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Rauchmelderpflicht Brandenburg

Bereits im Frühjahr 2011 gab es aufgrund von zahlreichen gelegten Bränden in Berliner Treppenhäusern die Überlegung in diesem Bereich der Landesbauordnung tätig zu werden. Ende 2012 gab es den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch in diesem Jahr vom Brandenburger Landtag verabschiedet werden soll. Die Rauchmelderpflicht soll laut diesem Entwurf für Neubauten ab dem Januar 2014, für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 in Kraft treten.

Wie ist die Lage in den restlichen Bundesländern?

In bereits 11 Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern bereits Pflicht und in der jeweiligen Landesbauordnung verankert. Diese schreibt eine Installation in den Schlafzimmern, Kinderzimmern und auf den Flucht- und Rettungswegen vor. Für die Installation verantwortlich ist in den meisten Bundesländern der Vermieter, die Wartung hingegen wird auf den Mieter umgeschlagen.

Aber warum sind Rauchmelder so wichtig?

Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts, wenn alle schlafen, werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Pflicht?

Die Pflicht wird derzeit durch niemanden kontrolliert. Erst im Schadenfall werden die Konsequenzen sichtbar. So kann die Versicherung die Regulierung verwehren, bei Personenschäden kann es strafrechtliche Folgen geben.

Wo kauft man Rauchmelder?

Eine der meistgestellten Fragen unserer Kunden lautet „Kann man den beim Kauf eines Rauchmelder so viel falsch machen?“. Grundsätzlich nein, jedoch gibt es zwischen den verschiedenen Herstellern dieser Warngeräte Unter- schiede, die einem Käufer kaum auffal- len. Sie werden in der Qualität der Ge- rät, Batterielaufzeiten und Anzahl der Fehlalarme deutlich. Für die Anschaf- fung eines verlässlichen Rauchmelders, sollte man etwa 25 Euro planen. Diese Geräte versprechen Laufzeiten von bis zu zwölf Jahren.

Große Unterschiede in der Wahl des richtigen Melders macht auch der Ver- wendungszweck. Möchte ich eine Zwei- Zimmer-Wohnung ausstatten oder ein Firma mit 20 Räumen. Gerne berät Sie unser Team von Rauchmelder-Experten.de umfassend.

Bericht über Rauchmelderpflicht in Brandenburg

Derzeit ist der Gesetzesentwurf zur Rauchmelderpflicht in Brandenburg in aller Munde. So auch am vergangenen Sonntag im RBB. In einem circa 5 minütigen Bericht  berichtet der Sender in einem Interview mit Claudia Grötschel über die Pflicht.

Leider nicht ganz korrekt die Aussage des interviewten Juniorchefs Robert Ohnholz, dass ein Rauchmelder laut der DIN über eine Zertifizierung des VdS verfügen muss. Rauchmelder in der EU im Handel sind müssen entsprechend der DIN 14604 gefertigt sein und von einem Prüfinstitut auf die Einhaltung dieser DIN geprüft werden. Ein solches Institut ist zum Beispiel der VdS oder auch TÜV Kriwan.

Schön ist es, dass so ein wichtiges Thema wie Brandprävention nun auch öfter in die Medien findet und dem geneigten Zuschauer die Wichtigkeit nahegebracht wird. Viel Spaß bei schauen.