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Warum Sie nicht einfach Rauchwarnmelder kaufen sollten

Last Updated on 26. Juni 2023 by Sebastian Fischer

Wie bitte? Keine Rauchmelder kaufen? Ja, zugegeben der Titel mag etwas schockierend wirken. Doch schauen wir uns an, wie wir zu dieser absurd klingenden Aussage kommen. Uns ist es wichtig, nicht nur die Alles-total-super-Verkäuferseite zu sehen. Wir interessieren für die Praxis, für unsere Kunden. Und so kommt es, dass wir immer öfter auch bei Rechtsstreits nach unserer Meinung gefragt werden. Heute wollen wir uns genau mit diesem Problemen beschäftigen.

Oft wird kritisiert, Rauchmelder würden enormen Elektrosmog verursachen. Vor allem Funkrauchmelder sollen hier schädliche Strahlungen aussenden, da diese ständig per Funk kommunizieren würden. Tatsächlich dient der Funkkontakt bei herkömmlichen Meldern aber nur zur Alarmierung im Notfall. Der regelmäßige Selbsttest benötigt keine Vernetzung. Im Vergleich zu Geräten wie einem Fernsehr oder Ähnlichem ist die Strahlung daher verschwindend gering. Davon abgesehen befindet sich der Rauchwarnmelder (RWM) an der Decke und somit nicht in unmittelbarer Reichweite. (Geräte, die zur Wartung per Funk geeignet sind, sind jedoch gesondert zu betrachten.) Dies ist also nicht der Aufhänger für diesen Beitrag.

Wir möchten vielmehr zwei Szenarien betrachten: die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und das Mietverhältnis. Beginnen wir mit dem Fall einer Mietwohnung. Der Mieter hat bereits vor Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht Warngeräte installiert. Das Ende der Übergangsfrist der Pflicht nähert sich und der Vermieter (Eigentümer) informiert die Bewohner seines Eigentums über anstehende Montagearbeiten von Rauchmeldern. Diese sollen gemietet werden, weil die Kosten direkt auf die Betriebskosten umgelegt werden können*. Natürlich will der Mieter nicht für etwas zahlen, das er schon hat. Hier geben die Gerichte aber bisher dennoch dem Vermieter recht. Der BGH begründet dies wie folgt:

„Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude „in einer Hand“ sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555b Nr. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat.“ (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015 – VIII ZR 216/14)

Will der Mieter in dieser Sache recht bekommen, wäre also eine Verbesserung der Sicherheit durch den Einbau weiterer Geräte zu widerlegen. Ganz ehrlich: Es ist völlig richtig, dass hier abzuwägen ist, wie die Bewohner bestmöglich zu schützen sind , aber zielt dieses Urteil wirklich darauf ab? Wurde bei dem Verfahren ein Vergleich der Geräte durchgeführt? Die vorhandenen Melder werden im Urteil als „nicht näher beschriebenen Rauchwarnmelder“ bezeichnet. Verständlich ist, dass der Eigentümer zuständig ist für die Erfüllung der Bauordnung. Wäre es dann nicht sinnvoll, die vorhandenen RWM an den Vermieter zu verkaufen und fortan die Wartung nachzuweisen bzw. von einem Dienstleister durchführen zu lassen? Voraussetzung wäre natürlich, dass die Funktionsfähigkeit und damit die Sicherheit der Bewohner gewährleistet ist. Das Innenministerium Bayern empfiehlt Eigentümer vorhandene Geräte zu sichten und zu prüfen und ist der Meinung, dass diese dann weiterhin betrieben werden können. Und was bedeutet Wartung „aus einer Hand“? Meist sind es bekannte Ablesefirmen, die das übernehmen.

