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Feuermelder - Die häufigsten Fragen
In welchen Räumen sind Feuermelder Pflicht?
Ab dem 31.12.2020 gilt in ganz Deutschland die Pflicht zur Montage von Feuermeldern (umgangssprachlich für Rauchmelder). Diese Pflicht varriert von Bundesland zu Bundesland, da diese in der Landesbauordnung der jeweiligen Länder verankert ist. Grundsätzlich sind jedoch in allen Bundesländern die Schlafzimmer, Kinderzimmer und die Rettungswege mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Übrigens: Durchgangszimmer durch die ein Rettungsweg führt, sind ebenso auszustatten.
Mehr Informationen zur Rauchmelderpflicht finden Sie in unserem Blog:
Wie funktioniert ein Feuermelder?

Das Prinzip eines Feuermelders ist so genial wie einfach. Innerhalb des Melders gibt es eine Rauchkammer in der ein Lichtsensor in regelmässigen Abständen einen Lichtstrahl aussendet. Im Normallfall wird dieses Licht von der Umgebung der Rauchkammer absorbiert. Sobald Rauch in die Kammer eintritt, reflektieren diese Partikel des Lichtsenders zu dem Lichtempfänger.
Überschreitet die Menge des reflektierten Lichts eine Höchstwert löst der Rauchmelder einen Alarm aus. Das in der Skizze eingezeichnete Insektengitter soll vermeiden, dass nur Rauch die Rauchkammer erreicht und der Sensor durch Spinnen oder andere Kleinstlebewesen zu Fehlalarmen führen.
Das Funktionsprinzip ist bei allen Rauchwarnmeldern am Markt das gleiche und unterscheidet sich nur in Kleinigkeiten. Die Basis für die Beschaffenheit eines Rauchwarnmelders stellt die DIN EN 14604 dar. Jeder Rauchwarnmelder muss auf Einhaltung dieser Norm geprüft sein um entsprechend der Rauchmelderpflicht zugelassen zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen Feuermelder und Rauchmeldern?
Umgangssprachlich werden Rauchwarnmelder auch Feuermelder, Brandmelder und Rauchmelder genannt. Die richtige Bezeichnung ist Rauchwarnmelder.
Rauchmelder hingegen sind Bestandteile von Brandmeldeanlagen und verfügen selbst über keine interne Sirene. Diese Melder melden einen Alarm an eine Zentrale. Rauchwarnmelder haben eine Sirene integriert und können somit am Brandort direkt melden. In der Umgangssprache hat sich in den letzten Jahren jedoch die Abkürzung Rauchmelder durchgesetzt.
Wer muss Feuermelder installieren: Mieter oder Vermieter?
Dies ist nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Nachfolgend haben wir dies in einer Tabelle zusammengefasst.
| Bundesland | Zuständig für Installation | Zuständig für Wartung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Bayern | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Berlin | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Brandenburg | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Bremen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Hamburg | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Hessen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Mecklenburg-Vorpommern | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Niedersachsen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Nordrhein-Westfalen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Rheinland-Pfalz | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Saarland | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Sachsen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Sachsen-Anhalt | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Schleswig-Holstein | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Thüringen | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Batterielaufzeiten von Feuermeldern
Ursprünglich wurden Rauchmelder mit einer Zink-Kohle-Batterie oder einer Alkaline-Batterie versorgt. Leider waren mit diesen Batterie kaum längere Laufzeiten als 2 Jahre möglich. So setzte sich in den letzten Jahren die Lithiumbatterie durch.
Anfänglich als tauschbarer 9Volt Block zwischenzeitlich findet man in den meisten Rauchmeldern festverlötet Lithiumbatterie. Diese versorgen den Rauchmelder über seinen kompletten Lebenszyklus (10 Jahre) mit Energie.
30 Tage vor der vollständigen Entladung der Batterie kündigt der Melder den nötigen Wechsel mittels einem regelmässigen Piepton an. So bleibt genügend Zeit um sich um Ersatz zu kümmern.
Wartung von Rauchmeldern / Feuermeldern
Enstprechend der DIN 14676 sollte ein Rauchmelder wenigestens einmal im Jahr auf seine korrekte Funktion geprüft werrden. Im Rahmen dieser Prüfung sollte auch geprüft werden ob sich die Öfnnungen an der Seite des Melders mit Staub oder Schmutz zugesetzt haben oder ob es Beschädigungen gibt.
Optimal wäre es den Rauchmelder mit einem Staubsauger abzusaugen. Dies beugt Fehlalarmen vor und erhöht die problemlose Laufzeit des Rauchmelders.
Für die Wartung empfehlen wir Ihnen übrigens die Dokumentation in einem Wartungsheft.
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Feuermelder - Die häufigsten Fragen
In welchen Räumen sind Feuermelder Pflicht?
