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Rauchmelderpflicht Sachsen

Sachsen ist das einzige Bundesland in dem es ausschließlich eine Pflicht für Neubauten gibt. Diese gilt seit dem 01.01.2016. Entsprechend der sächsischen Landesbauordnung müssen in allen Kinder- und Schlafzimmer, sowie in allen Fluren, die als Flucht- und Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden.

Für die Montage der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich. Die Wartung soll laut dem SächsBO vom Mieter durchgeführt werden.

Derzeit ist keine Frist oder eine Erweiterung der Bauordnung für Bestandsgebäude geplant. Den genauen Wortlaut der SächsBO finden Sie im §47, Absatz 4.

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