Kennen Sie unser Wartungsprotokoll? Wir haben es auf Grundlage der DIN erstellt. Was glauben Sie, wie viel Firmen gehen nach einem solchen Protokoll vor? Praktischerweise ist nämlicher auch der Verkauf aus einer Hand, sodass eine umstrittene „Fernwartung“ durchgeführt werden kann. Unserer Meinung nach, wäre genau hier die verbesserte Sicherheit anzuzweifeln.  Uns ist bisher unklar, wie TECHEM ein TÜV-Zertifikat vorlegen konnte, dass bestätigt, die Fernwartung sei normkonform. Dem entgegen steht u. a. die Aussage von Hekatron (Link wurde zwischenzeitlich von der Hersteller Seite entfernt), die durch die Norm DIN 14676 untermauert wird.

Unser Tipp:

Natürlich werden wir Ihnen nicht davon abraten Rauchwarnmelder zu kaufen. Sie sollten dies allerdings vorab mit Ihrem Vermieter besprechen und auch dokumentieren. Die Montage gilt als Modernisierungsmaßnahme und bedarf daher der Zustimmung durch den Eigentümer. Klären Sie den Vermieter über die Vorteile einer umfassenden Wartung auf.

Ähnliche Probleme gibt es bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hier zählen Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, da sie die Sicherheit des Gebäudes verbessern. Wurden in einer einzelnen Wohnung RWM installiert, kann ein WEG-Beschluss die gleichen Konsequenzen haben wie oben beschrieben. Daher gilt hier: Fordern Sie als Eigentümer eine Versammlung und einen Beschluss, bevor Sie sich Warngeräte kaufen!

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema gemacht? Sind Sie anderer Meinung? Dann lassen Sie es uns wissen! Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

*Details zur Umlage auf Betriebskosten und wann dies nicht möglich ist, finden Sie unter Rauchmelderpflicht.net.

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

21 comments

  1. Dieter Grohnfeldt

    Rauchwarnmelder – ein weites Feld. Aber auch ein deutlich uninteressantes für viele Mieter und Unbeteiligte. Aber auch bei den Medien kein Knüller, da sich Mieterprobleme eben schlecht zu Geld und Schlagzeilen machen lassen. Das zeigt sich ganz besonders hier bei uns, wo wir mit dem Einbau von RWM mit Ferninspektion bedroht werden. Und dass es RWM mit Ferninspektion sind, hat sich ja auch erst durch Zufall herausgestellt.

    Angekündigt wurde die Montage von RWM. Dies sei zu dulden, denn die LBO schreibe das vor. Die Gerätemiete und Wartung werde über die Nebenkosten abgerechnet. Abgerechnet werde über qm-Wohnfläche. Wer denkt da etwas Schlechtes? Wer denkt da an etwas anderes, als einen „normalen“ RWM, der piept, wenn es raucht. Zumal es ja kein wirklich „starkes“ Thema ist.

    NICHT informiert wurde aber über:

    1. Es handelt sich um die umstrittenen RWM mit Datenspeicher und Umfeldüberwachung zur Ferninspektion;
    d.h., der RWM ist aus Datenschutzgründen bedenklich, die Ferninspektion entspricht keiner gültigen Regel der Technik, die Kosten für dieses Gerät inkl. Montage und Folgekosten sind im Verhältnis viel zu hoch, was ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit darstellt.

    2. Die Mietkosten sind nicht über die Nebenkosten abzurechnen ( Urteil AG Wandsbeck 2014 gegen die SAGA)

    Bei einem ersten Einspruch wurde mit wissentlich falschen Angaben der Versuch gemacht, den Mieter einzuschüchtern.

    Es erfolgte eine weiterer Widerspruch einer Siedlung mit mehr als 100 Unterschriften. Danach wurde der Montagetermin ohne Stellungnahme storniert.

