instandhaltung der Rauchmelder machen muss. Allerdings sind die Ressourcen der Hausmeister meist begrenzt. Am besten vermerken Sie in ihrem Kalender, wann die nächste Wartung erfolgen sollte, und kontaktieren Sie ihren Hausmeister falls dieser den Termin ‘verschlafen’ hat.

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Wie wartet man einen Rauchmelder?

Eine Wartung von Rauchmeldern wird laut DIN 14676 empfohlen und stellt außerdem sicher, dass der Rauchmelderpflicht entsprochen wird. Die Wartungsabstände sind abhängig von den Herstellerangaben, dürfen aber 15 Monate nicht übersteigen.

Die Wartungsergebnisse müssen dokumentiert werden. Nutzen Sie dafür zum Beispiel unser kostenloses Rauchmelder-Wartungsprotokoll.

Was muss denn bei einer Wartung eigentlich kontrolliert werden?

  1. Entsprechen der Montageort und damit die Umgebung des Rauchmelders der DIN-Vorschrift?
  2. Ist das Eindringen von Rauch in den Rauchmelder durch die dafür vorgesehenen Öffnungen gewährleistet?
  3. Ist das Gerät funktionsrelevant beschädigt?
  4. Sind alle Funktionen (Batterie, Netzanschluss, Testtaste und Alarmsignale) betriebsbereit?

Ggf. muss der Melder gereinigt, ummontiert oder ausgetauscht oder eine neue Batterie eingesetzt werden. Beim Reinigen des Melders sollte auf keinen Fall Druckluft verwendet werden! Dies kann zu Beschädigungen am Gerät führen! Auch das Testen mit Hilfe von Prüfgas ist für den Melder nicht optimal, da Prüfgas sich nicht wie Rauch verhält (Rauch dringt von der Seite ein, Prüfgas meist von unten; Rauch ist warm, Prüfgas kalt).

Nach max. 10 Jahren (+6 Monate) nach der Inbetriebnahme muss ein Melder ersetzt werden. Alternativ kann er vom Hersteller geprüft und wieder in Stand gesetzt werden (theoretisch).

Muss die Wartung von Rauchmeldern durch eine Fachfirma erfolgen?

Immer wieder erhalten wir Mails von unseren Kunden zum Thema Rauchmelderpflicht. Darunter finden sich auch immer wieder Fragen wie diese:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Eigentumswohnung in Bad Wildungen und im Flur, Abstellraum (Waschmaschine und Trockner) und Schlafzimmer im Sept. 2011 Rauchmelder ordnungsgemäß an den Decken angedübelt. Batterien (Blockbatterien) werde ich wie in meinem alten Haus alle 12 Monate austauschen und auch immer mal wieder  zwischendurch durch den Druck auf den Funktionsknopf prüfen, ob ihre Funktion noch gegeben ist. Nun sagte man mir, dass das nicht ausreichen würde und ich durch einen z.B. Schornsteinfeger neue Rauchmelder installieren müsste, die alle 12 Monate gewartet und alle 10 Jahre ersetzt werden müssten. Die Kosten, die mir von der Hausverwaltung genannt wurden sind aber für mich nicht akzeptabel. Können Sie mir die eindeutige Rechtslage schildern – oder mir einen kompetenten Ansprechpartner nennen? Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Pflicht zur Montage von Rauchmelder in Hessen begann mit dem 01.01.2015. Grundsätzlich gilt die Regelung nach dem Paragraphen 13 Absatz 5 aus der Hessischen Bauordnung:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“

Hier ist nicht zwingend die Wartung durch einen Schornsteinfeger vorgeschrieben. Die Wartung kann in diesem Fall, da die Kundin Eigentümerin der Wohnung ist, von ihr selbst durchgeführt werden. Sie sollte sich an den Herstellerhinweisen in der Bedienungsanleitung des Rauchmelders orientieren. Sollte sie jedoch bei Montage oder Wartung unsicher seinen, macht die Beauftragung einer Fachfirma oder eine Rückfrage bei uns durchaus Sinn. Bei Mietwohnungen verhält sich das Ganze anders. Hier entscheidet der Vermieter, ob die Montage und Wartung durch eine Fachfirma erfolgen muss/soll. Auf diese Entscheidung hat der Mieter keinen Einfluss.

