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Rauchmelder mit Mikrofon oder einer Kamera?

Last Updated on 6. April 2020 by Sebastian Fischer

So absurd wie es im ersten Augenblick klingt, so oft bekommen wir die Frage ob sich in einem durch den Vermieter oder eine Fachfirma montierten Rauchmelder eine Kamera befindet. In Zeit des Internet of Things und einer Vernetzung von immer mehr Komponenten des Alltags eine vielleicht berechtigte Frage. Bei herkömmliche Rauchmelder außerhalb des SmartHome Segments lautet hier die Antwort in der Regel nein.

Gibt es Kameras in Rauchmeldergehäusen?

Selbstverständlich gibt es Gehäuse von Rauchmelder in denen eine Kamera verbaut ist, jedoch verfügen solche Melder auch nicht über die Funktionalität eines Rauchmelders. Damit können Sie also auch nicht als Rauchmelder entsprechend der Rauchmelderpflicht verbaut werden. Desweiteren sieht man bei näherer Betrachtung in solchen Meldern hinter dem Fliegengitter deutlich die installierte Kamera.

SmartHome Rauchmelder – Eine Ausnahme?

Eine Ausnahme bilden sicherlich die Produkte aus dem Bereich SmartHome. Bei diesen Rauchmeldern, wie zum Beispiel dem Rauchmelder von Nest, sollten man sich immer bewusst sein, dass man den Mehrwert den der Rauchmelder liefert immer auf Kosten der Privatsphäre geht. Hier ist die Gefahren der Sammlung von Daten tatsächlich am Größten, da Melder wie der Nest zum Beispiel über einen Bewegungssensor verfügen.

Hier sollte jeder für sich überlegen ob der Mehrwert dies aufwiegt.

Das Video zum Thema

Wir haben heute in einem Video versucht zu erklären warum dies in den meisten Fällen eher unwahrscheinlich ist, dass Sie in Ihren Wohnräumen durch eine Kamera oder ein Mikrofon überwacht werden.

Sie haben trotz dessen Sorgen oder sind anderer Meinung? Gerne stelle wir uns der Diskussion in den Kommentaren!

Hier finden Sie Rauchmelder ohne Kamera!
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Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit 2009 im Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Seit 2011 Geschäftsführer und Inhaber der Firma Rauchmelder-Experten.de, ist er mit Herz und Seele im Bereich privater und gewerblicher Brandschutz unterwegs. Natürlich ist hat er die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich absolviert und erneuert diese regelmäßig. Mit Projekten wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de versucht er, das Thema Brandprävention auch im Umfeld von Kinder zu etablieren.

18 comments

  1. Nunja, ich habe mir das Video angesehen..ich bin Elektroniker und ich weiß deshalb was machbar ist. _Ich unterstelle Ihnen einfach mal das sie abwiegeln, der Verweis auf Mobiltelefone geht ja in die Richtung. Fakt bleibt das ich ein bei mir in der Mietwohnung unter Zwang vom Vermieter installiertes Device das a) über einen Bewegungsmelder und b) über ein Mikrofon verfügt die durch den eingebauten Controller über Funk aus der Ferne kontrollierbar sind, in erster Linie als Spionagevorrichtung und erst in zweiter als Sicherheitsgerät ansehen würde, dabei ist es völlig unerheblich ob das Ding außerdem noch die Transparenz der Umgebungsluft mißt. Sie können jederzeit überprüfen ob eine Software die verlangten Funktionen erfüllt, aber nicht welche außerdem noch erfüllt werden, das ist ein Problem der IT an und für sich und nicht nur auf Rauchmelder bezogen. Die Erfahrungen zeigen aber, das „Zusatzfunktionen“ die vom Softwarehersteller zu „Wartungs und Testzwecken“ eingebaut werden irgendwann entdeckt und mißbraucht werden. Lesen Sie dazu einfach mal die Meldungen des Cert über entdeckte Sicherheitslücken und Backdoors des von Ihnen favorisierten PC oder Handy Betriebssystems durch. Verlassen Sie sich darauf, ein solcher Rauchmelder flöge in den Mülleimer wenn er versuchen würde in meinem Schlafzimmer mit einem Mikrofon „irgend Etwas“ festzustellen und sei es ob es in einer Schublade liegt oder an der Decke hängt. Alles Andere beweist nichts als die Idotie des Bewohners…

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Tiffe,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Machbar ist sicherlich fast alles, jedoch sollte man sich die Frage nach dem Sinn und der Batterieversorgung stellen. Und doch. man kann überprüfen welche Daten ein Gerät sendet und wieviel Datenverkehr ein Gerät produziert. Aber das wissen Sie als Elektroniker sicherlich.

