Last Updated on 29. November 2019 by Sebastian Fischer
Nachdem die Hekatron Rauchmelder der neuen Genius Plus Generation nicht in der Ausgabe 01/2016 dabei waren, wurden Sie in der 2. Ausgabe des Jahres getestet. So wurde der Hekatron Genius Plus im Bereich der Stand-Alone-Melder (nicht vernetzbar) und der Genius Plus X mit dem Funkmodul Basic X im Bereich der Funkrauchmelder getestet. Wenig überraschend war dabei das Urteil. So erhielt beide Modelle das Gesamturteil Gut . Dies bestätigt nur die hervorragende Qualität der letzten Jahren.
Hier einmal das Testergebnis im Überblick:
Melder | Hekatron Genius Plus | Hekatron Genius Plus X mit Funkmodul Basis X |
---|---|---|
Gesamturteil | Gut (2,3) | Gut (2,2) |
Zuverlässigkeit des Alarms | Gut (2,2) | Gut (1,9) |
Lautstärke des Alarms | Gut (2,5) | Gut (2,5) |
Handhabung | Befriedigend (2,6) | Befriedigend (2,7) |
Robustheit | Sehr Gut (1,0) | Sehr Gut (1,0) |
Deklaration | Befriedigend (3,0) | Befriedigend (2,7) |
Im Vergleich zu dem herkömmlichen Hekatron Genius Hx wurde der Genius Plus um einige Funktionen erweitert. So verfügt er, ähnlich dem EI650i von EI-Electronics, über die Funktion smartsonic. Diese Funktion gibt Ihnen die Möglichkeit den Melder mit einem Smartphone auszulesen und sofort Informationen über Batteriestand und Verschmutzung der Rauchkammer zu haben. Eine Information über einen Alarm direkt auf das Handy gibt es jedoch nicht.
Auch die LED erlebt eine Neuerung. Während früher die LED während der Nachtstunden gedimmt wurde, wird sie heute komplett deaktiviert. Auch die Statusmeldungen werden in der Nacht unterdrückt. Neben dieser Funktion wurde auch die Funktion der LED selbst überarbeitet. So zeigt diese in dieser Version mittels Farbe rot, gelb und grün den aktuellen Status des Melders an.
Eine runderherum gelungenes Update des Genius Hx, der nun durch dieses Modell ersetzt wird, wie wir finden.
Sebastian Fischer
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Hallo!
Ich selbst bin Eigentümer einer Wohnung und wohne auch selbst darin. Rauchmelder sind schon eingebaut und nach unserer Eigentümerversammlung bekam ich ein Schreiben mit dem Text:
Den Einbau von Rauchmeldern aufgrund Beschlusses der Eigentümergemeinschaft hat der einzelne Wohnungseigentümer auch dann zu dulden,wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchmeldern ausgestattet hat!
Ist das legal??? Wißt ihr da was drüber?
Guten Tag,
bisher besagt der Bundesgerichtshof (Urteil v. 8.2.2013, V ZR 238/11), dass der Einbau und Regelungen zur Wartung beschlossen werden dürfen. Dabei werden vorhandene Rauchwarnmelder nicht direkt thematisiert. Hier hat das Amtsgericht Rendsburg (Urteil vom 30.10.2008, 18 C 545/08) entschieden, dass Eigentümer, die die Pflicht bereits eigenständig erfüllt haben, nicht zum Kauf lt. Beschluss gezwungen werden können. Ein Urteil höherer Instanz wurde bisher nicht gefällt. In jedem Fall sollten Sie zunächst dem Beschluss innerhlab der Frist zu widersprechen.
Viele Grüße