In der DIN 14676 gibt es übrigens lediglich eine Empfehlung, die Montage und Wartung durch eine Fachkraft ausführen zu lassen. Es handelt sich nicht um eine Vorschrift.

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Rauchmelder gehören zu Nebenkosten – Urteil aus Sachsen-Anhalt

Nach einem Rechtstreit, bei dem 2 Mieter aus Sachsen-Anhalt gegen ihren Vermieter klagten, weil Sie die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchmeldern nicht bezahlen wollten, kam es im September zu einem überraschenden Urteil. Laut Ansicht des Landgerichtes sind Rauchmelder vergleichbar mit Wasser- und Wärmezählern. Da die Kosten für diese Geräte ebenfalls auf die Miete umgelegt werden dürfen, gilt dies auch für Rauchmelder (Urt. v. 27.09.2011, Az. 1 S 171/11). Mit diesem Urteilt wurde das anderslautende Urteil des Amtsgerichtes Schönebeck ungültig.

Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um eine Rechtsauskunft.

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

38 comments

  1. Ggf. muss der Melder gereinigt, ummontiert oder ausgetauscht oder eine neue Batterie eingesetzt werden.

    Nach max. 10 Jahren (+6 Monate) nach der Inbetriebnahme muss ein Melder ersetzt werden. Alternativ kann er vom Hersteller geprüft und wieder in Stand gesetzt werden.

    wo finde ich, dass der Melder nach 10 Jahren ersetzt werden muss? dann muss ich meine ja alle erneuern… trifft das auch auf 230V melder zu?

    Grüße Thomas

    • Guten Tag Thomas,

      die Lebensdauer eines Melders ist in der Anleitung des Melders zu finden. Außerdem empfiehlt die DIN 14676 (Seite 14, Punkt 6.5 der Ausgabe 2012-09) den Austausch nach max. 10 Jahren (+6 Monate).
      Dies trifft auf alle Rauchmelder zu, da nach 10 Jahren die Rauchkammer so verschmutzt ist, dass die Zuverlässigkeit des Melders nicht mehr gewährleistet ist.

      Viele Grüße

  2. Danke, werde mich dann mal um neue Rauchmelder kümmern…

  3. Alfred Wäschle

    Bitte genau beschreiben ,wo es steht, vom Gesetzgeber, daß ein Rauchmelder nach 10 Jahren ersetzt werden muß?

  4. Helmuth Schumacher

    Oben wird unter „Rechtliches“ angeführt: der Eigentümer DARF die Wartung an den Mieter übertragen, wenn er dem zustimmt. Es gibt lt. obiger Tabelle „Verantwortlichkeiten“ Bundesländer, in denen der unmittelbare Besitzer, also der Mieter, zur Wartung / Instandhaltung verpflichtet ist. Damit geht das doch wohl kraft Gesetzes auf den Mieter über, ohne dass der Vermieter wie geschildert „übertragen“ muss und dann noch auf die Zustimmung des Mieters angewiesen ist (was ein schlauer Mieter in einer nachträglichen Mietvertragsänderung nie unterschreiben dürfte). Selbstverständlich ist es nicht nur guter Stil, eher schon eine Notwendigkeit, den Mieter dann noch auf seine Pflichten schriftlich hinzuweisen. Darauf aufbauend eine Frage: Muss der Vermieter als Eigentümer sich laufend (in welchen Zeitabständen?) beim Mieter vergewissern, dass der seine Pflichten auch erfüllt, um im Schadensfall abgesichert zu sein?

    • Sehr geehrter Herr Schumacher,

      vielen Dank für die Ausführung. Grundsätzlich kann man diese Frage leider nicht beantworten. Abhängig von der jeweiligen Versicherung, spielt es nicht einmal eine Rolle ob ein Melder installiert ist, da einige Versicherungen grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Problematisch wird es wenn es Personenschäden gibt. Wir empfehlen den Vermietern, sich die Durchführung der Wartung von den Mietern schriftlich bestätigen zu lassen. Damit ist der Vermieter in jedem Fall auf der sicheren Seite. Hat das Ihre Frage beantwortet?

