Last Updated on 21. April 2022 by Sebastian Fischer
Teil 8 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: Planung und Einbau eines Rauchmelders Teil IV (Dachschrägen)
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Bei der Montage von Rauchmeldern gelten für Decken mit mehr als 20° Neigungswinkel besondere Bestimmungen. Unter 20° Neigungswinkel sind die Decken wie horizontale Decken zu sehen.
Ab 20° Neigung muss der Rauchwarnmelder zwischen 0,5m und 1m von der Deckenspitze entfernt installiert werden.
Sollte die Zimmerdecke sowohl zu einem Teil aus einer schrägen als auch zum Teil aus einer horizontalen Decke bestehen, wird zwischen 2 Fällen unterschieden:
(1) der horizontale Deckenanteil ist max. 1m breit
→ Melder wird an der Schräge montiert
(2) der horizontale Deckenanteil ist breiter als 1m
→ Melder wird in der Mitte der horizontalen Decke befestigt


Sebastian Fischer

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