Letzten Blogbeiträge

VdS zertifizierte Rauchmelder – Was hat sich verändert?

Last Updated on 10. September 2019 by Sebastian Fischer

VdS Logo

Fast täglich erreichen uns Anfragen von Kunden nach den von der Feuerwehr empfohlenen VdS-zertifizierten bzw. VdS-anerkannten Rauchmeldern und warum jetzt weniger dieser Melder in unserem Shop zu finden sind.

Ein kurzer Exkurs zur Sicherheit:

VdS ist ein unabhängiges Prüfinstitut mit dem Schwerpunkt Brandschutz und Sicherheit. Dabei steht das VdS für „Vertrauen durch Sicherheit“. U.a. prüfte VdS, wie viele weitere Zertifizierungsstellen in Deutschland und der EU, Rauchmelder gemäß der EU-Norm DIN EN 14604 und vergab für diese bei Erfüllung aller Vorgaben das VdS-Zertifikat.

Im Jahr 2011 hat VdS dann zusammen mit weiteren Fachleuten für Brandschutz eine Richtlinie entwickelt, die zusätzliche Sicherheitsmerkmale für Rauchmelder fordert.

Zur Info: Technische und normative Hintergründe

Die Gründe hierfür erklärt uns Christoph Haupt, Prüf-Experte für Rauchmelder in den VdS-Laboratorien:

„Die kostengünstigen Rauchwarnmelder können hunderte Leben retten. Entscheidend hierfür ist natürlich ihre belegte Qualität. Prüferfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass nach den EU-Normen 14604 zertifizierte Melder nicht immer den erforderlichen Ansprüchen gerecht werden, zB bei der Batterielebensdauer, der Fertigungsqualität und der wichtigen Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Beeinträchtigungen.“

VdS hat deshalb 2009 ein praxisgerechtes Anforderungsprofil entwickelt, das auch in die entsprechende Europanorm überführt werden soll. Da sich Norm-Überarbeitungen auf EU-Ebene bekanntlich über Jahre hinziehen, hat VdS die wichtigen Zusatzanforderungen an die Zuverlässigkeit der Melder gemeinsam mit der stark von der Feuerwehr geprägten vfdb, der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V., im Jahr 2011 umgesetzt: In den VdS-Richtlinien 3131 und, inhaltlich gleich, den vfdb-Vorgaben 14/01. Damit Rauchmelder-Hersteller sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen konnten, wurde eine Übergangszeit bis zum 31.03.2015 eingeräumt.

Zusammenfassung:

Was bedeutet das für den Konsumenten?

Kurz gesagt: Seit Ende März 2015 tragen nur noch nach den erweiterten VdS- und vfdb-Richtlinien geprüfte Melder weiter das VdS-Qualitätssiegel.

Die von VdS nur nach den momentanen EU-Normen anerkannten Rauchmelder tragen seit Ende März 2015 nur noch das CE-Zeichen.

Auch das Q wie „Qualitätsrauchwarnmelder“ wird von anderen Stellen nur für nach den neuen VdS- und vfdb-Vorgaben geprüfte Melder vergeben.

Da die gesetzliche Rauchmelderpflicht Melder entsprechend der DIN EN 14604 fordert, sind auch Geräte ohne VdS- oder Q-Zertifizierung weiterhin zur Erfüllung der Bauordnung geeignet, solange diese das CE-Zeichen tragen. Das CE-Siegel richtet sich an Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern, ist aber kein Qualitätssiegel.

Die mit den erweiterten Qualitätsvorgaben VdS-anerkannten Melder finden Sie auf

http://www.vds-home.de/infopool/produktdatenbank/

oder Sie erkennen sie am VdS-Logo in unserem Shop.

Jetzt den passenden Rauchmelder finden!

The following two tabs change content below.

Sebastian Fischer

Sebastian Fischer ist seit 2009 im Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Seit 2011 Geschäftsführer und Inhaber der Firma Rauchmelder-Experten.de, ist er mit Herz und Seele im Bereich privater und gewerblicher Brandschutz unterwegs. Natürlich ist hat er die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erfolgreich absolviert und erneuert diese regelmäßig. Mit Projekten wie www.buschi-wird-feuerwehrmann.de versucht er, das Thema Brandprävention auch im Umfeld von Kinder zu etablieren.

13 comments

  1. Bitte geben Sie auch das KRIWA Testzentrum (geichbedeutend mit dem VdS) als notifizierte bzw benannte Stelle mit an.

  2. sorry KRIWAN tesetzentrum muß es heißen

  3. Nocheinmal : KRIWAN Testzentrum

  4. Manfred Rupprecht

    Rauchmelder gesucht, der zu 100% bestimmungsgemäß funktioniert ohne Nebenfunktionen wie illegale Bild- und Tonübertragung!

  5. So ein Schwachsinn. Wie sollte ein Rauchmelder denn Ton- und Bildsignale weitergeben? Per eingebautem GSM Mobilfunk samt SIM-Karte? Für 10 Euro? Oder per WLAN ohne den WLAN-Schlüssel des eigenen Netzes zu kennen?