  5. Laut der Vorschrift muss ja für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient ein Rauchmelder installiert sein.
    Jetzt haben wir in unserem Haus (BJ1904) vier Wohungen die keinen richtigen Flur haben sondern wo jedes Zimmer direkt ins nächste geht. D.h. ich muß vom SZ ins WZ in die Küche um die Wohung zu verlassen.
    Muss ich dann in ALLEN diesen Räumen einen RM installieren? Ich denke ja, oder? Und für die Küche besser einen der nicht auf Rauch anspricht, oder?
    Dann habe ich von einem Bekannten gehört (und danach dies auch im Netz bestätigt gefunden) daß wohl einige hersteller von der Magnetlink Befestigung abraten weil diese den RM stören könnte.
    Ist dem wirklich so oder ist das nur bei den billigen Geräten?
    Unnd zum Schluß noch eine Frage: oben steht daß man die Rauchmelder nicht mit Prüfgas testen soll.
    Wie sonst?

    • Grundsätzlich muss in jedem Raum der vom Schlafzimmer zur Wohnungstür führt ein Rauchmelder installiert werden. Wenn die Küche ebenso als Rettungsweg dient, so muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden. Wenn Sie uns einen Grundriss Ihrer Wohnung senden, helfen wir Ihnen natürlich gern bei der Planung der Montageort.

      Davon das ein Magnetpad die Elektronik des Rauchmelders haben wir bisher nichts gehört. Welcher Hersteller genau rät von der Benutzung ab?

      Das Prüfen des Rauchmelders mit einem Testspray ist nur bei günstigen Meldern nötig, da hier bei Pressen des Testknopfes lediglich der Stromkreis zwischen Batterie und Sirene geschlossen wird. Bei höherwertigen Rauchmeldern wird jedoch die Empfindlichkeit des Sensor soweit erhöht, dass der Staub der Umgebungsluft genüg um einen echten Funktionstest durchzuführen. Daher ist hier Testspray nicht nötig.

  6. Grundriß kann ich die Tage mal hochladen (muß ich dann erst erstellen), wir haben ein L-förmiges Haus mit jeweils drei Wohnungen pro Etage. Die Etagen selbst sind grundsätzlich gleich aufgebaut, die Wohnungen selber aber pro Etage alle unterschiedlich.

    Also wir wollten schon keine 5€ Baumarkt Melder holen, aber bei gut 40 RM die hier zu installieren sind…
    Und das haus hat zwei Kriege überstanden, hier hat es noch nie gebrannt… da da meine Eltern keine riesen Summe investieren wollen ist verständlich.

    • Hallo Christian,

      bei den Baumarkt-Melder ist das tückische, dass selbst die teuren Melder kein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Wenn die Anzahl der ebnötigten Melder bekannt ist, können wir Sie umfangreich beraten und auch über Mengenrabatt sprechen. Dafür wäre es besser, wenn wir uns telefonisch austaschen könnten.

      „Hier hat es noch nie gebrannt.“ hören/lesen wir recht häufig. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte im Rahmen eines Urteils aus dem Jahr 1987 sehr treffend fest: „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit einem Brand jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“

      Mit der Markiertung der Zimmer, in welchen ein Rauchwarnmelder angebracht werden muss, gehen wir mit. Anhand der Draufsicht ist aber natürlich nicht ersichtlich, wenn Unterzüge oder Raumteiler z.B. in Form von Vorhängen oder hohen Schränken vorhanden sind und ob die Decken höher als 6m sind. Dann müssten evtl. weitere Melder angebracht werden.

      Zur Befestigung mit Magnetpads: Q-zertifizierte bzw. LPCB-zertifizierte (Zertifizierung aus GB) Melder werden auf ihre elektromagnetische Immunität getestet. Der FireAngel ST630 verfügt über eine LPCB-Zertifizierung und sollte deshalb also eigentlich kein Problem mit Magnetpads haben. Umso verwunderlicher, dass hier vor einer möglichen Störung gewarnt wird.

