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Rauchmelderpflicht Nordrhein-Westfalen

Nach den Bränden in Aachen und Langenfeld im Januar 2012 bei den insgesamt 7 Menschen um das Leben kamen, flammte die Disukussion über eine Rauchmelderpflicht erneut auf. Laut Angaben der rot-grünen Landesregierung soll eine Pflicht noch vor Ostern 2012 beschlossen werden. Diese wird dann, wie in den restlichen Bundesländern, Teil der Landesbauordung.

Update:

Mit dem 31.März 2013 führte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Rauchmelderpflicht für Neubauten ein. Für Bestandsbauten gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Augerüstet werden müssen, wie auch in allen anderen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flucht- und Rettungswege. Für die Montage eine Rauchmelders sind die Eigentümer/Vermieter verantwortlich, Kosten für Wartung, Prüfung und gegebenenfalls den Wechsel der Batterien trägt der Mieter.

Verankert ist die Pflicht in der Landesbauordung unter §49 Absatz 7 (FN17) mit folgendem Wortlaut:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.

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