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Warum Pyrexx Rauchmelder nicht vom VdS zertifiziert sind?

Last Updated on 28. April 2021 by Sebastian Fischer

Immer wieder stellen uns Kunden diese Frage. Im Internet nahm Christian Rahbari für die Pyrexx GmbH (Pyrexx Rauchmelder gibt es bei uns hier —->) öffentlich Stellung zu einem Rechtsstreit zwischen dem Rauchmelder-Hersteller und der Vertrauen durch Sicherheit (VdS) Schadensverhütung GmbH. Vor dem Landgericht Berlin wurde der Rechtsstreit 2010 beigelegt. In einer Pressemitteilung verkündete die VdS Schadenverhütung GmbH aus Köln damals, dass der Prozess durch einen Vergleich beendet wurde, mit dem Beschluss, dass das VdS-Prüfsiegel nicht unrechtmäßig verwendet werden darf.

logo-nanoZu den Hintergründen: Das Rauchmelder-Unternehmen Pyrexx kaufte zwischen 2005 und 2007 Rauchwarnmelder bei einem anderen Hersteller ein. Zum Zeitpunkt des Einkaufs hatte die VdS diese Rauchwarnmelder bereits auf die Einhaltung der DIN EN 14604 geprüft. Die Rauchmelder die Pyrexx erhielt, waren sowohl mit dem gesetzlichem CE-Zeichen als auch mit dem privaten VdS-Logo versehen.

In den ursprünglichen Lieferungen der Rauchwarnmelder enthalten, waren Schrauben und Dübel zur Montage an der Decke. Diese tauschte Pyrexx gegen ein unternehmenseigene Universalbefestigungsmittel. Die MHF-Montagetechnik von Pyrexx war bewehrt, vor allem bei der Montage von Rauchmeldern an der Decke.

Pyrexx vertrieb die Rauchmelder mit dem Befestigungsmittel bereits für geraume Zeit bis die VdS Einwände gegen das Montagemittel im Herbst 2008. Pyrexx erhielt daraufhin eine Abmahnung von der VdS, welche besagte, dass der Wechsel des Montagemittels eine zertifizierungsrelevante Veränderung des Rauchmelders sei. VdS verlangte eine komplette Neu- bzw Nachzertifizierung, welche etwa 30.000,00 € an Kosten mit sich trug.

Um die Einhaltung der DIN EN 14604 bei diesen Rauchmeldern zu gewährleisten, holte Pyrexx ein umfangreiches Gutachten durch ein anerkanntes Prüflabors (KRIWAN) ein. KRIWAN ist als staatlich notifizierten Zertifizierer anerkannt und somit berechtigt das Kennzeichen zu vergeben. Auf der Grundlage des §11 des Bauprodukte-Gesetzes ist KRIWAN der VdS Schadenverhütung GmbH rechtlich gleichgestellt.

Das Prüflabor kam zu einem anderen Schluss als die VdS, namentlich, dass die Veränderung durch das Montagemittel keine Neuzertifizierung entsprechend der DIN EN pyrexx-px1-black214604 erforderlich macht. Pyrexx holte zudem ein weiteres Gutachten des TÜV Nord Zert in Essen ein. Hier wurde bestätigt, dass keine technischen Bedenken gegen das Pyrexx Befestigungsmittel bestehen.

Somit versichert Pyrexx alle technischen Anforderungen der DIN EN 14604 eingehalten zu haben. Pyrexx lässt in der Internetmitteilung erläutern, dass die VdS Schadenverhütung GmbH in dem Prozess markenrechtliche Ansprüche in Bezug auf ihr eigenes Logo geltend gemacht hatte. So sollte Pyrexx das markenrechtlich geschützte und private Logo der VdS auf den Rauchwarnmeldern des Fremdherstellers entfernen, auch wenn das Unternehmen das Logo dort nicht angebracht hatte und Pyrexx die Einhaltung aller technischen Normen gewährleisten konnten.

