Last Updated on 26. Juni 2023 by Sebastian Fischer
Mit diesem Titel erschien im November des letzten Jahrs ein Beitrag auf der Webseite der Mopo der immer wieder für Diskussion sorgt. Genau aus diesem Grund haben wir uns den Beitrag einmal näher angeschaut und einem FactCheck unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
Worum geht es in dem Beitrag?
In diesem Beitrag äußert die Physikchemikerin Dr. Irine Schwier, bei der es sich laut der Mopo um eine Expertin handelt, ihre Sorge zu der Strahlung von Funkrauchmeldern.
„Die Geräte sind in mehrfacher Hinsicht problematisch, denn wir haben hier Ultraschallmikrofone, die Bewegungsprofile indirekt über eine Abstandsmessung detektieren.“
Bei dem Beitrag scheint es sich um Rauchwarnmelder zu handeln, welche durch einen Meßdienstleister aus der Ferne ausgelesen werden können. Ihre Sorge ist, dass diese Ultraschallmikrofone bedenklich für die Gesundheit sind und ebenso in der Lage sein könnten Bewegungsprofile aufzuzeichnen. Des weiteren weißt Sie auf die starke Reglementierung der Ultraschall am Arbeitsplatz hin, wohingegen es für Wohnräume keine Regelung gibt. Neben der Strahlung (Ultraschallwellen) sieht Sie ein Problem in der Möglichkeit des Zuganges an der Auslesestation der Melder im Hausflur, da dort Kabel mit den Wohnungsnummer ankommen und somit eine einwandfreie Zuordnung zu den jeweiligen Mietern möglich ist.
Faktencheck
Warum handelt es sich bei Dr. Irene Schwier um eine Expertin?
Die Erklärung warum es sich bei der Doktorin, mit dem Fachgebiet Chemie- und Nuklearwaffen, um einen Expertin für Rauchmelder handelt, bleibt die MoPo leider schuldig. Ihre Kompetenz in Bezug auf Ihren Fachbereich möchte ich nicht anzweifeln, jedoch ist man mit dieser eben kein Experte für Rauchwarnmelder.
Ultraschallmikrofon zeichnen Bewegungsprofile auf?
Hier wird aus einer Vermutung, bzw. einer Sorge, ein Fakt. Sicherlich wäre es möglich aus den gesendeten und empfangenen Ultraschallsignalen mehr Informationen als die korrekte Position des Melders an der Decke zu gewinnen, jedoch stellt sich hier die Frage : „Warum“? Was soll der Meßdienstleister mit diesen Daten anfangen? Abgesehen davon würde der Meßdienstleister bei bekanntwerden einer solchen Lücke Gefahr laufen seine Auftraggeber zu verlieren. Dies wäre ein Schaden in Millionenhöhe.
Wo sind die strengen Richtlinien für Ultraschall am Arbeitsplatz geregelt?
Leider konnten wir keinen Hinweis, trotz intensiver Recherche, für strenge Richtlinien für Ultraschall an Arbeitsplätzen finden. Allein in einem Dokument von Dr. Jürgen H. Maue zum Thema „Messung und Beurteilung von Ultraschallgeräsuchen am Arbeitsplatz“ findet sich folgender Absatz:
Auch für reine Ultraschallbelastungen, das heißt für Frequenzen oberhalb von 16 kHz, werden in der VDI 3766 keine Richtwerte gegeben. Dabei treten bei Ultraschallbelastungen mit höheren Schalldruckpegeln bekanntlich verschiedene Beeinträchtigungen auf, wie z.B. Kopfschmerzen,
Schwindel, Übelkeit und Druckgefühl auf den Ohren.
Quelle: https://pub.dega-akustik.de/DAGA_2012/data/articles/000013.pdf
Wie hoch ist die Sendeleistung eines solchen Funkrauchmelders?
In dem Beitrag äußert Frau Dr. Irine Schwier auch Ihre Sorge bezüglich der Sendeleistung bezüglich des verbauten Funkmoduls. In der Regel sendet das Funkmodul einmal im Monat ein Datenpaket an den Datensammler im Treppenhaus. Dabei beträgt die Sendeleistung nur ein Bruchteil der Sendeleistung eines Mobilfunkgerätes. Ein häufigeres und stärkeres Senden der Daten würde zum vorzeitigen Ausfall der im Rauchmelder verbauten Batterie führen.
Warum ist der Zugang zu der Auslesestation öffentlich?
Interessant ist der Hinweis, dass Kabel an dieser Auslesestation ankommen welche mit den Wohnungsnummern versehen sind. Zur Erinnerung: Es handelt sich um Funkrauchmelder. Im Beitrag ist ein Bild zu sehen, welches das Geheimnis schnell lüftet. Es handelt sich vermutlich um die Verteilung der Satellitenanlage des Hauses und nicht um die zentrale Einheit der Funkrauchmelder.
