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Was beinhaltet eigentlich die DIN EN 14604?

Last Updated on 23. Januar 2019 by Sebastian Fischer

In der Europäische Produktnorm DIN EN 14604 sind die Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder festgelegt. Die DIN EN 14604 ist auf Melder für die Anwendung in Haushalten und im Wohnbereich vorgesehen. Die Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass alle Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert werden sein müssen. Nur Rauchwarnmelder die nach dieser DIN zertifiziert sind, dürfen auf den europäischen Markt gebracht werden. Auch in den Bundesländern mit Rauchwarnmelderpflicht gelten die DIN EN 14604 und die DIN 14676 als verbindlich. Die DIN 14676 regelt zudem Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Deutschland. Diese Norm richtet sich an Privathaushalte und solche mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie ist interessant für Sachverständige des Brandschutzes, Feuerwehren, Hersteller von Rauchmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.

Dass die Produkte auf dem Markt den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, muss u.a. durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie einer Typprüfung nachgewiesen werden. Die Produktionskontrolle kann dabei Teil des vorhandenen Qualitätsmanagements sein. Die Typprüfung muss allerdings von einer unabhängigen Produktzertifizierungsstelle durchgeführt werden. Dazu gehört in Deutschland die Firma VdS Schadenverhütung GmbH.

Zu den 29 Prüfverfahren gehören unter anderem:

  1. Verschiedene Rauchkammertest
  2. Umwelt- und Klimaprüfung
  3. Batteriestörungsmeldung, Störsignal mindestens 30 Tage
  4. Signal der Rauchwarnmeldung muss ich vom Signal der Batteriestörung unterscheiden
  5. Schutz gegen das Einbringen von Fremdkörpern
  6. In der DIN EN 14604 sind die folgenden Mindestmerkmale, die Rauchwarnmelder erfüllen müssen, festgelegt:
  7. Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  8. Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  9. Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muss vorhanden sein.
  10. Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
  11. Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.
  12. Erfüllen Rauchwarnmelder nicht diesen Mindestanforderungen, dürfen sie nicht mit dem CE-Zeichen versehen werden.

Zudem muss das Gerät mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  1. DIN EN 14604
  2. Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  3. Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  4. vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
  5. Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie
  6. unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsmäßige Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“

Zum Lieferumfang eines Rauchwarnmelders gehört unbedingt eine Anleitung, die Informationen über die Standortwahl, Montage und Wartung enthält. Zudem muss auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung und die Nummer des EG-Konformitätszertifikates vermerkt sein. Das CE-Zeichen wird immer inklusive einer Prüfnummer angegeben. Es besagt, dass der Melder in Europa verkauft werden darf. Weitere qualitative Hinweise gibt das CE-Zeichen allerdings nicht.

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Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit 2009 im Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Seit 2011 Geschäftsführer und Inhaber der Firma Rauchmelder-Experten.de, ist er mit Herz und Seele im Bereich privater und gewerblicher Brandschutz unterwegs. Natürlich ist hat er die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich absolviert und erneuert diese regelmäßig. Mit Projekten wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de versucht er, das Thema Brandprävention auch im Umfeld von Kinder zu etablieren.

2 comments

  1. Guten Herr Fischer,

    ich melde mich bei Ihnen, da ich mich seit Tagen mit dem Thema Brandschutz und der DIN14604 und DIN14676 beschäftige in Verbindung mit einer EMA.
    Leider erhalte ich darüber immer nur sperrliche Aussagen. Deshalb dieser Weg jetzt an Sie.
    In der Hoffnung das Sie mir ein wenig weiterhelfen können.
    Das Vorhaben ist es an einer EMA kabelgebundene Rauchmelder zu installieren.
    Jetzt kommt das aber, die Anlage soll nachher der Norm entsprechen, sodass die Versicherung nicht sagen kann, hier wurde etwas aber nicht eingehalten.
    Das größte Problem sehe ich darin, das die kabelgebundenen Melder keine eigene Akkupufferung haben.
    Sollte das 12V kabel angebrochen oder unterbrochen ein, würde der Melder nicht auslösen.
    bei Stromausfall meldet die EMA und der Akku versorgt die Anlage und Melder.
    Die Rauchmelder sind noch offen, es werden jedoch welche die der DIN14604 entsprechen.
    Sodass Sie einen Druckknopf zum testen haben eine eigene Sirene zum melden, sodass die 85dB eingehalten werden.
    Bisher habe ich nur die Indexa SD283St gefunden, die kabelgebunden sind.

    Jetzt die Frage an Sie, gibt es EMA Anlagen in Verbindung mit kabelgebundenen Rauchmeldern die dieser DIN Norm entsprechen?

    Vielen Dank vorab schon einmal für Ihre Mühe.

    Es grüßt freundlich

    • Sebastian Fischer

      Hallo Herr Moritz,

      nein. Es gibt keine 12 Volt Melder die der DIN EN 14604 entsprechen, da die DIN eine interne Stromversorgung oder eine externe 230 Volt Stromversorgung mit Pufferbatterie fordert. Alternativ könnten Sie jedoch mit Funkrauchmeldern oder verkabelten 9 Volt Rauchmeldern arbeiten und das Signal über eine Relais in die Zentrale „einspeisen“. Gerne beraten wir Sie hierzu auch telefonisch.

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