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Rauchmelderpflicht in NRW – Muss man Wissen Teil 2

Last Updated on 10. September 2019 by Sebastian Fischer

Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Die Bauordnung fordert in folgenden Räumen mindestens einen Rauchwarnmelder:Wo-soll-der-Rauchwarnmelder-montiert-werden

  1. Schlafräume
  2. Kinderzimmer
  3. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Zimmer werden zu Schlafräumen, wenn in ihnen eine dauerhafte Schlafmöglichkeit eingerichtet ist. Natürlich kann man theoretisch in jedem Raum einer Wohnung schlafen. Von Schlafräumen wird jedoch erst gesprochen, wenn sich darin eine Schlafcouch oder ein Bett befindet. Auch Gästezimmer zählen dazu.

Kinderzimmer stellen eine Gefahr dar, da viele Kinder vom Feuer fasziniert sind und unbedacht etwas in Brand stecken könnten. Viele Einsatzkräfte der Feuerwehr berichten davon, dass Kinder sich dann eher verstecken als zu flüchten, da sie sich schuldig führen. Damit bringen sie sich in Gefahr und das Feuer könnte zu lang unentdeckt bleiben.

Um die Möglichkeit einer rechtzeitigen Flucht aus der Wohnung zu erhöhen, sollen auch diese Bereiche überwacht werden. Hierbei ist zu beachten, dass auch Durchgangszimmer als Flure gelten.

Die Musterbauordnung besagt:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. “ (§14 MBO)

„(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.

(2) 1Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.2 Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 3Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

(3) 1Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.2 Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.“ (§33 MBO)

Als erster bauaufsichtlicher Rettungsweg gilt daher i. d. R. der Weg durch die Wohungstür. Der Ausgang über ein Fenster, den Balkon oder die Terrasse darf nicht als primärer Rettungsweg gesehen werden. Somit ist immer der Weg von den Aufenthalträumen durch die Wohnung zur Eingangstür durch Rauchwarnmelder abzusichern!

Küchen müssen auch dann mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden, wenn sich diese in einem Durchgangszimmer oder in einem Raum mit dem Schlafplatz befinden. Hier empfiehlt es sich, den Melder möglichst weit entfernt von der Kochstellen anzubringen, ohne dabei Mindestabstände von Wänden zu unterschreiten. Mehr dazu unter „Der richtige Montageort“.

Montage ankündigen und Termine vereinbaren

Wie lange im Voraus die Montage der Melder angekündigt werden muss, hängt im Grunde davon ab, wie hoch die Mieterhöhung aufgrund dieser Modernisierung ausfallen wird.

§ 555 c Absatz 4 BGB:

„Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Modernisierungsmaßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.“

Als unerhebliche Mieterhöhung gelten Beträge bis 5 % der bisherigen Kaltmiete. Maximal 11 % der Anschaffungskosten darf die Mieterhöhung betragen. Eine unerhebliche Einwirkung ist so lang gegeben, wie die Geräte per Batterie betrieben werden. Die Verlegung eines Netzanschlusses wäre durchaus eine erhebliche Einwirkung.

Ein Beispiel:

Eine 3-Zimmer-Wohnung soll mit vier Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Der Vermieter entscheidet sich für Produkte der höheren Preiskategorie und setzt für jeden Melder 85€ an.

Kaltmiete vor Erhöhung: 520 €

11 % von 4 x 85 €: 37,4 €

Erhöhung: 7,2 %

Hier ist eine Ankündigung der Montage mindestens drei Monate vorher und mit vorgeschriebenem Inhalt nach § 555 c BGB vorzulegen. In dieser Zeit kann der Mieter von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Bei allen Erhöhungen bis 5 % der Kaltmiete ist auch eine kurzfristigere Anmeldung möglich. In der Regel sollte der Termin mindestens eine Woche vor dem gewünschten Zutritt bekannt gegeben werden. Zusätzlich ist der Grund zu nennen.

Generell gilt hier die Duldungspflicht für den Mieter (§ 555d BGB) beziehungsweise der Artikel „Leistung nach Treu und Glauben“ (§ 242 BGB), nach dem der Vermieter ein Berechtigtes Interesse am Zutritt zur Wohnung hat. Termine können jedoch abgelehnt werden, sofern es durch Absprache und Terminvorschläge seitens Mieter zu einer Einigung kommt.