    • Meine Befürchtung und absolute Abneigung gegen die zwangsweise installierten Rauchmelder haben mich hierhergeführt. Es wird mir von allen Seiten versichert, daß diese Pflicht sind und ich nichts dagegen unternehmen kann. Ich bin also gezwungen, diese Fremdkörper in meiner Wohnung zu haben, einen an der Schlafzimmerdecke und einen über der Wohnküche. Von Anbeginn war ich strikt gegen diesen Einbruch in meine Privatspäre, und die Frage, ob sich darin nun tatsächlich Kamera und Mikrophon befinden, werde ich sehr wahrscheinlich nicht definitiv beantwortet bekommen.
      Ich habe zur Zeit einen Riesenärger mit einer Installationsfirma, und am liebsten würde ich die Rauchmelder weit wegwerfen. Ich hab die Melder in dickes Tuch gewickelt (da diese ständig zu allen Zeiten anfangen zu piepen) und in einem Raum außerhalb meiner Wohnung untergebracht. Ich will die einfach nicht in meiner Wohnung haben.
      Kann mir bitte jemand helfen, zu erfahren, was ich tun kann? „Deutschlandweite Pflicht“.. das kann doch nicht wahr sein!

      • Sebastian Fischer

        Zuerst müsste man die Frage stellen, warum diese Melder die ganze Zeit piepen? Wissen Sie um was für ein Modell es sich handelt?

      • Ich habe es genau so gemacht:) und jetzt Post von der Installationsfirma bekommen. „Wir haben Grund zu der Annahme dass die Melder nicht angebracht sind“
        Ich empfinde ähnlich! Nehme es als Eingriff in meine Privatsphäre wahr:/

      • Hallo, wie hat sich die Angelegenheit entwickelt?
        Wir haben auch eine Aversion gegen etwas, was einfach so aufgezwungen wird. Und ja, es ist alles möglich, meiner Ansicht nach. Wir haben unseren RM im Schlafzimmer demontiert. Irgendwann wurden wir angerufen, dass Signale gesendet werden, dass der RM ein Problem hätte. Irgendwann kam eine SMS, die ich nicht mal gesehen hatte, mit Sanstäglichem Termin. Samstags um 9 klingelte jemand dann. Wir fühlten uns regelrecht überfallen und haben ihn nicht rein gelassen.
        Ich möchte gerne die Rechtslage wissen. Da scheint viel Desinformation zu kursieren.

        • Sebastian Fischer

          Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Vermieter beauftragen mit dieser Funktion in den meisten Fällen Messdienstleister welche Rauchmelder des Typ B oder C installieren. Diese Melder sind in der Lage Ihre Funktionsfähigkeit selbst zu prüfen und auch festzustellen ob sie an der Decke montiert sind oder nicht. Was genau verunsichert Sie?

  2. Danke Herr Fischer für Ihr Video und dass Sie sich der Thematik annehmen. Nachdem ich nun Post von der Installationsfirma bekommen habe (dass ich die Rauchmelder wieder anbringen soll weil Ihnen auf irgend eine Art gemeldet wird dass diese nicht ordnungsgemäß installiert sind) , wollte ich mich schlau machen inwiefern eine Überwachung durch Rauchmelder möglich ist. Ich empfinde sie als blinkende Fremdkörper in meiner Wohnung. Meine Rauchmelder sind von der Firma Techem, auf dem Melder steht: Funk-Rauchwarnmelder 2
    04237606LL
    Art-Nr 580110
    Manufacturer Astral-Secal GmbH

    Ich vermute es gibt keine Kamera, finde Ihre Ausführungen beruhigend. Dieses komische Gefühl es nicht haben zu wollen und misstrauisch zu sein, bleibt dennoch.

    Danke für die Kommentarfunktion:)

    • Ich habe eine Katze und die richt den Rauch früher als der Rauchmelder der auch mal kaputt gehen kann .

    • in den Techem Geraten befinden sich Kameras und Mikrofone, die mit einem Empfänger kommunizieren können.
      wie jede Kommunikation, kann auch diese, egal durch wen, missbraucht werden.
      Problematisch ist die Aussage, was Objektive und Mikrofone ANGEBLICH NICHT können.