Fazit
Sorgen und Unsicherheit in Bezug auf ein Produkt welches aus den eigenen 4 Wänden nach Außen kommuniziert sind sicherlich immer begründet. Niemand möchte die Hoheit über die Informationen die die Wohnung verlassen verlieren. Jedoch sollte man sich eben auch die Frage stellen welchem Zweck dieses Gerät dient. Im Zweifelsfall sollte man hier das Gespräch mit dem Hausverwalter oder Eigentümer suchen und nach alternativen Möglichkeiten suchen. Möglich wären hier zum Beispiel Rauchmelder die nicht über Funktechnik verfügen und Ihren Dienst autark verrichten. Zur Prüfung bzw. Wartung der Melder müsste dann jedoch einmal im Jahr eine Fachkraft die Wohnung betreten.
Auf der anderen Seite, sollte man jedoch auch Beachten, dass der Vermieter in der Pflicht der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchmelders ist. Der einfachste dieser Sicherstellung für den Vermieter ist hier sicherlich ein solcher ferngewarteter Rauchmelder, da dieser ohne Betreten der Wohnung gewartet werden kann. Eben zu dieser Wartung gehört auch die Prüfung des Montagortes des Rauchmelders. Genau zu diesem Zweck verfügen solche Melder über Ultraschallsensoren. Diesen Sensoren werden in der Regel nur einmal im Monat bemüht, da sonst die Energieversorgung für 10 Jahre überhaupt nicht möglich wäre.
Disclaimer: Rauchmelder-Experten.de ist weder ein Vertrieb solcher Produkte noch haben wir ein größeres Interesse die Produkte der Meßdienstleister zu bewerben. Es geht in diesem Beitrag nur um die Richtigstellung falscher bzw. fragwürdiger Information.

Sebastian Fischer

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Sehr geehrter Herr Fischer,
ich schreibe aus Berlin und habe sowoh Ihren Beitrag als auch den Artikel in der Mopo zur Kenntnis genommen. Ich zweifle nicht an den Kompetenzen einer Doktorin für Physik, ein Ultraschallmikrofon in seiner Wirkungsweise beurteilen zu können. Aber der Grund meiner Antwort auf Ihren Beitrag hier ist ein anderer. In den letzten Tagen wurden bei uns im Hause Rauchwarnmelder eingebaut, die von einer Firma mit Namen Zenner stammen. Sie blinken alle 46 sec. und haben, was man aber erst durch Nachfrage beim Hersteller erfährt, ein Funksignal im Abstand von 180 sec.. Hier scheint sich die Technik doch so weit entwickelt zu haben, dass trotz dieser Funkdichte eine Batterielebensdauer von 10 Jahren gewährleistet ist. Das zweite Modell von Zenner funkt nur zweimal im Monat, ist aber bei uns nicht verbaut worden. Ich hebe seit dem Einbau Schlafstörungen, komme nicht mehr zur Ruhe. So werde ich jetzt Ihrem Ratschlag folgen und einen nicht funkenden Warnmelder einbauen, den ich jährlich gern überprüfen lassen werde. Denn gesetzlich verlangt wird ja wohl nur ein Brandmelder, der funktioniert. mfg aus Berlin, M.T.
Sehr geehrter Herr Tagold,
zu dem Beitrag der Mopo. Es geht weniger um die Möglichkeit, als um das was tatsächlich stattfindet. Der gesamte Beitrag der Mopo steht auf sehr wackeligen Beinen und strotzt vor Fehlinformationen.
Zu Ihrem Rauchmelder. Die Demontage des Melders sollten Sie mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung sicherheitshalber absprechen.
Sehr geehrter Herr Fischer,
Ich habe 2 Fragen:
Es wird hier einmal von Ultraschallmikrofonen geschrieben, die Bewegungen im Raum – bzw. eine eventuelle Rauchentwicklung erkennen.
Und zum anderen Ultraschallsensoren, die Daten über die Funktion des Rauchmelders und die Bewegungen im Raum an eine Datensammelstelle per Funk, der nur einen Bruchteil der Funkleistung eines Mobiltelefones hat, gesendet.
Sind das unterschiedliche Dinge: Ultraschall-Mikrofone und Ultraschall-Sensoren?
Das würde bedeuten: Einmal werden Mieter mit den Ultraschallwellen der Mikrofone belastet, die ja immer im Einsatz wären, um Rauch zu entdecken und zum anderen mit der monatlichen Funkübertragung.
Meine zweite Frage in diesem Zusammenhang wäre dann:
Haben auch herkömmliche Rauchmelder – also ohne Funk – Ultraschallmikrofone, um Bewegungen zu messen – bzw. Rauch oder geht das bei herkömmlichen Rauchmeldern – ohne Funk – mit einer anderen Technik?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Struve,
in beiden Fällen handelt es sich um ein Bauteil. Dieses sendet in Intervallen meist weniger als 1x Monat einen Ultraschallton aus um zu prüfen ob sich der Melder noch an der Decke befindet. Diese Technik wird nur bei Melder des Typ C (Melder zur Fernwartung) angewendet. Der Ultraschallsensor dient nicht zur Raucherkennung!