  7. So, hier mal der aus dem Kopf und ohne maßstabsgerecht zu sein gezeichnete Grundriß der Etage auf der ich z.Zt. noch wohne.

    https://www.dropbox.com/s/fjzt0spjqrm50qy/Grundri%C3%9F%20BS95_compressed.jpg

  8. wir wohnen in hessen
    nun sollen lt.verwaltung 10-jahresverträge mit der ista abgeschlossen werden (kauf/mietung-wartung)
    ist das überhaupt rechtens?

  9. Hallo Frau Fischer,
    ich suche ein Prüfprotokoll für Rauchmelder zum Nachweis für die Versicherung falls es zum Schadensfall kommt.
    Ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Erdgeschoss und Kellergeschoss bewohne ich selbst. Das Dachgeschoss ist vermietet.
    Vielen Dank
    Gruß, Martin

  10. Guten Tag
    Mit Heimrauchmeldern habe ich nicht viel erfahrung,
    und frage mich was man von der DIN 14676 halten soll.
    Räume bis 60 m² 1 Melder ok aber was ist mit der „Reichweite“ der Melder wie bei BMA in der DIN 14675 vorgegeben?
    Auch frage ich mich ob bei Unterzügen pauschal in jedes Feld ein Melder muß oder ob die Vorschriften (Höhe der Unterzüge und überwachung von mehr als einem Feld bis zu einem bestimmten verhältnißes von Unterzughöhe zu Raumhöhe) der DIN 14675
    auch hier anzuwenden sind.
    Zum Testen.
    Wenn durch drücken der Testtaste die Empfinlichkeit abgesengt wird weiß ich das der Melder mit geringer Empfindlichkeit auslößt.
    Bei Testgas das der Melder Funktioniert.
    Schwierig dürfte die Benutzung nach Vorschrift sein
    darf das Gas direckt in Richtung Melder Gesprüht werden oder muß es über ein Testgerät an den Melder gebracht werden (ein geschlossener Korb der indireckt das Gas zum Melder führt)
    Bei dem Punkt im Wartungsprotokoll einen Rauchmelder gegen einen Thermomelder auszutauschen verstehe ich den Sinn nicht ganz
    ein Rauchmelder Meldet einen Brand wenn dieser entsteht und Rauchentwicklung vorhanden ist,
    Ein Thermomelder wenn der Brand ausgebrochen ist und starke Hitze vorhanden ist sprich der Weg durch diesen Raum wahrscheinlich nichtmehr möglich ist.
    Aber genau dafür soll die Heimrauchmelderverordnung doch da sein das Fluchtwege noch nutzbar sind wenn die Melder auslösen.

    MfG

    • Guten Tag,

      leider habe ich die DIN 14675 nicht vorliegen und bin daher nicht sicher, worauf Sie genau in Sache Reichweite ansprechen. Bei Rauchwarnmelder wird jedenfalls davon ausgegangen, dass diese 60 m² überwachen können, wenn die Luftzirkulation nicht behindert wird bzw. Luft abgesaugt wird (Lüftungsanlagen). Wie sich die Montage bei Unterzügen darstellt, können Sie in unserem Rauchmelder-Kompendium oder hier nachlesen: https://www.rauchmelder-experten.de/blog/allgemein/montage-von-rauchmeldern-bei-unterzuegen-podesten-und-galerien/.
      Zum Testen der Melder benötigen Sie kein Testgas. Einige Hersteller raten sogar davon ab, weil so die Rauchkammer verschmutzt werden kann. Außerdem sind die Gase sehr giftig. Sollten Sie ein solchen Spray dennoch verwenden wollen, ist es aus min. 30 cm Entfernung in Richtung des Melders zu sprühen.
      Wo haben Sie den Hinweis „Rauchwarnmelder durch Thermomelder ausgetauscht“ gelesen? In unserem Protokoll ist dieser Hinweis nicht zu finden. Im Zuge der Rauchmelderpflicht ist das natürlich nicht zulässig. Im Rahmen der erweiterten Ausstattung können aber natürlich in Keller und Küche Rauchwarnmelder bzw. Hitzmelder (je nach Gegebenheiten) installiert werden. Hitzmelder werden eingesetzt, wenn mit einem hohen Staub- oder Dunstaufkommen zu rechnen ist. Hitzemelder sind aber nicht als Ersatz für Rauchwarnmelder, sondern eher als Ergänzung geeignet.

