Last Updated on 10. September 2019 by Sebastian Fischer
Inhaltsverzeichnis
Wer übernimmt die Wartung?
Als Eigentümer trägt man immer die Verkehrssicherungspflicht. Sollte die Wartung also nicht ausdrücklich vom Vermieter oder einen durch ihn beauftragten Dienstleister erfolgen, empfiehlt sich der Austausch von Dokumentationsunterlagen zur Wartung. Der Eigentümer kann sich so schriftlich nachweisen lassen, dass die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder regelmäßig geprüft wurde.
Kurz: Äußerst sich der Vermieter nicht zur Wartung, ist es Aufgabe des Mieters. In jedem Fall sollte die Wartung dokumentiert werden.
Der Mieter hat bereits Melder angebracht – Was tun?
Diverse Rechte haben sich bereits mit dem Thema beschäftigt. Der Bundesgerichtshof entschied 2015 (VIII ZR 216/14), dass der Vermieter auch dann RWM anbringen kann, wenn der Mieter bereits eigene Geräte installiert hat. Durch die Installation und Wartung aus einer Hand solle ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet werden.
Anderer Meinung war das Amtsgericht Rendsburg (Az. 18 C 545/08), das in seiner Instanzstufe aber dem BGH deutlich untergeordnet ist.
Dennoch gibt es auch Vermieter, die bereit sind, vorhandene RWM zu akzeptieren. Wir empfehlen, den Vermieter schriftlich darüber zu informieren, dass bereits eigene Melder angeschafft wurden. Übersenden Sie dazu möglichst zugehörige Montageprotokolle.
Wie dürfen Kosten auf Mieter umgelegt werden?
Wie bereits erwähnt, gilt die Installation von Rauchwarnmeldern als Modernisierung. Demnach dürfen bis zu 11 % der Anschaffungskosten auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden. Dies kann vom Vermieter nur verhindert werden, wenn die Mieterhöhung mehr als 5 % entspricht und die Modernisierung nicht rechtzeitig oder nicht ausführlich genug angemeldet wurde.
Viele Wohnungsbaugesellschaften entscheiden sich aber lieber für das Anmieten von Geräten, da diese Kosten als Betriebskosten abgerechnet werden können. Zudem werben die Unternehmen mit dem kompletten Service aus einer Hand, da hier auch die Wartung zusätzlich zum Vermieten der Melder angeboten wird.
Ebenso wie die Miete der Rauchwarnmelder darf auch die Wartung auf die Betriebskosten umgelegt werden. Dazu müssen diese Kosten aber bereits im Mietvertrag genannt werden. Generell gelten diese als sonstige Kosten. Aber auch „sonstige Kosten“ müssen vertraglich definiert werden.
Ist dies bisher nicht der Fall, ist der Posten der Rauchmelderwartung aufzunehmen, d.h. die Betriebskosten müssen geändert werden. Und auch dies ist nur möglich, wenn aus dem Mietvertrag hervorgeht, dass eine Änderung der Betriebskosten möglich ist.
Überwachung durch Rauchwarnmelder? Belastung durch Funk?
In einigen Medien wurde die Überwachung durch Rauchmelder als möglich kommuniziert. Auslöser für diese Meldungen war wahrscheinlich eine Untersuchung von Bernd Laquai mit dem Titel „Böses Erwachen“. Dabei wurde ein Melder der Firma Techem unter die Lupe genommen und die These geäußert, dass das Hacken des Geräts eventuell möglich sei. Mit dieser Information wollte ein Kölner vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Diese Klage wurde jedoch nicht zugelassen, da nicht nachgewiesen werden konnte, wie die Geräte manipuliert werden könnten.
Dennoch besteht die Angst, dass Funk und Ultraschall sich negativ auf die Bewohner des Haushalts auswirken könnten. Der Unterschied zu handelsüblichen Geräten besteht darin, dass Messdienstleister Geräte entwickeln, die ihren Status regelmäßig an eine zentrale Einheit im Treppenhaus funken und ihre Umgebung mit Ultraschall untersuchen. Auch wir können nicht sagen, ob oder wie sich das auf den Menschen oder Tiere auswirken kann.
Rauchmelder von Pyrexx, EiElectronics, Abus, Fireangel und anderen gängigen Herstellern funken jedoch nur im Alarmfall und beim manuellen Testen, sodass hier keine Belastung zu erwarten ist.
