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Rauchmelderpflicht und DIN 14676

Last Updated on 13. September 2019 by Sebastian Fischer

Teil 2 der Serie „Alles über Rauch und Melder – von Brandursachen bis Rauchmelderinstallation“: 

Rauchmelderpflicht und DIN 14676

In insgesamt 13 Bundesländern wurde bereits eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Brandenburg und Berlin wollen nachziehen. Diese Rauchmelderpflicht wird in der jeweiligen Landesbauordnung definiert und liest sich in allen Gesetzestextes sehr ähnlich, da alle die DIN 14676 zur Grundlage haben.

Diese besagt: „ In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder (umgangssprachlich auch Rauchmelder) haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Baden-Württemberg und Hessen unterscheiden sich in Bezug auf die Rauchmelderpflicht zu anderen Bundesländern, da diese nicht im Bereich Wohnungen sondern unter Brandschutz definiert wurde. Somit gilt die Rauchmelderpflicht auch für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten.

Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt beim Eigentümer (= ggf. Vermieter) und dieser muss somit sicherstellen, dass der Rauchmelderpflicht nachgekommen wird. Eine Ausnahme hierbei sind Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Hier liegt die Zuständigkeit beim Besitzer/Mieter. Eventuell soll hier der Gesetzestext aber noch angepasst werden.

Die Wartung hingegen wird meist vom Besitzer/Mieter durchgeführt.

In Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland gibt es keine eindeutige Regelung der Zuständigkeit für Montage und Wartung. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung.

Ablauf der Übergangsfristen für Bestandsbauten je Bundesland im Überblick:

31.12.2020 Berlin & Brandenburg

Frist bereits abgelaufen:

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Bayern

Für Sachsen und das Saarland besteht nur für Neubauten, nicht jedoch für Bestandsbauten eine Pflicht.

 

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Silke Fischer

Silke Fischer hat 2007 ihr Ingenieurstudium erfolgreich abgeschlossen und ist seit 2009 nebenberuflich als Autorin im Bereich Onlinehandel mit Schwerpunkt Sicherheitstechnik und Brandschutzprodukte tätig. Außerdem verfügt sie über die Zertifizierung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder.

16 comments

  1. Anika Möltgen-Klischat

    Sehr geehrte Damen und Herrren,

    können Sie mir sagen, ob es in Schleswig-Holstein Pflicht ist, Rauchmelder in Kindertagesstätten zu installieren und ob diese regelmäßig gewartet werden müssen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Anika Möltgen-Klischat

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    können Sie mir sagen, ob es in Niedersachsen Pflicht ist, Rauchmelder in Kindertagesstätten zu installieren und ob diese regelmäßig gewartet werden müssen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Yvonne Müller

  3. Sehr geehrte Damen und Herrren,

    auch wenn die Fragestellung nun schon häufiger für andere Bundesländer existiert, ist mir momentan nicht klar, ob die Antwort genereller oder bundeslandspezifischer Natur ist.
    Daher die ergänzende Frage: Ist es in Baden-Württemberg Pflicht, Rauchwarnmelder in Kindertagesstätten zu installieren?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sybille Fritz

    • Guten Tag Frau Fritz,

      da die Rauchwarnmelderpflicht in BW im Bereich Brandschutz festgelegt ist, betrifft diese auch Kindertagesstätten.

      Viele Grüße

  4. Hallo,
    ich muss jetzt auch noch mal nachfragen bezüglich Hessen: In unserem Kindergarten sind Rauchmelder installiert. In welchem Abstand müssen diese getestet/überprüft werden? Gibt es dazu ein Gesetz/eine Pflicht?
    Vielen Dank,
    S. Osbahr

    • Guten Tag,
      die Wartung von Rauchwarnmeldern ist zum einen durch den Hersteller empfohlen und zum anderen in der DIN 14676 geregelt. Die Bauordnung besagt:
      „Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“ und „Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern[…].“ (§13 Abs. 5 Satz 2 u. 4 HBO). Die Wartung ist i.d.R. 1x im Jahr durchzuführen. Details dazu finden Sie auch in folgendem Beitrag: https://www.rauchmelder-experten.de/blog/allgemein/wartung_und_instandhaltung_eines_rauchmelders/
      Außerdem bieten wir in unserem Blog ein Wartungsprotokoll an (links auf der Seite).
      Viele Grüße

  5. Wie sieht das aus für NRW ( Nordrhein – Westfalen ). Pflicht in Kindergärten oder nicht?
    Wo ist denn hier die Rauchwarnmelderpflicht geregelt?
    Danke vorab, G. Weiß

    • Guten Tag Herr Weiß,

      Kindergärten sind öffentliche Gebäude, die meist mit Brandmeldeanlagen ausgestattet sein müssen. Die Rauchmelderpflicht bezieht sich auf Wohnungen.

      Viele Grüße

  6. Ellen Papaevangelou

    Müssen in Bayern Kita´s mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden?

    • Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Wohnungen. Die Brandschutzauflagen für Kitas werden individuell durch die Bauaufsicht geregelt.

  7. Hallo,
    Müssen in NDS, in Gemeindehäusern, die einen kirchlichen Träger haben und öffentlich genutzt werden, Rauchmelder installiert werden?
    Und wie sieht es mit Bürogebäuden und den dazugehörigen Fluren aus?

  8. Michael Schwarztrauber

    Hallo,
    Rauchmelder müssen ja alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Gilt dafür das Herstellungsdatum (eingebrannt im Rauchmelder) oder die Erstinbetriebnahme?
    Danke für Ihre Hilfe
    MfG
    Michael Schwarztrauber

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