    Betroffen sind insgesamt 5000 Objekte. Keiner der Mieter wurde direkt über Art der RWM und Folgekosten informiert. Einige Mieter haben die Montage bereits hinter sich. Dabei erhielten sie ebenfalls keine Einweisung, Beiblätter, Betriebsanleitungen oder Hinweise, was dieser RWM tatsächlich kann und macht. Nur der Hinweis: „Wenn der piept, dann müssen Sie mit dem Besenstiel den Taster in der Mitte drücken.“

    Natürlich wissen Vermieter und Anbieter genau, dass sie sich in einer anthrazitfarbenen Grauzone bewegen. Aber sie rechnen bewusst mit ein, dass es viele Mieter nicht wirklich interessiert, dass sie ohne eigene Information nicht mit vielen Fragen rechnen müssen, und dass nach der Montage eh kein Hahn mehr danach kräht und/oder eine Demontage nicht mehr so einfach durchgeführt werden wird. Also möglichst schnell und ohne großes Aufsehen alle RWM montieren.

    Bereits vorher installierte RWM wurden nicht akzeptiert. Viele Mieter haben aber auch erst gar keine RWM montiert, da ja seitens der Eigentümer irgendwann zwischen 2010 und 2016 RWM in Bestandsbauten nachgerüstet werden mussten.

    Wir versuchen nun, die Montage solcher RWM abzuwenden. Dazu versuchen wir uns Hilfe von Datenschützern, Medien und Experten zu holen. Allein das nur geringe Interesse bei vielen, die nicht direkt betroffen sind, aber auch bei Betroffenen, die einfach die Tragweite nicht sehen, oder auch nur Angst vor einer Auseinandersetzung mit den Vermietern haben – was diese aber in vollem Umfang mit einkalkulieren – macht unsere Aktion zu einer nervenaufreibenden Sache.

    • Guten Tag Herr Grohnfeldt,

      das Thema Rauchwarnmelder ist m. E. nach schon häufig in den Medien vertreten, jedoch teilweise zugegebenerweise etwas einseitig. Auf mögliche Fragen und Sorgen wird leider nur zu selten eingegegangen. Grundsätzlich ist es ja auch richtig, dass diese Geräte Leben retten können. Etwas absurd scheint es aber, wenn vorhandene Rauchwarnmelder nicht geprüft, sondern sofort ersetzt werden.

      Und wie beschrieben, sind Fernwartungen eine bequeme Lösung, können eine Sichtprüfung aber nicht ersetzen. Hinsichtlich einer Überwachung und Datenschutzverletzung müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Herkömmliche Melder können Alarmzeiten speichern und geben einen Status zur Betriebsbereitschaft aus. Darüberhinaus kann meines Wissens nach nur der Nest-Melder weitere Daten vorhalten.

      Übrigens können Kosten für Wartung und Miete schon über die Betriebskosten abgerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass dies im Mietvertrag verankert ist. Eben genau das war bei dem Fall, der dem AG Wansbek vorgetragen wurde, nicht gegeben.

      Gerade in telefonischen Beratungen ist uns aufgefallen, dass die Vermieter meist selbst nur wenig zu dem Thema wissen. Oft fehlt die Zeit sich ausreichend damit zu beschäftigen. Deshalb versuchen wir gerade mit solchen Beiträgen, möglichst viele Mieter und Vermieter zu erreichen.

      Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass eine vernüftige Kummunikation zwischen beiden Parteien unumgänglich ist, um u.a. über den Umgang mit Rauchwarnmeldern aufzuklären. Die Eigentümer jedoch von der Realisierung der Bauordnung abzuhalten, dürfte jedoch unmöglich sein. Ich wünsche Ihnen in jedem Fall, dass es zu einer zu einer zufriedenstellenden Einigung kommt und für Ihre Sicherheit gesorgt wird.

      Viele Grüße

  2. Dieter Grohnfeldt

    Guten Tag Frau Fischer,

    vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

    Datenschutz ist durchaus ein Thema. Selbst Experten und Datenschützer geben unumwunden zu, dass jedes Gerät, welches Daten sammelt und über Funk mit einer Stelle außerhalb der Wohnung kommuniziert, hinsichtlich des Datenschutzes bedenklich ist. Zudem liegt es ja im Ermessen des Herstellers / Betreibers, diese Geräte mit einer entsprechenden Firmware auszustatten. Was genau gesammelt wird und was am Ende übertragen wird, spielt kaum eine Rolle. Wichtig ist hier zu berücksichtigen, was technisch möglich ist. Nur der Betreiber allein weiß, was davon auch umgesetrzt wird.