  6. Ich suche Rauchmelder die auch ohne Funk Vds zulässig sind z.B an eine Zentrale Gefahrenmeldeanlage.

    • Grundsätzlich enstprechen alle Rauchmelder die gemäß der DIN EN 14604 zertifiziert sind der Norm und dürfen somit als Rauchwarnmelder betrieben werden. Eine Ausstattung mit einem Funkmodul ist dabei nicht notwendig. Was genau soll realisiert werden?

  7. UNGLAUBLICH

    mit was für einer Dreistigkeit hier Sicherheit, u.a., auf Kosten der Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen betroffenen Bürgers suggeriert, beziehungsweise einem regelrecht aufgedungen wird – welche er dazu auch noch zu aller Schande bezahlen darf.

    Soetwas ist in Pe*****ion nicht zu überbieten!

    Ich habe bereits bei der Installation vor ca. 2 Jahren in meiner Wohnung den ISTA Verein kontaktiert und nach der rechtlichen Grundlage für den Einsatz von implementierten Tranceivern in ihren Produkten gebeten – ohne Erfolg!

    Diesen gibt es meiner Meinung nach überhaupt NICHT!

    Ich warte noch Heute noch auf Antwort.

    Gerichte werden hier noch einiges zu klären haben.

    Was für eine Farse in der Geräte Alibi Beschreibung von ISTA:

    „Der Rauchmelder ist mit einer Plombe ausgestattet, die bei einer Demontage zerstört werden würde. Diese Plombe gewährleistet Manipulationssicherheit und Diebstahlschutz in einem.“

    Also noch einmal:

    Einen Rauchwarnmelder der in MEINER WOHNUNG an der Decke OHNE MEINE EINWILLIGUNG MEHRFACH MONTIERT wurde muss man DURCH EINE PLOMBE VOR DIEBSTAHL und MANIPULATION SCHÜTZEN? – Fussfesseln haben auch Plomben… und zeigen an wo man sich aufhält… nein, Nicht?

    Das ist eine absolute Beleidigung meines IQ durch – schnitt – es

    Oder das:

    „Selbstverständlich lässt sich der Rauchmelder bequem in ein Funksystem einzubinden“

    Ach ja wirklich? In was für eines denn… na, raus damit?

    Und das Ohne rechtliche Grundlage, dazu in geschützten Räumen, einfach SO… das ist schon starker Tobak und für mich…

    „komplett rechtswidrig“.

    Das hat nichts mehr mit CE Norm AE 14604.2005 zu tun, sondern gehört in eine ganz andere Abteilung.

    Oder gibt es auch eine Zertifizierung für das verwendete Funksystem? Der ach so schützenswerte Mieter wird nicht darüber informiert was a.) mit seinen per Funkübermittlung gesendeten Daten geschieht, noch b.) über die Art und Funktionsweise der Datenaustausches.

    Hört hier jemand den Bundes Datenschutz Beauftragten?

    Es handelt sich hier definitiv um einen genehmigungspflichtigen – deshalb illegal betriebenen tranceiver so, wie alle illegal vertriebenen und betriebenen produkte dieser Art, selbst wenn sie nur für 3,99 Euro aus china kommen.

    Wir werden doch alle soetwas von verarscht, dass die Bäume alle(ine) nur vom hinsehen umfallen.

    Geltendes Recht wird einfach ignoriert…

    • Sebastian Fischer

      Sehr geehrter Herr Caliostro,

      mit Verlaub, aber ich glaube Sie haben hier einiges falsch verstanden. Ein normaler Rauchmelder, von uns oder aus dem Baumarkt, beeinflusst Ihre Privatsphäre überhaupt gar nicht. In solchen Meldern ist eine Batterie, eine Rauchkammer und Elektronik zur Auswertung der Messergebnisse. Nicht mehr und nicht weniger. Ihre Sorge in Bezug auf Datenschutz, Abhören … kann sich wenn überhaupt nur auf Geräte zur Fernwartung beziehen. Diese werden einzig und allein von Meßdienstleistern verbaut. Jedoch auch diese Geräte sind nicht in der Lage Sprache oder Videos aufzuzeichnen oder gar zu übertragen. Allein die Batterie macht hier schon einen Strich durch die Rechnung. Es handelt sich bei solchen Geräten auch nicht um Tranceiver, sondern um Transmitter, da diese nur senden und nicht empfangen. Gesendet werden hier nur Daten in Bezug auf die Position des Gerätes bzw. auf einen Freiraum um das Gerät und der Status der Rauchkammer und Batterie. Die rechtliche Grundlage für die Montage von Rauchmeldern bietet hier die Rauchmelderpflicht in den jeweiligen Landesbauordnungen.

      In Bezug auf die Anschuldigung an uns, möchte ich Sie bitten den Ton zu wahren. Gerne beantworten wir gestellte Fragen sachlich, jedoch nicht in diesem Ton.

  8. Erhellender Artikel, danke – noch ne Frage dazu:
    Manche Rauchwarnmelder haben zusätzlich der 14604 Norm / VdS 3131 eine weiteres VdS Siegel (G22xyzz) – was haben diese zu bedeuten?
    — Ich hab auf der vds webseite nach den bestimmten Nummern/Siegeln gesucht -und gefunden. Ergo hat sich die Herstellerfirma bemüht, doch mehr sagt mir das nicht.

    –danke schonmal!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*