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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Nach dem schrecklichen Unglück in Backnang im Frühjahr 2013, wurde auch in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht beschloss. Diese trat zum 11.06.2013 für Neubauten in Kraft. Am Beispiel der Stadt Karlsruhe bedeutet das für die städtische Volkswohnung GmbH die Anschaffung und Installation von 30.000 Rauchmeldern! Der Aufwand lohn sich: Jedes Jahr sterben allein im Südwesten der Republik 50 Menschen an den Folgen eines Brandes – 70% davon nachts an Rauchgasvergiftung, da wir im Schlaf den Brandgeruch nicht wahrnehmen können.

Inhalt der Rauchmelderpflicht BW

Ausgerüstet werden müssen laut dieser Pflicht alle Aufenthaltsräume in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Nutzungsräumen. Bis zum 31.12.2014 gab es eine Übergangsfrist für Bestandsbauten. Bis zu diesem Datum, musste jede Wohnung mit Rauchmeldern
ausgestattet sein.
Die Kosten für die jährliche Wartung und auch eventuelle Kosten für Batterie sind vom Besitzer der Wohnung, sprich dem Mieter, zu tragen. Die Anschaffung, sowie die Montage, trägt der Eigentümer/Vermieter.

Dies ist in der Landesbauordnung geregelt:

“7) Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.” (Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg)

Besonderheit in Baden-Württemberg

Entgegen den Rauchmelderpflichten in den restlichen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg eine Besonderheit. Die Ausführungen zur Rauchmelderpflicht sind nicht wie sonst in dem Bereich Wohnungen, sondern im Bereich Brandschutz eingegliedert worden. Dies hat zur Folge, dass sich der Wirkungsbereich der Pflicht auf z.B. Kindergärten mit Schlafräumen, Hotels oder Pflegeeinrichtungen bezieht. Auch die Begrenzung auf Schlafzimmer und Kinderzimmer findet nicht mehr statt. In der Landesbauordnung von Baden-Württemberg wird von „Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen“ gesprochen.

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Feuerwehr und die knappe Mehrheit der Bevölkerung sind für Rauchmelderpflicht

Auch die Feuerwehr Karlsruhe begrüßt die Rauchmelderpflicht, da sie sich bereits seit Längerem für den flächendeckenden Einsatz von Rauchmelder eingesetzt hat. Der Leiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz empfiehlt, für gute Rauchmelder besser ein wenig mehr auszugeben, um auch ein Gerät mit langer Lebensdauer und geringer Fehlalarmquote zu erhalten – die Sorge vieler Bürger!

Aber selbst wenn es mal zu einem Fehlalarm kommen sollte, sind Rauchmelder unverzichtbar: Nur wenigen ist bewusst, dass die Rauchgasentwicklung bei einem Brand rasend schnell geht – schon in der Schwelphase bleiben nur 2 – 4 Minuten (!) zur Flucht, danach ist die Konzentration des giftigen Gases schon so hoch, dass der Erstickungstod droht und gerade im Schlaf riechen wir nichts!!! Deshalb kann eine rechtzeitige Warnung lebenswichtig sein.

Bei einer Umfrage sprachen sich 53,61% der Bevölkerung für die Rauchmelderpflicht aus und wir hoffen,
dass auch nun die letzten beiden Bundesländer, nämlich Berlin und Sachsen, endlich die Rauchmelderpflicht beschließen werden!