    Weiterhin sind es gerade solche Argumente der Anbieter, die zur Vermarktung von RWM mit Ferninspektion vorgetragen werden: Größtmögliche Transparenz durch ständigen Zugriff auf jeden einzelnen RWM. Zu jeder Zeit. Von überall.

    Hier ist neben vielen verschiedenen genannten und nicht genannten Abfragen und gespeicherten Daten allein schon die Umfeldüberwachung zu nennen. Nur der Hersteller und Betreiber weiß genau, welches Umfeld hier überwacht / gescannt wird. Niemand kann ausschließen, dass der Überwachungsradius auch im Betrieb verändert werden kann. Technisch möglich ist das durchaus. Und am Ende, denn wir wollen ja dem Vermieter und dem Betreiber nichts unterstellen, kann wohl niemand wirklich sicherstellen und ausschließen, dass Dritte sich Zugang zu den Überwachungsprogrammen verschaffen – je mehr Teilnehmer, umso besser – und über die Rauchmelderdaten z.B. eine Anwesenheitskontrolle in den Wohnungen durchführen.

    Es wird wohl niemanden geben, der die Montage von Rauchwarnmeldern wirklich ablehnt. So auch bei uns. Aber, wie bereits vorgetragen, lehnen wir hier die Montage von umstrittenen, hochelektronischen RWM mit Ferninspektion aus Gründen des Datenschutzes, der fehlenden normativen Grundlage und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ab. Weiterhin bemängeln wir, dass gerade solche teuren und hochtechnisierten Geräte den ahnungslosen Mietern oft ohne eine Erklärung und Dokumentation „untergeschoben“ werden.

    Aber wie auch immer: Einer Montage einfacher Stand-Alone-Melder, die jährlich nach bewährter Weise im Sichtinspektionsverfahren geprüft werden, steht nichts im Wege.

    Viele Grüße,
    DG

  3. Politischandersdenkender

    Ich werde selbstverständlich versuchen das Ding wieder abzumachen sobald der Fachmann wieder weg ist.

    • Momentan wird sicher nichts passieren wenn Sie den Rauchwarnmelder wieder wegmachen, auch in einem Brandfalle. Schade wäre es doch wenn Sie schlafen und es bricht so ein Brand aus Ursachen gibt es viele, zuletzt hatten wir einen Kühlschrank der Feuer fing. Und wenn Sie schlafen hören und riechen Sie in der Regel nix. Und da ist es nicht ratsam den Brandrauch einzuatmen, denn dann schläft man ewig weiter. Das gönne ich Ihnen nicht. darum dran lassen! Versicherungstechnisch wird Ihnen zunächst nix passieren, aber denken Sie dran Ihr Kind stibt im Kinderzimmer während Sie weiterschlafen und durch einen glücklichen Umstand werden Sie geweckt……. Blöd gelaufen…..oder es kommt einen andere Person zu Schaden……dann wird natürlich der Staatsanwalt tätig werden und wird natürlich die Todesursache untersuchen und wenn diese zu vermeiden gewesen wäre…na ja da würde ich den auch dran lassen….

  4. Seitens der Feuerwehr Hamburg beschäftige ich mich mit dem Thema Heimmelder, da es bei diesen nützlichen Geräten auch zu signifikanten Fehlalarmen kommt. Ich bin daher sehr interessiert wie der sachstand ihres „widerdrandes“ gegen fernwartung ist. Persönlich halte ich das nur bei bestimmten Zielgruppen für sinnvoll. Die Argumente dagegen kann ich gut nachvollziehen. Über einen Kontakt würde ich mich freuen.
    Franz.petter@feuerwehr.hamburg.de

  5. Ich habe es mir bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gespart den Gesetzestext bzgl. der Rauchmelder zu verinnerlichen. Mache ich aber nach diesem Kommentar.