Ab dem 31.12.2020 gilt in ganz Deutschland die Pflicht zur Montage von Feuermeldern (umgangssprachlich für Rauchmelder). Diese Pflicht varriert von Bundesland zu Bundesland, da diese in der Landesbauordnung der jeweiligen Länder verankert ist. Grundsätzlich sind jedoch in allen Bundesländern die Schlafzimmer, Kinderzimmer und die Rettungswege mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Übrigens: Durchgangszimmer durch die ein Rettungsweg führt, sind ebenso auszustatten.
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Wie funktioniert ein Feuermelder?

Das Prinzip eines Feuermelders ist so genial wie einfach. Innerhalb des Melders gibt es eine Rauchkammer in der ein Lichtsensor in regelmässigen Abständen einen Lichtstrahl aussendet. Im Normallfall wird dieses Licht von der Umgebung der Rauchkammer absorbiert. Sobald Rauch in die Kammer eintritt, reflektieren diese Partikel des Lichtsenders zu dem Lichtempfänger.
Überschreitet die Menge des reflektierten Lichts eine Höchstwert löst der Rauchmelder einen Alarm aus. Das in der Skizze eingezeichnete Insektengitter soll vermeiden, dass nur Rauch die Rauchkammer erreicht und der Sensor durch Spinnen oder andere Kleinstlebewesen zu Fehlalarmen führen.
Das Funktionsprinzip ist bei allen Rauchwarnmeldern am Markt das gleiche und unterscheidet sich nur in Kleinigkeiten. Die Basis für die Beschaffenheit eines Rauchwarnmelders stellt die DIN EN 14604 dar. Jeder Rauchwarnmelder muss auf Einhaltung dieser Norm geprüft sein um entsprechend der Rauchmelderpflicht zugelassen zu werden.
Was ist der Unterschied zwischen Feuermelder und Rauchmeldern?
Umgangssprachlich werden Rauchwarnmelder auch Feuermelder, Brandmelder und Rauchmelder genannt. Die richtige Bezeichnung ist Rauchwarnmelder.
Rauchmelder hingegen sind Bestandteile von Brandmeldeanlagen und verfügen selbst über keine interne Sirene. Diese Melder melden einen Alarm an eine Zentrale. Rauchwarnmelder haben eine Sirene integriert und können somit am Brandort direkt melden. In der Umgangssprache hat sich in den letzten Jahren jedoch die Abkürzung Rauchmelder durchgesetzt.
Wer muss Feuermelder installieren: Mieter oder Vermieter?
Dies ist nicht in jedem Bundesland gleich geregelt. Nachfolgend haben wir dies in einer Tabelle zusammengefasst.
| Bundesland | Zuständig für Installation | Zuständig für Wartung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Bayern | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Berlin | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Brandenburg | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Bremen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Hamburg | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Hessen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Mecklenburg-Vorpommern | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Niedersachsen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Nordrhein-Westfalen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Rheinland-Pfalz | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Saarland | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Sachsen | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Sachsen-Anhalt | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
| Schleswig-Holstein | Eigentümer bzw. Vermieter | Mieter* |
| Thüringen | Eigentümer bzw. Vermieter | Eigentümer bzw. Vermieter |
Batterielaufzeiten von Feuermeldern
Ursprünglich wurden Rauchmelder mit einer Zink-Kohle-Batterie oder einer Alkaline-Batterie versorgt. Leider waren mit diesen Batterie kaum längere Laufzeiten als 2 Jahre möglich. So setzte sich in den letzten Jahren die Lithiumbatterie durch.
Anfänglich als tauschbarer 9Volt Block zwischenzeitlich findet man in den meisten Rauchmeldern festverlötet Lithiumbatterie. Diese versorgen den Rauchmelder über seinen kompletten Lebenszyklus (10 Jahre) mit Energie.
30 Tage vor der vollständigen Entladung der Batterie kündigt der Melder den nötigen Wechsel mittels einem regelmässigen Piepton an. So bleibt genügend Zeit um sich um Ersatz zu kümmern.
Wartung von Rauchmeldern / Feuermeldern
Enstprechend der DIN 14676 sollte ein Rauchmelder wenigestens einmal im Jahr auf seine korrekte Funktion geprüft werrden. Im Rahmen dieser Prüfung sollte auch geprüft werden ob sich die Öfnnungen an der Seite des Melders mit Staub oder Schmutz zugesetzt haben oder ob es Beschädigungen gibt.
Optimal wäre es den Rauchmelder mit einem Staubsauger abzusaugen. Dies beugt Fehlalarmen vor und erhöht die problemlose Laufzeit des Rauchmelders.
Für die Wartung empfehlen wir Ihnen übrigens die Dokumentation in einem Wartungsheft.