Rauchmelder im Raucherhaushalt
Prinzipiell darf dem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung nicht verboten werden. Ob ein Melder auf den Rauch reagiert, hängt hauptsächlich vom Gerät ab. Auch der Montageort kann hier eine Rolle spielen. Die meisten Hersteller versprechen jedoch, dass es keine Probleme bei gemäßigtem Konsum gäbe. Bei Produkten von Pyrexx und EiElectronics können wir aus eigener Erfahrung sagen, dass der Hersteller nicht zu viel verspricht.
Wie jedoch die Geräte der Messdienstleister auf Rauch anspringen, können wir nicht beurteilen. Einige Anbieter von Mietmeldern bietet sogar eine Garantie gegen Täuschungsalarme. Und dennoch hören wir oft, dass auch diese Melder einen Fehlalarm auslösen.
Das Amtsgericht Halle (Az. 99 C 2552/13) entschied zudem, dass auch Raucher den Einbau von Rauchwarnmelder dulden müssen. Hier fehlte der Nachweis, dass das Rauchen tatsächlich zu Täuschungsalarmen führen würde.
Ständige Täuschungsalarme
Wenn ein Rauchwarnmelder häufig alarmiert, obwohl keine Gefahr besteht, gibt es folgende Punkte, die dringend abgeklärt werden müssen:
- Entspricht der Montageort der DIN 14676?
- Wie hoch ist die „Verunreinigung“ der Luft durch Staub, Wasserdampf oder Ähnliches?
- Ist der Melder defekt?
Leider verfügen nicht alle Rauchwarnmelder über einen hochwertigen Insektenschutz. Manchmal können Obstfliegen der Auslöser für einen Alarm sein. Sollten die Punkte 1. und 2. nicht zutreffen, saugen Sie vorsichtig den Melder mit einem Staubsauger ab. Gibt es eventuell Geräte in der Umgebung, die den Melder beeinflussen können? Elektromagnetische Strahlung und starke Temperaturschwankungen können durchaus ein Auslöser sein.
Ein Feuerwehreinsatz, der aufgrund eines Täuschungsalarms erfolgt, muss übrigens in den meisten Fällen nicht gezahlt werden. Im Einzelfall entscheidet dies aber die gemeindliche Satzung. Diese besagen meist, dass die Einsatzkosten bei versehentlichem oder technischem Fehlalarm nicht in Rechnung gestellt werden. Bei Vorsatz oder einem Scherzanruf werden hingegen Kosten erhoben.
Unsere Produktempfehlung
Aufgrund unserer Erfahrung und des positiven Kundenfeedbacks zu dem Produkt, wollen wir Ihnen den Funk-Hybridrauchmelder PX-1C von Pyrexx empfehlen.
Die Batterie muss während der gesamten Lebenszeit des Melders nicht getauscht werden. Während andere über das Batteriesignal in der Nacht klagen, haben Sie mit diesem Gerät solche Weckaktionen nicht zu befürchten. Und auch wenn die DIN 14676 den Austausch der Melder nach 10 Jahren fordert, bietet Pyrexx mit diesem Rauchmelder 12 Jahre Garantie.
Außerdem oft bei anderen Geräten bemängelt: eine rot blinkende Leuchte, die die Funktionsbereitschaft des Melders anzeigen soll. Darauf verzichtet Pyrexx komplett und bietet eine schlichte Oberfläche. Das Beste: diese Fläche können Sie nach Ihren Wünschen gestalten. Der Deckel ist abnehmbar und kann beklebt werden.
Die Q-Zertifizierung zeigt, dass der Melder den höchsten Ansprüchen entspricht und nicht nur die erforderliche CE-Zertifizierung (DIN EN14604) trägt. Die DIN EN14604 ist übrigens die Voraussetzung für den Verkauf von Rauchwarnmeldern in Europa.
Sollte doch einmal der Alarm ausgelöst werden, weil Ihnen beispielsweise etwas angebrannt ist, können Sie den Alarm schnell durch Druck auf die große Unterseite stumm schalten. Am besten eignet sich dazu übrigens ein Besenstiel. Auf gleiche Weise lässt sich auch der Test im Zuge der jährlichen Wartung durchführen.
Besonderheit: Aufgrund des zusätzlichen Temperatursensors darf der PX-1C auch in Küche und Keller eingesetzt werden.
Nicht zu vergessen, ist die Erwähnung der Funkfunktion. Jeder Melder kann Funksignale empfangen und senden. So ist ein stabiles Funknetz gewährleistet.
Pyrexx ist übrigens eine deutsche Firma mit Sitz in Berlin und dem Anspruch, möglichst umweltfreundlich zu handeln.

Sebastian Fischer

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