    Als „unwissender“ Bürger stellt sich mir die Frage wofür eine Prävention zur Brandverhütung in diesem Ausmaß überhaupt notwendig ist, bzw. präventiv funktionieren soll.

    Angeblich ist man nach 3 Atemzügen giftigen Qualms so gut wie tot. Wenn bspw. der Kühlschrank „Feuer fängt“ ( Zitat Heinz Fleissner ) und sich der Qualm zum Kinderzimmer vorarbeitet und dort das „Kind tötet“… ( Zitat Heinz Fleissner ) ist die Kacke sprichwörtlich „am dampfen“.

    Folgendes Szenario:
    Im Kinderzimmer entfacht ein Kühlschrank oder alternativ eine WandUhr, der MP3 Player oder von mir aus auch ein Fernseher, einen Brand. Elternschlafzimmer geschlossene Tür. Der RWM im Kinderzimmer gibt im besten Fall Alarm. Die Eltern haben den Fernseher laufen und pennen, schlechtenfalls unter Einfluss von Alkohol oder Schlafmittel.

    RWM die zwar zum Ablesen „vernetzt“ sind, aber nicht untereinander gekoppelt sind, geben immer nur stationär ein akkustisches Signal. Kind wird von dem Gepiepe wach, atmet drei Mal, krabbelt aus seinem Hochbett raus, Bumms – Bewusstlos, dann Rauchvergiftung, dann tot.

    Der giftige Qualm zieht weiter Richtung Eltern… Im Flur gibt’s Alarm, Eltern pennen weiter, Qualm erreicht Elternschlafzimmer – sediert die Eltern, der RWM fängt an zu piepen – der Vater wird wach, will die Flucht organisieren – 3 Mal geatmet, schwindelig, drei weitere Male geatmet – bewusstlos. Mutter wird wach, sieht den brennenden Kühlschrank – versucht ihn mit einem Putzlappen zu löschen, Bumms auch sediert, dann tot…

    Worauf ich hinauswill ist, dass so ein mieser Feuermelder der durch den Vermieter eingebaut wird, auch wenn er jährlich gewartet wird und viel Geld kostet und von Aussen geprüft werden kann, lediglich eine Alibi Prävention darstellt.

    Beispiel Einparkhilfe mit akkustischem Signal:

    Durch das Piepen in verschiedenen Intervallen wird man darüber informiert, dass sich ein Gegenstand nähert oder von einem wegbewegt – die Funktion sollte jedem bekannt sein – Einparken bzw. bremsen bzw. Einparken muss man selber.

    Wenn man eine Einparkhilfe eingebaut hat und das Piepen nicht hört, macht’s schlimmstenfalls Bumm. Vergleicht das System Einparkhilfe mit dem System der Rauchmelder…

    JETZT DER SPRINGENDE PUNKT:

    Wäre die RWM Pflicht, gekoppelt mit dem Erhalt bzw. der Pflicht einen Feuerlöscher auf jeder Etage auszurüsten würde ich sagen:“OK, das macht absolut Sinn und das Gesetz ist tatsächlich zum Wohle der Bürger entstanden und zur Brandprävention inkl. der Möglichkeit einem etwaigem Brand Herr zu werden – danke Gesetzgeber, dass du unsere Haushalte sicherer machst…“

    Aber Freunde… Hat jemand von euch eine Einweisung erhalten wie man sich im Brandfall selber hilft?! Ich nicht. Ich habe auch keinen Feuerlöscher erhalten um im Falle eines tatsächlichen Alarms Mal eben wirkungsvoll einen Brand zu löschen….

    Ohne Feuerlöscher Pflicht stellt sich mir wirklich die Frage WOFÜR und WARUM?! Welchen Sinn hat die totale Vernetzung und Kontrolle bzw. Bevormundung durch einen Gesetzestext der nur „Schall und Rauch“ ist?!

