Letzten Blogbeiträge

Versicherungsschutz auch ohne Rauchmelder trotz Rauchmelderpflicht?

Last Updated on 25. November 2013 by Silke Fischer

Kann die Versicherung Leistungen kürzen?

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.

Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten.

Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen.

„Wird trotz Verpflichtung kein Rauchmelder installiert, kann dies unter Umständen dazu führen, dass wir ganz oder teilweise leistungsfrei sind.“ (Alte Leipziger Versicherung)

In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Kann nämlich nachgewiesen werden, dass der entstandene Schaden an Gebäude oder Hausrat durch das Fehlen der Alarmmelder größer ausgefallen ist, als mit installierten Geräten, kann dies zu Kürzungen bei den Schadenersatzleistungen aus einem Feuerversicherungsvertrag kommen.

Dieser Beweis ist jedoch praktisch unmöglich.

Manche Versicherungen werben wiederum damit, dass auch grobe Fahrlässigkeit versichert werden kann.

Laut GdV (Gesamt­verband der Versicherungs­wirt­schaft) sind jedoch bislang keine Fälle bekannt,  in denen es zu Kürzungen oder Verweigerungen der Leistungen durch Versicherungen wegen eines Verstoßes gegen die gesetzliche Rauchwarnmelder-Pflicht kam.

Deshalb möchten wir Sie bitte, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen! Haben Sie schon Leistungen Ihrer Versicherung nach einem Brand erhalten?

Wie steht es um Ihr Vertrauen zu Ihrer Versicherung? Verlassen Sie sich auf den vollen Versicherungsschutz auch bei Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht?

The following two tabs change content below.

Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

2 comments

  1. Hallo, ich würde auf jeden Fall das Wartungsprotoll ausfüllen,in einer Kopie der Bauzeichnung oder wenn nicht vorhanden zumindest eine Skizze erstellen und die Melder einzeichnen und Fotos der Installation machen. Das dann als PDF an die Versicherung schicken und sagen sie soll das bei den Kundenunterlagen archivieren. Klingt nach viel Aufwand.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*