Unser Tipp: Übergeben Sie einen Ersatzschlüssel an einen Freund und/oder vertrauenswürdigen Nachbarn und teilen Sie Ihrem Vermieter die Kontaktdaten dieser Person mit. Außerdem sollten Sie Ihren Vermieter informieren, wenn Sie für längere Zeit (mehr als 1 Woche) nicht in der Wohnung anzutreffen sind bzw. keine Post entgegennehmen können.

Die richtige Montage

Die korrekte Montage wird in der Bauordnung mit folgendem Satz gefordert:

„Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Wie dies gewährleistet wird beschreibt die DIN 14676. Wo ein Melder installiert wird, wirkt sich nicht nur darauf aus, ob Rauch erkannt wird, sondern auch wie hoch die Wahrscheinlichkeit eine Fehlalarms (Täuschungsalarms) ist.

Die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Montage beachten müssen:

  1. Um den Rauchwarnmelder müssen mindestens 0,5 m frei gehalten werden (Abstand zu Wänden, Lampen, Raumtrennern…)
  2. In Räumen, in denen Wasserdampf entsteht oder die Staubbelastung hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit eines Fehlalarms hoch!
  3. Rauchwarnmelder (RWM) sind (außer in Ausnahmefällen) in der Mitte des Raumes an der Decke zu befestigen.
  4. RWM überwachen einen Radius von 7,5 m und maximal 60 m2.
  5. Die Luftströmung darf in der Nähe des Melders nicht durch Lüftungen und Ähnliches beeinflusst werden.Wie-soll-ein-Rauchmelder-installiert-werden

Natürlich ist der Inhalt der DIN14676 sehr viel umfangreicher. Diese Norm müsste jedoch auch kostenpflichtig erworben werden. Kostenlos und verständlich erklärt dagegen unser Kompendium, alles, was Sie zur fachgerechten Montage wissen müssen.

Und auch wenn die DIN die Installation durch eine zertifizierte Fachkraft empfiehlt, ist dies nicht zwingend erforderlich. Wir würden Ihnen sogar empfehlen, die Arbeit des Dienstleisters – sofern Sie einen beauftragen – zu kontrollieren.

Was die Montageart angeht, empfehlen die meisten Hersteller das Verschrauben der Geräte. Alternativ werden jedoch auch Klebepads und Magnetpads angeboten. Achten Sie drauf, dass diese Pads auch für den Melder Ihrer Wahl geeignet sind. Zu bedenken ist auch, dass sich die Klebepads meist nur schwer wieder von der Decke lösen lassen. Beim Abnehmen der Geräte von der Decke wird meist der Rauchmelder von der Montageplatte gedreht. In der Regel ist dieser damit deaktiviert.

Jetzt den passenden Rauchmelder finden!

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Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit 2009 im Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Seit 2011 Geschäftsführer und Inhaber der Firma Rauchmelder-Experten.de, ist er mit Herz und Seele im Bereich privater und gewerblicher Brandschutz unterwegs. Natürlich ist hat er die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich absolviert und erneuert diese regelmäßig. Mit Projekten wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de versucht er, das Thema Brandprävention auch im Umfeld von Kinder zu etablieren.

2 comments

  1. Hallo,
    ich habe ein ca. 12 qm großes Schlafzimmer.
    In diesem Schlafzimmer ist ein Rauchmelder ca. 70 cm von der Wand entfernt installiert und das in etwa in der Mitte der Wand.

    Der Rauchmelder wurde nicht genau mittig / mittig im Raum installiert, da er ansonsten genau über dem Bett gewesen wäre.
    So ist er „nur“ über dem Fußraum des Bettes.
    Da LED Spots verbaut sind, gibt es zudem keine Lampen an der Decke die stören könnten.

    Ist diese Anordnung nach DIN 14676 in Ordnung, obwohl der Rauchmelder nicht genau in der Raummitte installiert ist ?

    Vielen Dank !

    • Guten Tag,

      die DIN sagt Rauchwarnmelder sind „möglichst in der Mitte des Raumes“ zu montieren. Dabei sind aber auch die Anordnung der Einrichtung, Fenster/Lüftungen zu berücksichtigen. Vielleicht ist der Rauchmelder nicht optimal angebracht worden, aber nicht zwingend entgegen der DIN.

      Viele Grüße

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