    Im Flugzeug sind die Sauerstoffmasken ja auch mit einem Schlauch an einer Sauerstoffquelle verbunden, nützt zwar nichts bei einem Absturz, aber wenigstens stirbt man dann nicht an einer Rauchvergiftung. Da ist der sinngemäße Feuerlöscher vorhanden, aber beim RWM Gesetz fehlt der Schlauch UND die Sauerstoffquelle – die Masken sind da, aber da kann ich mir auch die Kotztüte aufsetzen….

    • Sehr geehrter Herr Wandmaler,

      ein Worst-Case-Szenario als Grund zu nehmen, dass etwas ohne Sinn ist, halte ich für fragwürdig. Grundsätzlich ist ein Rauchmelder so laut, dass er auch ausserhalb eines Raumes hörbar ist. Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch darüber Gedanken machen, wie Sie sich in einem Brandfall zu verhalten haben. Dies in die Verantwortung Dritter zu legen halte ich doch für sehr bequem.

      Ihrem „Vorschlag“ Feuerlöscher in der Wohnung zu montieren können wir uns nur anschliessen.

    • Sehr geehrter Herr Wandmaler,

      ich habe zwei Feuerlöscher im Haus und nichts hält Sie davon ab, sich auch einen zu zulegen. Sie stellen die Rauchwarnmelderpflicht in Frage, weil Sie sie für eine Bevormundung halten, aber beim Feuerlöscher schreien Sie nach einer gesetzlichen Regelung. Wie passt das den zusammen?

      Ich persönlich halte solche Verpflichtungen generell für überflüssig, da sich ein durchschnittlich intelligenter Mensch in einer angemessenen Zeit selbst einen Überblick über die verfügbaren Präventivmaßnahmen machen und entsprechend seiner persönlichen Situation handeln kann. Die Gesetzbücher sind voll mit Begriffen wie, Pflicht, Zwang oder Verbot. Eigenständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln verkommen zu einer leeren und illusionistischen Symbolik.

  6. Seit einigen Monaten haben wir in diesem Hochhaus neue FUNK RAUCHWARNMELDER zwangsinstalliert bekommen. Bis dahin hatten wir seit geraumer Zeit konventionelle Rauchmelder, gegen diese habe ich nichts einzuwende. Aber Funk RWM werde ich nicht akzeptieren. Ich bin gegen Elektrosmok. Deshalb habe ich auch kein Handy oder schnurloses Telef. oder Computer mit WELAN Betrieb.
    Konsequenterweise müsste ich nun nach 21 Jahren ausziehen. Dem entgegen steht aber, dass ich bereits sehr alt und erheblich erkrankt bin (80% Schwerbehindert).
    Seit ich in diesem Haus wohne, habe ich einen CO² Feuerlöscher griffbereit stehen. Da ich mehrfach ausgebildeter Feuerlöschmann bin, weiß ich wie man einen CO² Löscher bedient. (Erstickungsgefahr usw.) Ich bin Schiffsingenieur. Nur für den Fall, dass mich ganz oberschlaue Leser belehren möchten.
    Vor ca. 11 Jahren führte die GWG/SAGA in diesen Häusern eine sogenannte „Modernisierungsmaßnahme“ durch. Die Rohrdurchführungen durch die Betondecken wurden mittels modernster Brandschutzstrümpfe gesichert, um ein Durchbrennen in die nächste Etage zu verhindern. Diese Brandschutzstrümpfe wurden aber manipuliert um sie schneller einbauen zu können. Das ist laut Hersteller strengstens verboten. Also habe ich einen detailierten Bericht an die Bauabteilung Wandsbek geschickt. In einem Vorgespräch versicherte mir der Beamte, dass ich auf jeden Fall eine Antwort bekäme. Diese Antwort habe ich heute noch nicht. Nach den DIN, Tüf Vorschriften müssten sämtliche Deckendurchführungen ausgewechselt werden. Diese Maßnahmen können aber unterbleiben, indem man den Pfusch totschweigt.
    Die Funk-RWM habe ich nach der Installation umgehend entfernen lassen und durch konventionelle Geräte aus dem Baumarkt ersetzen lassen (auf eigene Kosten). Abgesehen von der Strahlen-exposition ist es sehr wahrscheinlich, dass eine gewisse Überwachung stattfindet. Wenn ein Gericht von den Mietern einen Nachweis dieser Überwachungstätigkeit verlangt, so ist das entweder ein Zeichen von totaler Naivität oder Ausstellung eines Freifahrtsscheins zur totalen Überwachung. Jeder Mieter der die Überwachung nachweisen wollte müsste eine millionen teuere IT-Firma gründen.
    Wie alt die Bespitzelung der Bevölkerung ist, erklärt Ihnen Prof. Josef Foschepot in seinem Video :
    http://www.youtube.com/watch?v=YwFRSRFRHFs

