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Rauchmelderpflicht Berlin

Rauchmelderpflicht Berlin

Im Juni 2016 wurde die Rauchmelderpflicht für Berlin durch den Senat beschlossen. Damit war Berlin das letzte Bundesland in dem die Pflicht zeitgleich mit Brandenburg umgesetzt wurde.
So müssen seit dem 01.01.2017 alle Neubauten in Berlin mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Das Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2020.

Da die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der  Bundesländer verankert ist, gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. So schreibt die Rauchmelderpflicht für Berlin eine Ausstattung von allen Aufenthaltsräumen bis auf die Küche vor, sowie den Fluren die als Fluchtweg dienen. Dies ist einzigartig, da in allen anderen Bundesländern nur einen Ausstattung der Schlafzimmer, Kinderzimmer und der Fluchtweg gefordert wird.

Wichtige Fragen zur Rauchmelderpflicht in Berlin

Wer ist für die Beschaffung der Rauchwarnmelder verantwortlich?

Bei Mietwohnungen ist der Vermieter bzw. Eigentümer für die Anschaffung der Rauchmelder verantwortlich. Bei selbstgenutztem Wohnraum der Eigentümer.

Wer darf Rauchmelder montieren?

Die Montage der Rauchwarnmelder muss durch den Vermieter erfolgen. Beauftragt der Vermieter einen Dritten, so muss dieser den Nachweis über die Schulung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erbringen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum kann der Eigentümer die Montage selbst übernehmen.

Wer wartet die Rauchmelder ?

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist der Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte verantwortlich, wenn der Vermieter bzw. Eigentümer diese Pflicht nicht selbst übernimmt. Zu diesem Zweck kann der Vermieter auch einen Dritten (Dienstleister) beauftragen. Gemäß der DIN 14676 muss dieser einen Nachweis über seine Zertifizierung als Fachkraft erbringen.

Wieviele Rauchmelder müssen je Raum installiert werden?

Die meisten Rauchmelder haben einen Erfassungsbereich von 60qm. Die genauen Angaben können Sie der Beschreibung des Melders entnehmen. Sollte ein Raum diese Fläche überschreiten, muss ein weiterer Melder installiert werden.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

In Berlin müssen alle Aufenthaltsräume mit Ausnahme der Küche (wenn durch diese kein Rettungsweg führt) auszustatten. Des Weiteren sind alle Flure, innerhalb der Wohnung, die als Flucht- und Rettungsweg dienen mit Rauchmelder auszustatten. Dabei ist der Weg der durch die Wohnungstür führt immer der erste Fluchtweg. Bei einem selbstbewohnten Haus mit einem offenen Treppenhaus muss auf jeder Etage/Stockwerk ein Rauchmelder installiert werden.

Wo ist die Rauchmelderpflicht verankert?

Die Rauchmelderpflicht ist verankert in der Berliner Landesbauordnung im §48 Wohnungen verankert.

Welche Rauchmelder dürfen eingebaut werden?

Jeder Rauchmelder der entsprechend der DIN EN 14604 zertifiziert ist, darf montiert werden. Den Hinweis auf die Zertifizierung finden Sie auf der Verpackung des Rauchmelders bzw. auf der Rückseite des Gerätes. Rauchmelder die nicht über diese Zertifizierung verfügen, dürfen im Rahmen der Rauchmelderpflicht montiert werden. Eine Pflicht zur Montage von funkvernetzten Rauchmeldern gibt es nicht.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Rauchmelderpflicht?

Derzeit gibt es keine Behörde oder andere Instanz welche die Montage von Rauchwarnmeldern kontrolliert. In einem Schadenfall kann es jedoch bei fehlenden Meldern zu hohen Bußgeldern, einem Verfall des Versicherungsschutz und bei Personenschäden zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.


Fakten zur Rauchmelderpflicht Berlin im Überblick:

  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bzw. bestehende Wohnungen müssen bis zum 31.12.2020 ausgestattet werden
  • für Neubauten und Umbauten seit dem 01.07.2017 gültig
  • Eigentümer/Vermieter ist für Montage, Kauf und Wartung  verantwortlich
  • Ausstattung in allen Aufenthaltsräumen und Fluren die als Rettungsweg dienen, Ausnahme: Küche

 

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