      Letztendlich kann meine und die Anwesenheit weiterer Menschen in meiner Wohnung überwacht werden. Speicherkapazität über 10 Jahre in ein ganz ganz schwaches Gegenargument, schließlich werdens selbst Gespräche mit dem Handy nur befristet aufgezeichnet, allerdings werden Speichermedien und Kapazität täglich besser.

      Wer das alles verharmlost, hat sicherlich auch kein Problem mit der Bargeldabschaffung.

      • Sebastian Fischer

        Gibt es einen Beleg für Ihre doch recht „mutigen“ Behauptungen? Es gibt nachweislich keine Kameras in den Rauchmeldern der Firma Techem! Wozu auch!?

  3. Es ist technisch heute alles möglich, alles. Für mich sind das Methoden wie zu Stasi Zeiten. Ich habe das Gefühl der totalen Überwachung wie es in einer Demokratie nicht sein sollte. Es ist Zwang und der passt zu Diktaturen. Ich bin zu 100% gegen so was.

  4. Die ganze Sache ist eigentlich sehr einfach zu beurteilen. Jede Einmischung durch Dritte ist in meiner Wohnung nicht willkommen, erst recht nicht solche, die fragwürdig bezüglich der Offenlegung meiner Privatsphäre sind.

    Und das sind die Funkrauchmelder, Hager 680210, die permanent mit dem Betreiber verbunden sind über zentralen Router im Treppenhaus, definitiv. Wenn hier jemand zufälligerweise Zigaretten raucht, oder wenn man einen offenen Kaminofen betreibt, oder oder oder, dann löst der Alarm aus, es geht eine Meldung über Router an die Betreibergesellschaft.

    Und wenn das öfter passieren sollte, oder vielleicht auch nur 1 x, dann wird der oder der Vermieter nachfragen, was denn da los ist in der Wohnung.

    Obwohl den das Null und nichts angeht.

    So sind halt die Fakten, und ich war alles andere als einverstanden, als die Montageleute hier ankamen, und übrigens zielstrebig jeden Raum betraten ohne vorherige Erlaubnis durch mich. Dementsprechend habe ich mich dann auch geäußert diesen Leuten gegenüber.

    Weder der Vermieter, noch die Betreiber- / Installationsfirma, die natürlich davon profitieren, können in dem Sinn was dafür, da eben gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. So versteckt sich aber einer hinter dem anderen, nur die Wohnungs- bzw. Hauseigentümer sind am Ende die Dummen.

    Ich habe nach dieser „verschärften“ Rauchmelderaktion (erste dazu war ja schon vor ein paar Jahren) überall gehört, dass die Betroffenen verärgert waren über die Bevormundung und deren Folgen.

    Die Ursache für die ganze Sache liegt im übereifrigen Nannystaat, den wir haben. Wer Rauchmelder will, sollt sich die installieren lassen, aber Zwang dazu hat bei erwachsenen Menschen nichts zu suchen, und wird sich als Bumerang erweisen.

    • Sebastian Fischer

      Weder der Vermieter, noch die Betreiber- / Installationsfirma, die natürlich davon profitieren, können in dem Sinn was dafür, da eben gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. So versteckt sich aber einer hinter dem anderen, nur die Wohnungs- bzw. Hauseigentümer sind am Ende die Dummen.

      Das ist niocht ganz korrekt. Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Montage von Rauchmeldern zu Fernwartung. Insofern hätte der Vermieter durchaus die Möglichkeit „einfach“ Melder zu montieren. Die Kosten für die jährliche Wartungen wären dann jedoch natürlich deutlich höher.

  5. Danke für diesen Beitrag. Ich habe ihn gefunden, weil mich das Thema eher aus dem Argwohn heraus interessiert, ob jemand handelsübliche bzw. verpflichtend einzubauende Rauchmelder manipulieren könnte, um mit illegalen Ton- oder Kameraaufnahmen Plattformen zu bedienen, an denen Spanner ihre Freude hätten… Nach dem Lesen aber bin ich beruhigt, da allein der Aufwand, wenn man sich das klar macht, in ziemlich ungünstigem Verhältnis zum „Nutzen“ für den Kriminellen stünde. Zumal die Rauchmelder ja im Zentrum der Aufmerksamkeit etlicher um ihre Privatsphäre bangender Menschen zu stehen scheinen… Ich muss über meine Paranoia schmunzeln. In Einzelfällen sind Manipulationen sicher mit krimineller Energie möglich, aber statistisch bestimmt nicht sehr wahrscheinlich.

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