    MfG. grillbert aus Hamburg.

    • Sehr geehrter Herr Grillbert,

      ich verstehe Ihre Sorge um die eine eventuelle Überwachung. Ich bin jedoch sicher, dass diese unbegründet ist und so ziemlich nichts mit dem Videolink zu tun hat.

      • Hallo Herr Fischer.
        Was ist das, ein Bauchgefühl oder konkrete Wissenschaft ?
        Bevor die Schummeltechnik bei VW in den USA aufgedeckt wurde, konnte sich auch niemand vorstellen, dass so etwas von „seriösen“ Großkonzernen gemacht wird.
        Wie ich bereits sagte, kein Normalbürger wird in der Lage sein eine Schummelsoftware aufzudecken.
        Fakt ist, eine Funkübertragung brauchen wir nicht !

        • Warum brauchen wir keine Funkübertragung. Macht Sie es nicht leichter die Melder auszulesen? Spart Ihnen das nicht eventuell einen lästigen Besuch eines Technikers in Ihrer Wohnung? Genau das wird mit den den Heizkostenzählern seit Jahren gemacht! Ich halte es eher für Doppelmoral wenn Sie von Angst vor Strahlung reden und im selben Augenblick einen Account bei Vodafone haben, was darauf schliessen lässt, dass Sie auch über ein Mobilfunktelefon verfügen. Also deutlich mehr Strahlung als jeder Funkrauchmelder.

          Interessant ist auch, dass Sie davon reden, dass eine gewissen Überwachung stattfindet. Wie kommen Sie darauf? Jedes Mobiltelefon gibt mehr Informationen preis über Sie! Vielleicht sollten Sie etwas weniger spekulieren!

      • Sehr geehrter Herr Fischer.
        Sollten Sie sich über Elektrosmog interessieren, so empfehle ich ihnen folgendes Video von Prof. Dr. Ing. Costantin Meyl :
        http://www.youtube.com/watch?v=aNwax-eMbOg
        Auch auf diesem Gebiet gibt es eine bedenkliche Entwicklung. ZB. hatte man noch vor wenigen Jahren keinen Funk-Empfang im Untergrund (U-Bahn) oder in Stahlbetongebäuden. Heute ist es plötzlich kein Problem mehr. Diese brachiale Gewalt, die alles durchdringt gibt es nicht umsonst !?!?
        MfG. grillbert.

  7. Ich denke ich verstehe Technik recht gut. Vielleicht liegt die „starke Durchdringung“ einfach an dem dichter werdenden Funknetz und nicht an der Intensivierung der Signalstärke? Vielleicht sollten Sie sich mal damit beschäftigen wie stark die Funkbelastung durch einen „Funkmelder“ ist und wie stark die Belastung durch Handynetze etc ist.

  8. Es handelt sich nicht um meine Meinung, sondern um FAKTEN !

  9. Danke für den informativen Beitrag, über die Rauchwarnmelder. Meine Rauchmelder sind kaputt gegangen, weshalb ich den Brandschutz im Haus besser ausführen wollte. Jedoch wusste ich nicht, dass Rauchmelder einen Elektrosmog verursachen. Ich werde mir nun eine andere Alternative suchen.

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