      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße

  11. Fritzsche Willy

    Als Mieter einer Wohnung üben Sie auch das Hausrecht aus, Sie sind Besitzer des Mietobjektes. So ist es auch Ihrem Gutdünken überlassen, wen Sie in die Wohnung lassen und wen nicht.
    Warum muss man denn dann einer Wartung von Rauchwarnmelder zustimmen, bzw. die Wartungsfirma in den Bereich des Hausrechts hereinzulassen.
    Warum sind Termine wie z.B. OBJEKTUS kostenpflichtig ?
    Die Wartungsfirma gibt Termine heraus. 1. Termin gegen 11 Uhr 2. Termin gegen 13 Uhr.
    Der 3. ist kostenpflichtig! Ist das Rechtens???

    • Sehr geehrter Herr Fritzsche,

      Zutritt müssen Sie der Firma gewähren, da dies gesetzlich so geregelt ist (siehe Landesbauordnung). Warum die Termine, bzw. der dritte Termin, bei der Firma Objektus kostenpflichtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Haben Sie dort einmal nachgefragt?

  12. Danninger Margarete

    Meine Farge: Gibt es einen Gesetztesvordruck welcher vom Vermieter an den Mieter die Wartungspflicht überträgt, sodass der Vermieter rechtlich abgesichert ist, wenn die Rauchmelder gekauft wurden und laut Empfehlung der installations Firma eine Wartung nicht nötig ist. Sodass der Mieter einmal im Jahr den Prüfknopf drücken soll

    • Guten Tag,

      einen Vordruck gibt es meines Wissens nach nicht. Die Verkehrssicherungspflicht können Sie auch nicht übertragen. Eine Wartung ist in jedem Fall notwendig und eine Wartung ist zudem mehr als nur ein Druck auf den Testknopf. Die Wartung sollte einmal jährlich nach der DIN 14676 durchgeführt werden, um der Rauchmelderpflicht gerecht zu werden. Wir können Ihnen leider keine verbindliche Rechtsauskunft anbieten, aus dem Bereich „Winterdienst“ ist aber bekannt, dass Eigentümer solche Pflichten übertragen können. Hier ist aber zu empfehlen, dass eine schriftliche Vereinbarung zu verfassen ist, in der Mieter und Vermieter sich einverstanden erklären, dass der Mieter Anbringung und Wartung nach DIN 14676 übernimmt. Die jährliche Wartung sollte protokolliert werden und dem Vermieter als Nachweis zur Verfügung gestellt werden.

  13. Guten Tag,

    wer ist zuständig, den Rauchmelder zu überprüfen und ggf. austauschen zu lassen, wenn der Rauchmelder ohne ersichtlichen Grund mehrere Fehlalarme abgegeben hat? (Der Rauchmelder wurde vor etwas über einem Jahr befestigt und die Batterie sollte zehn Jahre halten)
    Ich verstehe den Widerspruch nicht: in der Tabelle oben steht, dass im Bundesland Baden-Württemberg der Mieter für Instandhaltung und Wartung zuständig ist. Gleichzeitig wird geschrieben, dass der Vermieter dies zunächst schriftlich mit dem Mieter vereinbaren muss. Wie ist das nun zu verstehen? Ist der Mieter in der Verantwortung oder nur dann, wenn es vertraglich geregelt ist?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
    & Freundliche Grüße
    Sarah Klein

    • Hallo Sarah,

      in Baden-Württemberg heißt es „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ Besitzer ist der Mieter, Eigentümer der Vermieter. Im Zweifel sollten Sie Rücksprache mit dem Vermieter halten.
      Einige Rauchmelder sind empfindlicher und verursachen eher Fehlalarme als andere. Ist die Batterie leer, gibt der Melder min 30 Tage lang einzelne Hinweistöne von sich. Ein Fehlalarm dagegen unterscheidet sich akustisch nicht von einem echten Alarm. Er kann durch Staub und Insekten ausgelöst werden. Deshalb sollten Rauchmelder regelmäßig mit einem feuchten Tuch abgewischt und von außen abgesaugt werden. Je nach Melder kann das 1x im Monat oder 1x im Jahr notwendig sein.