Da der Rechtsstreit mit einem Vergleich beigelegt wurde, gibt es nun kein Urteil, dass die Rechtsauffassung von Pyrexx oder der VdS explizit bestätigt. Somit wurde rechtlich nicht entschieden, ob die VdS aus ihrem Markenrecht heraus verhindern kann, dass ein Käufer von Rauchwarnmeldern technische Verbesserungen am Befestigungsmittel dieses Produktes vornehmen darf. Das Berliner Gericht erteilte lediglich einen rechtlichen Hinweis und bezeichnete den Rechtsstreit als offen. Pyrexx erklärte sich dazu bereit die Restbestände der Rauchmelder von 2005 bis 2007 auszutauschen oder das VdS-Logo unkenntlich zu machen. Da das Unternehmen mittlerweile größtenteils den Rauchwarnmelder PX-1, hergestellt von der Tochtergesellschaft PX Technologies GmbH, vertreibt, stellte dieser Ausgang des Prozesses keine großen Umstände für das Unternehmen da. Bei dem PX-1 ist das unternehmenseigene Befestigungsmittel in den Rauchwarnmelder integriert. Das Montagemittel ist gründlich geprüft worden und trägt das EU Konformitätszertifikat gemäß DIN EN 14604, zertifiziert durch das Testzentrum KRIWAN. Zudem hat der TÜV Nord Zert dem PX-1 ein Qualitätsgütesiegel verliehen. Dies zeigt, dass der PX-1 allen Qualitätsmaßstäben gerecht wird

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Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit 2009 im Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Seit 2011 Geschäftsführer und Inhaber der Firma Rauchmelder-Experten.de, ist er mit Herz und Seele im Bereich privater und gewerblicher Brandschutz unterwegs. Natürlich ist hat er die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich absolviert und erneuert diese regelmäßig. Mit Projekten wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de versucht er, das Thema Brandprävention auch im Umfeld von Kinder zu etablieren.

5 comments

  1. Der vds und test haben manchmal seltsame Prüfpunkte…..

  2. Man benötigt kein zertifiziertes Unternehmen, um das CE-Logo verwenden zu dürfen – das Logo besagt lediglich, dass man als Hersteller oder Importeur versichert(!), alle relevanten Normen einzuhalten und die notwendigen Prüfungen durchgeführt zu haben. Das Logo ist also kein Prüfsiegel, sondern eine (strafbewehrte und rechtlich vorgeschriebene) Erklärung. Sein Zweck ist es, eine nachträgliche(!) rechtliche Handhabe gegen Hersteller oder Importeure zu haben, welche unnötig gefährliche Gegenstände in Umlauf bringen.

  3. Magnet-Gelklebe-Pad-Technik, können Sie ja auch erwähnen, denn genau dieses verwendet Pyrexx. Dabei fällt das Wort Magnet auf. In diesem Fall kann ich den VdS verstehen, denn Magnete könnten den Rauch am Eindringen in der ersten Brandphase behindern. Dies sollte natürlich geprüft werden, da es um die Sicherheit von Menschen geht.
    Warum Verwenden sie kein anderes Montagemittel? Letztendlich leidet die Qualität ihrer Produkte dadurch. Hat Pyrexx eine Antwort darauf und belegte Tests, sodass elektromagnetische Wirkung auf Rauch dokumentiert wird?
    Gruss Thomas

    • Warum glauben Sie das ein Magnet Wirkung auf Rauch hat? Im Rauch sind keine magnetische Partikel! Wie aus dem Beitrag hervorgeht, wurde der Rauchmelder vom TÜV Kriwan zertifiziert. Der TÜV Kriwan zertifiziert genau wie der VdS die Rauchmelder gemäß der DIN14604. Somit sollte der Nachweis doch erbracht sein, dass es keine Wirkung des Magnetpades gibt, oder?

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