  14. Wer den Termin der nächsten Rauchmelder-Wartung vergessen hat, festzulegen, sollte natürlich schnellstmöglich einen vereinbaren. Gerade, wenn man mit viel beruflichem Stress zu kämpfen hat, ist es völlig menschlich, dies schon mal zu vergessen. Ein Hausmeister kann die fällige Wartung dann recht schnell nachholen.

    • Sebastian Fischer

      Wichtig ist dabei, dass der Hausmeister entsprechend der DIN 14676 zertifiziert sein muss. Andernfalls darf er diese Arbeiten nicht durchführen.

  15. Hallo, muss man die Rauchmelder ( wenn man sie überhaupt mit Prüfspray testen muss, weil nicht hochwertig genug) nur einmal mit Prüfspray testen und dann NIE wieder oder in regelmäßigen Abständen z.B. alle 6 Monate. Und ist Prüfspray für Rauchmelder dazu da damit sie prüfen ob der Rauchmelder bei Rauch auch wirklich piept?

    Und wie wäre das dann mit Kohlenmonoxidmeldern.  Muss man sie;
    diesmal HOCHWERTIGE Melder für ca. 40 Euro das Stück von Kidde ;  es könnten ja  Produktionsfehler sein; mit Kohlenmonoxid testen ( z.B. unter einer Abdeckung mit einem brennendem Stück Holz)?
    Und wenn JA dann NUR ein einziges Mal   oder in regelmäßigen Abständen z.B. alle 6 Monate?
    damit man schaut ob der Melder bei Kohlenmonoxid auch wirklich piept?

    Bitte einfach erklären , wenn es geht. Vielen Dank!

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Keilmann,

      grundsätzlich trennt man Rauchmelder in zwei Gruppen. Preisgünstige Rauchmelder lösen bei Erreichen eines fest definierten Wertes aus. Höherwertige Rauchmelder (in der Regel Q zertifizierte) verfügen über einen Mikroprozessor der Messserien auswertet. Bei den preisgünstigen Modell würden die Prüfung via Testtaster nur Kenntnis über das funktionieren der Batterie und der Sirene geben. Bei den höherwertigen Melder wird ein echter Selbsttest durchgeführt. So macht es Sinn die preisgünstigeren Modelle mit Prüfspray zu testen. Die Pürfung sollte dabei wenigstens ein Mal jährlich erfolgen.

      Bei den CO-Melder gibt es keinen Norm, jedoch reicht ein Test via Testtaste. Bei diesem Test wird in der Regel die ordnungsgemäße Funktion des Sensors überprüft.

  16. Guten Tag. Ich bin gehörlos und habe dementsprechend nichts von solchen Brandmeldern. Muss ich dennoch die Dinger überprüfen lassen? Und was ist mit der Kriminalität von Einbrechern, die sich als „Prüfer“ ausgeben? Ich möchte niemanden in meiner Wohnung haben. Bisher war es so, dass ICH bestimmen kann, wer wann meine gemietete Wohnung betreten darf und wann nicht. Wo bleibt also mein Recht? Selbst die Begehung einer Mietwohnung durch den Vermieter darf nicht jährlich vorgenommen werden, wie in vielen Mietverträgen steht. Das ist nicht rechtens. Allenfalls alles 5 Jahre ist zulässig. Und auch dann muss der Vermieter einen Termin mit mir vereinbaren. Habe dieses Procedere jedoch in meinen 60 Jahren noch nie erlebt.

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Waldhaus,

      für gehörlose Menschen, gibt es spezielle Rauchmelder welche von der Krankenkasse bezahlt werden würden. Der Termin für eine Wartung wird in der Regel schriftlich durch einen Aushang / Brief angekündigt. Der Monteur sollte sich dann auch ausweisen können.

  17. Guten Abend,

    ich habe als Eigentümer die Rauchmelder von Brunata gemietet und lasse diese auch von Brunata warten. Es bestehen entsprechende Verträge. Mieter haben die Wartung nicht zugelassen und mir mitgeteilt, dass sie selber warten in NRW. Darf der Mieter dies ohne meine Zustimmung.
    Ich habe verstanden, dass ich das Recht habe die Wartung an die Mieter zu übertragen. Dies habe ich in diesen Fällen nicht gemacht und möchte es auch nicht zulassen. Die Mieter wollen die Wartungskosten sparen.
    Mit freundlichen Grüßen

  18. Carsten Schwantes

    Meine Frage ist wer eigentlich haftet, wenn zwischen den Prüfintervallen der Rauchmelder defekt wird und die Installation eines Ersatzes wochen- oder monatelang auf sich warten lässt ( da Vermieter-seitig eine dritte Firma mit der Installation und Wartung der Rauchmelder beauftragt wurde ). Bei uns war das in den letzten Jahren regelmäßig der Fall – und die installierten Rauchmelder erreichten auch nicht annährend ihre Lebensdauer von 10 Jahren.

    • Sebastian Fischer

      Ich muss zugeben, dass ich Ihnen diese Frage nicht sicher beantworten kann. Hier könnte ein Anwalt sicherlich eine genauere Antwort geben.

  19. Guten Tag, ich habe über meine Hausnebenkostenabrechnung eine Rechnung über die Wartung der in 2021 installierten Rauchwarnmelder meiner Mietwohnung für das Abrechnungsjahr 2022 bekommen.
    Ich finde sie etwas suspekt, es hat sich hier niemand zur Prüfung physisch präsentiert,
    auf der Rechnung sind folgende Posten:

    Liegenschaftsgebühr
    Fernprüfung & 36 mtl. Inspektion
    Funkanalyse Service RWM
    Fahrt, Versandt, Kommunikation RWM

    Die Gesamtrechnung für ein Haus mit 89 Einheiten (Anzahl RWM nehme ich an) kommt mir mit 612,77€ sehr hoch bis hin zu absurd vor.
    das Modell ist Fumonik 3 radio net

    Wie ist Ihre Meinung hierzu?
    Vielen Dank im Voraus
    Hanna Lorenz

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrte Frau Lorenz,

      Dieser Melder kann aus der Ferne gewartet werden. Dazu muss niemand physisch anwesend sein! Im abgerechneten Preis ist vermutlich auch die Miete des Melders inklusive!

  20. Hallo, ich habe Schwierigkeiten mit meinem Vermieter. Er möchte die Rauchmelder überprüfen und hat sehr kurzfristig um einen Termin gebeten. 29. Dezember 2023 für den 31. Dezember 2023. Dabei handelte es sich zudem um einen Sonntag. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und habe nicht auf seine Whats App Nachricht geantwortet. Er nachdem ich wieder zurückgekommen bin habe ich einen Termin mit ihm vereinbart. Da der Vermieter sehr neugierig ist und ich ihn nicht in meiner Wohnung haben möchte, habe ich die Rauchmelder abgenommen (sind magnetisch) und habe sie ihm gereicht.
    Er hat so die Überprüfung verweigert. Ich habe mich geweigert ihn reinzulassen, denn die Prüfung kann er so auch vornehmen. Er droht mir nun mit einer Abmahnung.
    Da der Vermieter sich oft aufdringlich und übergriffig verhält, möchte ich ihn nicht in meine Wohnung lassen. Was kann ich tun?

    • Sebastian Fischer

      Leider wäre dies eine rechtliche Beratung! Diese können wir nicht leisten! Prinzipiell hat der Vermieter jedoch das Recht die Betriebsfähigkeit der Melder zu prüfen und auch den Montageort in Augenschein zu nehmen!

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